Parlamentskorrespondenz Nr. 901 vom 18.11.2010

Schwere Zeiten für Steuersünder und Abgabenbetrüger

Neuer Verfassungsrichter: Nationalrat wählt Michael Holoubek

Wien (PK) - Wer bei der Hinterziehung von Abgaben betrügerisch, bandenmäßig und gewalttätig vorgeht oder illegal Tabakwaren herstellt, muss künftig mit schwereren Strafen rechnen. Das sieht eine Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 vor, die das Nationalratsplenum einstimmig beschloss. Vereinfachte und schnellere Prozesse sollen Finanzsündern das Leben zusätzlich erschweren. Dazu kommt ein mit S-V-F-G-Mehrheit verabschiedetes Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 gegen Schwarzarbeit in der Baubranche und Steuerhinterziehungen bei Zahlungen ins Ausland für Leistungen im Inland. Weiters passierten ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien und ein Gesetzentwurf zum Verkauf weiterer Bundesheer-Liegenschaften das Plenum. Schließlich wählte der Nationalrat Michael Holoubek mit 109 von 157 gültigen Stimmen zum neuen Verfassungsrichter.

Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Abgabenbetrug

Abgeordneter Robert LUGAR (B) beklagte den Umstand, dass es immer wieder Firmen mit einer zweifelhaften Geschäftspraxis gebe. Allerdings sei zu bezweifeln, ob die geplante Reaktion darauf wirklich zweckmäßig sei, denn seiner Ansicht nach sei der vorliegende Entwurf über das Ziel hinausschießend.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) meinte, man brauche alle Härte des Gesetzes, um Betrügern das Handwerk legen zu können, man müsse dabei aber darauf achten, dass nicht jene unter die Räder kämen, die von der komplexen Gesetzesmaterie schlicht überfordert seien. Hier brauche es also die nötige Balance, und das sei mit der Vorlage, wie der Redner erklärte, recht gut gelungen. Man sei also optimistisch, das anvisierte Ziel mit diesem Entwurf zu erreichen.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) attestierte der Vorlage, in Teilbereichen die richtigen Antworten auf konkrete Probleme zu geben. Allerdings vermisse er eine Neuregelung bei der Produktpiraterie, so der Redner. Hier bestehe nach wie vor Handlungsbedarf, denn die Produktpiraterie sollte in das Finanzstrafrecht eingebaut werden.

Abgeordneter Jan KRAINER (S) sagte, er verstehe nicht, weshalb sein Vorredner nicht dem Gesetz zustimme, habe er sich doch hörbar in Lobeshymnen über den Entwurf ergangen. Krainer selbst zählte weitere positive Aspekte der vorliegenden Materie auf und empfahl die Annahme der in Rede stehenden Vorlage, sich über die zu erwartende breite Zustimmung freuend.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) würdigte die Verdienste der KMU für den heimischen Arbeitsmarkt. Dennoch gebe es in Einzelfällen grobe Verstöße gegen die Regeln, und gegen diese schwarzen Schafe müsse man entsprechend vorgehen. Allerdings dürfe ein solches Vorgehen nicht nur unter den Auspizien einer Budgetsanierung gesehen werden, mahnte der Redner.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) forderte entsprechendes Vorgehen gegen Steuerkriminalität und zeigte sich überzeugt davon, mit dem vorliegenden Maßnahmenbündel einen Schritt in die richtige Richtung setzen zu können. Hier habe man es einmal mit einer Vorlage zu tun, die auch von der Opposition begrüßt werden könne, resümierte der Redner.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA dankte für die sachliche Debatte und zeigte sich erfreut darüber, dass die Vorlage mehr Lob als Kritik geerntet habe. Die Regierung könne glaubwürdig den Beweis führen, alles gegen Betrug zu unternehmen. Der Redner erläuterte die Zielsetzungen dieses Entwurfs und vertrat die Ansicht, diese Vorlage biete eine gute Grundlage, diese Ziele auch zu erreichen, da man auch pekuniär wie personell die nötige Unterstützung zur Verfügung stelle.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) sprach von einem ausgewogenen Gesamtpaket, mit dem man es hier zu tun habe. Die redlichen Unternehmer würden unterstützt, unlauterer Wettbewerb hingegen falle entsprechender Verfolgung anheim, und das sei zu begrüßen.

