Parlamentskorrespondenz Nr. 41 vom 27.01.2010

Vorlagen: Justiz

Unterbringungsgesetz und Heimaufenthaltsgesetz werden novelliert

Seit zwei Jahrzehnten ist das Unterbringungsgesetz in Kraft, das die Unterbringung von psychisch Kranken regelt, und in dieser Zeit haben sich die gesellschaftlichen Zustände vielfach geändert. Dem trägt jetzt das Justizministerium mit dem Entwurf einer Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle Rechnung (I 601 d.B.). So soll u.a. das Verhältnismäßigkeitsprinzip im Gesetz verankert werden. Um die so genannten "Drehtürpsychiatrie" zu vermeiden – noch nicht ausreichend stabilisierte PatientInnen werden entlassen, landen aber sehr rasch wieder in der Psychiatrie -, soll bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringungsmaßnahme die voraussichtliche weitere Entwicklung berücksichtigt werden. Der zunehmenden Dezentralisierung psychiatrischer Stationen wird durch die Möglichkeit Rechnung getragen, dass die Vertretung der PatientInnen durch den örtlich zuständigen Verein für Patientenanwaltschaft wahrgenommen werden kann. Außerdem wird eine Generalklausel eingefügt, durch die die Kontrolle von bisher nicht im Gesetz geregelten Rechtsbeschränkungen möglich wird.

Im Heimaufenthaltsgesetz wird u.a. die Befugnis zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen neu geregelt. In beiden Gesetzen ist ausdrücklich die Überprüfung einer bereits aufgehobenen Unterbringung vorgesehen.

Die Novelle verwertet die Praxiserfahrungen der vergangenen Jahre, aber auch Erkenntnisse einer Veranstaltung, die 2006 im Justizministerium anlässlich 15 Jahre Unterbringungsgesetz durchgeführt wurde. Im Anschluss an diese Fachtagung wurde die Novelle von einem Arbeitskreis vorbereitet; auch zur Novellierung des Heimaufenthaltsgesetzes war eine Arbeitsgruppe eingesetzt. (Schluss)