Parlamentskorrespondenz Nr. 289 vom 23.04.2010

Vorlagen: Finanzen

Zwei Entwürfe für ein neues Glücksspielgesetz 

Der Einsatz neuer Medien, modernste Elektronik, grenzüberschreitende Angebote und die Rechtsprechung der EU prägen die Entwicklung auf dem Glücksspielmarkt auch in Österreich. Die Bundesregierung reagiert auf die starken Veränderungen mit zwei Entwürfen zur Novellierung des Glücksspielgesetzes sowie begleitenden Anpassungen bei der Besteuerung des Glücksspiels und im Finanzausgleichsgesetz. (657 d.B. und 658 d.B.).

Das Automatenglücksspiel und Video Lotterie Terminals (VLTs) werden im Glücksspielgesetz neu geordnet, dazu kommt ein umfassendes Spielerschutz-Maßnahmenpaket. Automatensalons und Einzel-Automaten bleiben unter strengen Spielerschutzbestimmungen und Aufsichtsregeln in Landeskompetenz. Die bisherigen landesrechtlichen Bewilligungen für das "kleine Automatenglücksspiel" gelten im Rahmen einer Übergangslösung bis 2014. Spielbanken werden künftig auch eine Konzession zum Betrieb eines Pokersalons erwerben können. Die Zahl der Spielbanken wird österreichweit von 12 auf 15 erhöht und die Spielbankenabgabe auf 30 % vereinheitlicht. Die neue Glücksspielabgabe wird zusammenfassend im Glücksspielgesetz geregelt, auch auf verbotene Ausspielungen ausgedehnt und ersetzt alle Abgaben, die ausschließlich Bundesabgaben waren. Die Abgabeneinhebung bei Glücksspielkonzessionären wird beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel konzentriert.

Eine neue Bundesautomaten- und VLT-Abgabe wird in Form einer Stammabgabe des Bundes und von Zuschlägen der Länder (Gemeinden) bis zu 150 % der Bundesabgabe in das Finanzausgleichsgesetz aufgenommen. Die bisherigen "Erlaubnisländer" können mit einer Finanzzuweisung des Bundes rechnen, sollten sie ihre bisherigen Einnahmen nicht erreichen. Die Bundesregierung erwartet für die Zeit nach Ende der bis 2015 dauernden Übergangsfristen Einnahmen von mehr als 150 Mio. € pro Jahr und eine Überkompensation aller Mindereinnahmen.

Der verbesserte Jugend- und Spielerschutz sieht flächendeckende Zugangskontrollen bei allen Glücksspielangeboten durch Bundeskonzessionäre und Landesbewilligungsinhaber vor. Bei den Automaten soll durch Festlegung von Höchstgewinnen, Mindestspieldauer pro Einzelspiel, durch Warnsysteme und Einsatzlimits der Spielsucht Einhalt geboten und so die Sicherheit von Familien und Kindern gewährleistet werden. Auflagen für den Spielerschutz sollen das Spielsuchtverhalten in geordnete Bahnen lenken. Alle Spielautomaten sollen mit dem Rechenzentrum des Bundes verknüpft und ihre Zahl sowie regionale Dichte durch gesetzliche Konzessionshöchstzahlen begrenzt werden.

Die Sorgfaltspflichten zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden auf Video Lotterie-Outlets ausgedehnt und die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für VLT's und Automaten vereinheitlicht. Wetten sollen besteuert werden, wenn die Teilnahme an der Wette vom Inland aus erfolgt. Auch Wettgebühren fallen künftig in den Anwendungsbereich des Finanzstrafgesetzes.

Ein neues Sanktionengesetz und Rechtsanpassungen im Devisengesetz  

Im Dezember 2009 stellte die Financial Action Task Force (FATF) in ihrem Prüfbericht zu Österreich Regelungslücken bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus fest. Die Bundesregierung reagiert darauf mit der Vorlage eines Entwurfs zur Neuerlassung des Bundesgesetzes zur Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen samt Rechtsanpassungen im Devisengesetz (656 d.B.). Für die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen und/oder der Europäischen Union soll ein innerstaatlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Das Einfrieren von Vermögenswerten mit Auslandsbezug – bisher normiert im Devisengesetz - soll künftig auf Grundlage des Sanktionengesetzes erfolgen. (Schluss)