Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 25.10.2010

Vorlagen: Justiz

Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie

Österreich engagiert sich seit langem für die Errichtung der weltweit ersten Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg bei Wien. Um die dafür erforderliche zwischenstaatliche Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zu vereinfachen, wurde vereinbart, diese als internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit zu gründen. Das diesbezügliche Übereinkommen (924 d.B.), das nun ratifiziert werden soll, regelt Gründung und Betrieb der Akademie, definiert ihren Zweck und befasst sich mit institutionellen Bestimmungen sowie den Funktionen ihrer einzelnen Organe.

Die Finanzierung der Einrichtung soll über freiwillige Beiträge der Vertragsparteien des Übereinkommens, durch an den Themen "Korruptionsprävention und –bekämpfung" interessierte Einrichtungen und Unternehmen sowie durch Seminar- und Studiengebühren sichergestellt werden. Die Einrichtung einer solchen Institution erscheint laut Erläuterungen zum Übereinkommen notwendig, da es u. a. eines professionellen Trainings und wissenschaftlicher Forschung bedarf, um Korruption effektiv den Kampf anzusagen.

Zur Verfügung stehen sollen die Angebote der Anti-Korruptionsakademie nicht nur BedarfsträgerInnen des öffentlichen, sondern auch des privaten Bereichs.