Abgeordnete Laura RUDAS (S) bekräftigte, Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt. Um ein flächendeckendes Gesundheitssystem und weitere staatliche Leistungen zu gewährleisten, müsse jeder einen solidarischen Beitrag leisten, unterstrich sie. Als besonders wichtig wertete Rudas zudem Steuergerechtigkeit.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zu beiden vorliegenden Gesetzentwürfen an, auch wenn seine Fraktion, wie er sagte, nicht mit allen Details zufrieden sei. Zum einen gehen der FPÖ manche Bestimmungen nicht weit genug, andere Punkte seien "überschießend". Was nicht sein könne, sei, dass von der Sozialversicherung gebilligte Werkverträge später von Finanzamtprüfern in Frage gestellt würden, unterstrich Haider, Unternehmen bräuchten Rechtssicherheit.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) äußerte die Hoffnung, mit den vorliegenden Gesetzesnovellen insbesonders "große Fische" im Bereich der Steuerhinterziehung zu erwischen. In einer Zeit, in der das Budget knapp sei, müsse man das Augenmerk verstärkt auf die Eintreibung zu bezahlender Steuern richten, bekräftigte sie. Besonders begrüßt wurden von Tamandl auch bürokratische Vereinfachungen für vom Finanzamt geprüfte Unternehmen und Adaptierungen bei der Selbstanzeige. Selbstanzeigen könnten nunmehr bei jedem Finanzamt eingebracht werden.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) äußerte sich mit einzelnen Bestimmungen der Gesetzesvorlagen zufrieden und wies etwa auf die Verlängerung der Verjährungsfrist hin.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) machte darauf aufmerksam, dass für "Finanzbetrügereien" künftig Geldstrafen bis zu 10 Mio. € und Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren drohten. Generell drängte er in Bezug auf Steuerfragen auf mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) äußerte die Überzeugung, dass die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe Steuerhinterziehern "das Leben ein Stückchen schwerer machen". Er ging im Detail auf einzelne Gesetzesbestimmungen ein und betonte, die neuen Möglichkeiten im Kampf gegen Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung dürften nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen. Kaipel wies auch auf die erwarteten Mehreinnahmen in der Höhe von 100 Mio. € hin.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) hielt fest, in einem Land mit einem Körperschaftssteuersatz für Unternehmensgewinne von 25% sei es "mehr als angemessen", anfallende Steuern auch zu bezahlen. Er glaubt, dass die Steuermoral in den letzten Jahren aufgrund der maßvollen Steuersätze gestiegen ist. Bartenstein zufolge ist es notwendig, strikt gegen Steuerbetrug in großem Stil vorzugehen, es gehe um Kriminalität und Wettbewerbsverfälschung.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) meinte, er glaube nicht, dass Steuerbetrug in Österreich weit verbreitet sei, wenn es jedoch keinen Betrug geben würde, bräuchte man das vorliegende Betrugsbekämpfungsgesetz nicht. Haberzettl erwartet sich durch die neuen Bestimmungen mehr Fairness und mehr Steuergerechtigkeit.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zum Betrugsbekämpfungsgesetz trotz deutlicher Bedenken seiner Fraktion gegen manche Bestimmungen des Gesetzes an. Man müsse aber ein Signal setzen, dass Steuerhinterziehung nicht akzeptiert werde, argumentierte er. Kein Verständnis äußerte Scheibner, dass manche Unternehmen, vor allem im Bankensektor, kaum noch Steuern zahlten.

Abgeordneter Jakob AUER (V) warnte vor zu viel Bürokratie für die Wirtschaft. Das könnte vor allem für kleine Betriebe zum "Bumerang" werden, die sich im Gegensatz zu großen Unternehmen keine Berater leisten könnten, mahnte er. "Schärfer nachschauen" muss man Auer zufolge bei Steuerbetrug in großem Stil.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) gratulierte Finanzstaatsekretär Reinhold Lopatka zum vorliegenden Gesetz und sprach sich dafür aus, das Augenmerk bei Steuerprüfungen verstärkt auf organisierten Steuerbetrug zu richten. Es sei wichtig, die "wirklichen Täter" zu verfolgen und nicht "die Kleinen" zu kriminalisieren, meinte er.

