Parlamentskorrespondenz Nr. 159 vom 22.02.2011

Vorlagen: Unterricht

Berufsreifeprüfung wird teilzentral und standardisiert durchgeführt

Mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz erfolgte die gesetzliche Verankerung der teilzentralen standardisierten Reifeprüfung an AHS, BHS und an höheren Anstalten der Lehrer- und Erziehungsbildung. Wirksam wird diese Veränderung für die genannten Schultypen mit Haupttermin 2014/2015. Analog zu dieser Entwicklung sollen in Hinkunft auch die schriftlichen Teile der Externistenreifeprüfungen standardisiert abgehalten werden. Die nun vorliegende Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz (1070 d.B.) schafft die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Standardisierung der schriftlichen Klausurarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Lebender Fremdsprache. Es ist vorgesehen, dass die Prüfungen ab Haupttermin 2016 nach einheitlichen Vorlagen und Korrekturanleitungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgen.

Darüber hinaus öffnet die Novelle AbsolventInnen von Musik(hoch)schulen und Ausbildungen zum Heilmasseur den Zugang zur Berufsreifeprüfung. Die Sicherheitsakademie (SIAK) des Bundes wird mittels einer weiteren, in der Vorlage enthaltenen Ergänzung ermächtigt, auf Antrag Kurse zur Vorbereitung im Fachbereich "Politische Bildung und Recht" durch Bescheid anerkannt zu erhalten.

Des Weiteren sieht der gegenständliche Entwurf die Öffnung der Qualifikationserfordernisse als Vortragende/r an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung für die Teilprüfungen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache vor: Diese Fächer soll neben LehramtsabsolventInnen in Hinkunft jeder lehren können, der über ein facheinschlägiges Studium und eine zumindest zwölfmonatige Berufserfahrung als Vortragender in der Aus-, Fort- und Weiterbildung verfügt.

Schließlich sieht der Entwurf die Anerkennung erfolgreich absolvierter Teilprüfungen von Studienberechtigungsprüfungen in "Mathematik 3" und "Lebender Fremdsprache 2" als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung vor. Ziel dieser Bestimmung ist es, die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Ebenen des Bildungssystems zu erhöhen.


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