Parlamentskorrespondenz Nr. 302 vom 29.04.2010

Vorlagen: Finanzen

Rechtliche Nachschärfungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus

Seit Österreich im Jahr 1989 gemeinsam mit anderen Ländern die Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ins Leben gerufen hat, arbeitet es an der Weiterentwicklung international anerkannter Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit, setzt die diesbezüglichen FATF-Empfehlungen innerstaatlich um und verfügt laut FATF mittlerweile über ein umfassendes und gut funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In ihrem Mutual Evaluation Report on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism vom Juni 2009 hat die FATF in Österreich aber auch Defizite beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Die Bundesminister für Finanzen, Inneres, Justiz, Wirtschaft und Äußeres haben daraufhin ein Transparenzpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschnürt. Die Umsetzung dieses Pakets setzt Änderungen im Bankwesengesetz  und in anderen Gesetzen voraus, ein Regierungsentwurf dazu liegt dem Nationalrat seit kurzem vor (661 d.B.). (Zu einer komplementären Vorlage aus dem Justizressort siehe PK Nr. 303 /21010!)

Die Regierung will Finanzinstitute verpflichten, Meldungen nicht nur beim Verdacht zu erstatten, dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient, sondern auch beim Verdacht, dass Vermögenswerte aus kriminellen Aktivitäten stammen. Jeglicher Verdacht einer Verbindung zu einer terroristischen Organisation oder zu einem Geldgeber terroristischer Organisationen - auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die Finanzierung terroristischer Akte geht – soll künftig gemeldet werden.

Zugleich sollen die Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle beim Empfang, bei der Analyse und der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen ausgebaut und die Informationsmöglichkeiten der Stelle erweitert werden. Mehr Kompetenzen soll auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erhalten. Unter anderem soll die FMA Vorgaben für risikoorientierte Überwachungs- und Prüfmodelle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen können.

Außerdem sollen die Befugnisse der Geldwäschebeauftragten in Kredit- und Finanzinstituten genauer definiert sowie klargestellt werden,  auf welche Daten sie Zugriff haben und auf welcher Hierarchie-Ebene Geldwäschebeauftragte in der Organisation des Kredit- oder Finanzinstitutes angesiedelt sind. Schließlich soll auch die Geldwäschevorbeugung im Glücksspiel verstärkt werden. Die Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbestimmungen werden ergänzt und die Aufsicht verstärkt. Der Anwendungsbereich der Anti-Geldwäsche- bzw. Terrorismusfinanzierungsbestimmungen wird ausdrücklich auch auf den Geldverkehr der Post und auf die elektronischen Lotterien ausgedehnt.

Eine wesentliche Neuerung im Bankwesengesetz stellt die Identifizierungspflicht bei der Vorlage von Losungswortsparbüchern mit einem Guthabensstand unter 15.000  € dar. Auszahlungen sollen künftig nur nach Vorlage von Sparbuch, amtlichem Lichtbildausweis und Nennung des Losungsworts erfolgen, wobei diese Überprüfung vom Kreditinstitut festgehalten werden muss. Zudem werden Kredit- und Finanzinstitute verpflichtet, die Geschäftsbeziehung einer kontinuierlichen Überwachung zu unterwerfen. Die Bekanntgabe einer Treuhand soll auch bei aufrechter Geschäftsbeziehung erfolgen.

Entwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2010

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat unter dem Titel eines Abgabenänderungsgesetzes 2010 eine Vorlage zur Änderung zahlreicher Abgabennormen vorgelegt (662 d.B.).   

Im Einkommensteuergesetz 1988 wird der bislang zu restriktiv gefasste Begriff "öffentliche Mittel" neu definiert. Die Steuerbefreiung für Freitabak in tabakverarbeitenden Betrieben entspricht nicht der österreichischen Gesundheitspolitik und wird daher gestrichen. Die steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder wird aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses neu geregelt.

Im Körperschaftsteuergesetz entfallen Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene und die Zugehörigkeit zu mehreren Unternehmensgruppen, weil sie wenig praktische Bedeutung haben, aber hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Privatstiftungen müssen künftig ihre Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde sowie verdeckte Treuhandschaften der Finanzverwaltung offenzulegen.

Im Umgründungssteuergesetz werden Klarstellungen getroffen und Vorkehrungen gegen die Umgehung des Methodenwechsels durch Importverschmelzung von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern ("cash box") getroffen.

Im Umsatzsteuergesetz sind EU-Anpassungen vorgesehen, etwa bei der Steuerbefreiung für Postumsätze, überdies wird das Reverse Charge-System für Treibhausemissionszertifikate eingeführt und andere Maßnahmen zur Abgabensicherung gesetzt.

Das Grundsteuergesetz wird im Sinne einer effizienteren Verwaltung umgestaltet und das überholte Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert aufgehoben.

Im Gebührengesetz wird für Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten eine Pauschalgebühr eingeführt.

In der Bundesabgabenordnung wird die Planungssicherheit für Unternehmen bei den Verrechnungspreisen, bei der Umgründungs- und bei der Gruppenbesteuerung durch verbindliche Auskünfte im Interesse der Tax Compliance erhöht.

Im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz wird die Zuständigkeit für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger im Sinne einer effizienten Verwaltung geändert; im Normverbrauchsabgabegesetz wird die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Verwaltungsgerichtshofs umgesetzt.

Schließlich werden im Zollrechts-Durchführungsgesetz EU-Anpassungen vorgenommen, im EUROFIMA-Gesetz wettbewerbsneutrale Bedingungen für die Bearbeitung von Haftungsanträgen für Eisenbahnunternehmen geschaffen und im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz die missbräuchliche Ausnutzung von Steuervorteilen durch erweiterte Kürzungsbestimmungen verhindert. Dazu kommen Rechtsanpassungen im Finanzausgleichsgesetz.

Die genannten Gesetzesänderungen lassen eine Entlastung der Unternehmen in der Höhe von 12 Mio. € erwarten, schreibt die Bundesregierung in den Erläuterungen zum Abgabenänderungsgesetz 2010.

Grüne verlangen günstigere Kredite für die thermische Sanierung  

G-Abgeordnete Gabriela Moser verlangt in ihrem Entschließungsantrag 1096/A(E) mehr Mittel zur Förderung günstiger Kredite für die thermische Sanierung (Energie-Sparen und Klimaschutz) und zur Förderung des Wohnbausparens, die besonders den einkommensschwachen Haushalten zu gute kommen sollen. Thermische Sanierung und ökologisch orientierter Wohnbau brauchen aus regionalwirtschaftlichen und sozial-ökologischen Gründen eine stärkere Stützung, argumentiert die Abgeordnete, die darauf aufmerksam macht, dass die Sanierungsscheck-Aktion im Umfang von 50 Mio. € im Juli 2009 ausgelaufen ist. Eine Nachfolgemaßnahme sei notwendig, um die öffentliche Hand bei den Wohnbeihilfen zu entlasten und die Wohnbaubanken in ihrer Finanzierungskraft zu stärken. Zudem würden zinsgünstig veranlagte Kapitalien neben dem Energiesparen und dem Klimaschutz den Inlandsmarkt beleben und das Klein- und Mittelgewerbe samt Arbeitsplätzen fördern. (Schluss)