Abgeordneter Franz HÖRL (V) äußerte sich ebenfalls zustimmend zur vorliegenden Gesetzesnovelle und hob etwa den Kampf gegen Schwarzarbeit am Bau hervor. Positiv ist für ihn außerdem die vorgesehene Verfahrensvereinfachung für "kleinere Fälle". Dezidiert wandte sich Hörl gegen die Einführung einer "Reichensteuer".

Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurden vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Die dem Bericht des Finanzausschusses zum Betrugsbekämpfungsgesetz angeschlossenen Entschließungen fand ebenfalls einhellige Zustimmung.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien, Heer verkauft Grundstücke

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) wies darauf hin, dass die FPÖ das Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien ablehnen werde, da es dabei auch um eine weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses gehe. Kritik äußerte er zudem daran, dass eine eigene Gesellschaft den Verkauf von Bundesheerliegenschaften abwickle und nicht die Bundesimmobiliengesellschaft damit beauftragt werde.

Abgeordnete Petra BAYR (S) zeigte kein Verständnis für die Ablehnung des mit Serbien vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommens durch die FPÖ. Die FPÖ stelle sich damit auf die Seite von Steuerhinterziehern, meinte sie.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) qualifizierte es als positiv, dass die neuen Doppelbesteuerungsabkommen Steuerhinterziehung künftig erschweren würden.

Auch Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) begrüßte das Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien und machte darauf aufmerksam, dass es sich in keiner Weise von anderen Doppelbesteuerungsabkommen unterscheide. Was den Verkauf von Liegenschaften des Bundesheers betrifft, sprach sich Obernosterer dafür aus, die zehn derzeit brachliegenden Grundstücke so schnell wie möglich und mit dem besten Preis zu verkaufen.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) hielt fest, das BZÖ werde so lange keinen Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen, solange die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Nationalrat kein Minderheitsrecht sei. Letzteres sei der Opposition im Gegenzug zur Zustimmung zur Lockerung des Bankgeheimnisses zugesagt worden, skizzierte er. Kritisch setzte sich Lugar mit der der Einrichtung einer eigenen, seiner Ansicht nach unnötigen, Gesellschaft für den Verkauf von nicht mehr benötigten Liegenschaften und Immobilien des Bundesheers auseinander. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf massive Kritik des Rechnungshofs an der SIVBEG.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) machte darauf aufmerksam, dass mit dem vorliegenden Gesetz sechs nicht mehr benötigte Liegenschaften des Bundesheers in Wien, vier in der Steiermark und eine in Salzburg verkauft werden sollten. Die Erlöse würden dem Bundesheer verbleiben, zeigte er sich erfreut. Von der Verwertung der Liegenschaften erwartet sich Hechtl auch positive Impulse für die lokale Wirtschaft.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) erinnerte daran, dass die FPÖ als einzige Partei im Nationalrat gegen eine Lockerung des Bankgeheimnisses gestimmt habe. In logischer Konsequenz lehne seine Fraktion auch die neuen Doppelbesteuerungsabkommen ab, die auf Basis der neuen gesetzlichen Bestimmungen vereinbart würden, skizzierte er. Den Managern der SIVBEG warf Zanger vor, "keine Ahnung" davon zu haben, wie man Liegenschaften ertragreich verkaufe. Seine Kritik untermauerte er mit einzelnen Verkaufsbeispielen aus der Vergangenheit. Ein von Zanger eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf ab, die SIVBEG mit Auslaufen der derzeitigen Geschäftsperiode aufzulösen und ihre Agenden der Bundesimmobiliengesellschaft zu übertragen.

Abgeordneter Johann HELL (S) erwartete sich von dem Doppelbesteuerungsabkommen mehr Steuergerechtigkeit und mehr Transparenz und wies im Übrigen auf die steigende Bedeutung Serbiens als Wirtschaftspartner Österreichs hin.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) begrüßte ebenfalls das Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien und zeigte sich zuversichtlich, dass die wirtschaftliche Verflechtung jene Kräfte stärken werde, deren Ziel es ist, die Demokratie zu etablieren.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) brachte einen Abänderungsantrag ein, durch den die Einlagezahl bezüglich eines im Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichen Bundesvermögen genannten Grundstückes korrigiert wird. Was die Kritik von BZÖ und FPÖ an der SIVBEG betrifft, erinnerte Gaßner daran, dass die Gesellschaft in der Zeit der schwarz-blauen Koalition gegründet wurde. Die bisherige Verkaufsleistung sei aber durchaus sehenswert gewesen, räumte er ein.

