Parlamentskorrespondenz Nr. 554 vom 30.06.2010

EU-Vorschlag für eine verstärkte Kontrolle von Ratingagenturen

EU-Ausschuss des Bundesrats: Skepsis gegenüber Energieeffizienz-Plan

Wien (PK) – Die Förderung von mehr Energieeffizienz sowie Neuregelungen für Ratingagenturen beschäftigten heute den EU-Ausschuss des Bundesrats. Die EU will mit ihren Vorschlägen nicht nur Konsequenzen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise ziehen, sondern auch auf den Klimawandel mit Programmen reagieren, die zugleich der Konjunkturbelebung dienen können. Zur Diskussion standen eine Änderung der Verordnung über ein "Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich" sowie die Verordnung über Ratingagenturen.

Ökologische Energiegewinnung soll Klima und Wirtschaft helfen

Die Verbindung von Ökonomie und Ökologie will die EU-Kommission durch die Förderung der Energieeffizienz forcieren. In der Begründung zur geplanten Verordnung heißt es, die Entwicklung weiterer erneuerbarer Energiequellen und die Förderung von Energieeffizienz würden zu einem umweltfreundlichen Wachstum, zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Es sollen dadurch auch neue Arbeitsplätze entstehen und ökologische Marktchancen eröffnet werden. Das Vorhaben ist auch im Zusammenhang mit der beschlossenen Strategie für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung "Europa 2020" zu sehen.

Konkret sieht der Verordnungsentwurf die Schaffung eines speziellen Finanzinstruments vor, das die Entwicklung bankfähiger Projekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien unterstützt. Das Instrument ist vor allem als Erleichterung für die Finanzierung von Investitionen kommunaler, lokaler und regionaler Behörden in solche Projekte gedacht. Es soll ausschließlich der Finanzierung von Maßnahmen dienen, die, wie es im vorgeschlagenen Gesetzestext heißt, einen unmittelbaren, messbaren und spürbaren Nutzen für die Konjunkturbelebung in der EU, die Steigerung der Energieversorgungssicherheit und die Verringerung der Treibhausgasemissionen haben. Man will auch die geographische Ausgewogenheit der Projekte als wesentliches Element mit einbeziehen.

Wie die Vertreterin des Bundesministeriums für Wirtschaft auf Detailfragen von Bundesrat Albrecht Konecny (S/W) erläuterte, sollen dafür ungebundene Mittel aus dem Programm zur Konjunkturbelebung für Europa (EEPR) in der Höhe von etwa 114 Mio. € eingesetzt werden. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben Bedenken angemeldet. Es geht dabei um eine Vermeidung der Duplizierung von Maßnahmen, um die vorgesehenen Einreichfristen und die Frage der tatsächlich verfügbaren Mittel.

Das Bundesministerium für Finanzen strebt angesichts der prekären Budgetsituation eine Rückzahlung der unverbrauchten Mittel des EERP an die nationalen Haushalte an. Diese Position wird vom EU-Ausschuss des Bundesrats konsensual mitgetragen.  

Mehr Kompetenzen der EU bei Aufsicht über Kreditratingagenturen

Als eine Konsequenz auf die Kritik an den Ratingagenturen in der Zeit der Finanzkrise plant die EU, mehr Aufsichtskompetenzen an eine EU-Behörde zu übertragen. Konkret soll mit der Aufsicht über die Ratingagenturen die European Securities and Markets Authority (ESMA), die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, beauftragt werden, welche auch Aufgaben bei der Registrierung der Agenturen wahrnimmt. Damit werden weitgehend all jene Funktionen ESMA überantwortet, die derzeit von den für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen national zuständigen Behörden, in Österreich von der FMA, wahrzunehmen sind, erfuhren die Bundesräte und Bundesrätinnen vom einem Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen.

Das bedeutet eine abermalige Verschärfung der Regeln für Ratingagenturen. Aufgrund eines Beschlusses aus dem Vorjahr müssen sich die Agenturen ab Dezember dieses Jahres registrieren lassen, um in der EU arbeiten zu dürfen. Voraussetzung ist weiters die Beachtung bestimmter Regeln zur Unternehmensführung und zur Transparenz. Ziel all dieser Maßnahmen ist ein stabiler und einheitlicher EU-Finanzmarkt für Finanzdienstleistungen. Um ihrer Aufgabe nachkommen zu können, ist für ESMA nicht nur eine Personalaufstockung vorgesehen. ESMA wird auch vor Ort prüfen können. Geldstrafen können auf Vorschlag der ESMA durch die Kommission verhängt werden.

Die nationalen Behörden bleiben laut Kommissions-Vorschlag für die Überwachung der Nutzung von Ratings durch Unternehmen der Finanzbranche zuständig. Da die nationalen Behörden künftig spezifische Informationen über die Verwendung von Ratings sammeln können, sollen sie befugt sein, die ESMA aufzufordern, einen Widerruf der Registrierung einer Ratingagentur oder die Aussetzung der Verwendung von Ratings zu prüfen.

Auf eine diesbezügliche Frage von Bundesrat Albrecht Konecny (S/W)

erläuterte der Vertreter des Ministeriums, dass es insofern bedeutende Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage gibt, als die gerade erst im Ratingagenturenvollzugsgesetz (RAVG) vorgesehenen Zuständigkeiten der FMA nun schon mit Beginn nächsten Jahres auf die ESMA bzw. die EU-Kommission übergehen sollen. Die Frage von Ausschussobmann Georg Keuschnigg (V/T), welche Kompetenzen damit bei den Mitgliedstaaten verbleiben, wurde dahingehend beantwortet, dass dieser Punkt noch nicht endgültig geklärt sei. Da sich die Aufsichtsbehörde jedoch auch aus VertreterInnen der nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzt, ist ein Mitspracherecht der Mitgliedstaaten gesichert. Bundesrat Franz Eduard Kühnel (V/W) wurde auf eine diesbezügliche Frage mitgeteilt, dass die Verordnungen mehr Kohärenz und Transparenz bringen sollen. So werden etwa ähnliche Veröffentlichungspflichten geschaffen, wie sie in den USA seit Anfang Juni 2010 gelten.

Die Bundesrätinnen und Bundesräte teilten generell die österreichische Position zur Neuregelung der Aufsicht über Ratingagenturen in der EU. (Fortsetzung)


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