Bei der Abstimmung erhielten beide Vorlagen mehrheitliche Zustimmung. Der Entschließungsantrag der FPÖ blieb in der Minderheit.

Nationalrat wählt Michael Holoubek zum Verfassungsrichter

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) zeigte sich zufrieden über die Qualität des Hearings, bedauerte allerdings, dass sich nur zwei Frauen beworben haben. Er schlug seitens seiner Fraktion Universitätsprofessor Michael Holoubek als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs vor, den er als exzellenten Fachmann würdigte, wobei er vor allem dessen Kenntnisse auf dem Gebiet des Medienrechts hervorhob.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) schloss sich der Wahlempfehlung seines Vorredners an und präsentierte Professor Holoubek als anerkannte Persönlichkeit auf dem Gebiet des Verfassungsrechts.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) bezeichnete das Hearing als Farce und erinnerte daran, dass bereits eine Stunde vor dem Ende in einer APA-Meldung der Kandidat der Regierungsparteien genannt wurde. Generell betrachtete er die Gewichtung im Verfassungsgerichtshof als problematisch. Er meldete vor allem Bedenken angesichts des Umstandes an, dass von 14 Verfassungsrichtern nur zwei den Rechtsanwaltsberuf ausüben, während der Rest aus dem beamteten Bereich kommt. Drei der 14 Mitglieder seien überdies noch im selben Institut tätig. Mit seinem auf den Rechtsanwalt Johannes Hock lautenden Wahlvorschlag wollte Stefan, wie er betonte, die Öffnung des Verfassungsgerichtshofs für Freiberufler vorantreiben.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) sah in Professor Holoubek einen geeigneten Kandidaten, der sich vor allem durch seine hervorragende Expertise im Bereich der Grundrechte auszeichnet. Die Rednerin bedauerte aber den geringen Frauenanteil im Verfassungsgerichtshof, den sie auf das ihrer Meinung nach bestehende traditionelle Frauenproblem im universitären Bereich zurückführte. Musiol rief dazu auf, für kommende Bestellungen gezielt Frauen zur Bewerbung zu ermutigen. Sie kündigte an, dass die Grünen heute ohne Klubzwang nach ihrem besten Wissen und Gewissen entscheiden werden. Es sei daher zu rechnen, dass beide Kandidaten Stimmen aus der Grünen Fraktion erhalten werden.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) meinte, eine Wahl Professor Holoubeks sei sicherlich kein Fehler, seine ausgezeichnete Qualifikation sei im Hearing bestätigt worden. Für den Redner stellte sich aber die Frage, ob sich Kandidaten vielleicht erst gar nicht beworben haben, weil sie schon im Vorfeld gewusst hatten, dass sie chancenlos sein werden. Die Parteipolitik sollte sich bei der Vorwahl zurückhalten und vielmehr das Signal setzen, dass die beste Leistung und nicht die besten politischen Beziehungen den Ausschlag geben, forderte Scheibner. Hochqualifizierte, die einen Ruf zu verteidigen haben, wollen nicht als Alibikandidaten durchfallen, stand für den Redner fest.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) bezeichnete Professor Holoubek als "absolute Topklasse", meinte aber, beim nächsten Mal sollte dafür Sorge getragen werden, dass eine Frau in den Verfassungsgerichtshof einzieht.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) bemerkte, es gehe nicht darum, die Qualität von Professor Holoubek in Zweifel zu ziehen, kritisierte jedoch die vorzeitige Ankündigung des Kandidaten der Regierungsparteien noch vor dem Ende der Anhörung. Um dem Übergewicht an Professoren im Verfassungsgerichtshof entgegenzuwirken untermauerte er den Wahlvorschlag betreffend Johannes Hock.

Nach der geheim durchgeführten Wahl gab der Dritte Präsident des Nationalrats, Martin Graf, sodann das Abstimmungsergebnis bekannt. Gewählt wurde Michael Holoubek mit 109 von 157 gültigen Stimmen als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Auf den von der FPÖ nominierten Kandidaten Johannes Hock entfielen 37 Stimmen. Elf Stimmen gingen an andere Kandidaten.

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Union in Sachen Sport nahm der Nationalrat schließlich ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis. (Schluss)