Parlamentskorrespondenz Nr. 259 vom 17.03.2011

Bundesrat: Neuerungen an Unis, Altlastensanierung, Wasserrecht

Petition zur besseren Internet-Versorgung des ländlichen Raums

Wien (PK) - Nach der Fragestunde befassten sich die Mitglieder des Bundesrats mit Beschlüssen des Nationalrats vom 1. März dieses Jahres zum Seilbahngesetz, zum Universitätsgesetz, zum Wasserrechtsgesetz sowie zum Altlastensanierungsgesetz (siehe PK-Meldungen Nr. 191/2011, 192/2011 und 194/2011). Sämtliche Vorlagen passierten die Länderkammer ohne Einspruch, teils einhellig, teils mehrstimmig.

Einhellige Befürwortung des Seilbahngesetzes

Die Änderungen des Seilbahngesetzes sollen zu mehr Schutz für PassagierInnen und ArbeitnehmerInnen führen, indem bei Sicherheitsanalysen von Seilbahnen künftig auch die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen kontrolliert werden soll. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte einhellig. Die BundesrätInnen Manfred Gruber (S/S), Josef Steinkogler (V/O), Gerd Krusche (F/St), Anneliese Junker (V/T) und Efgani Dönmez (G/O) unterstrichen die Bedeutung der Seilbahnen für den Wintertourismus und die Beschäftigung. Sie begrüßten, dass die Gesetzesänderung keinen Mehraufwand und keine Mehrkosten verursacht. Bundesministerin Doris Bures hob die hohe Qualität der Seilbahnproduktion in Österreich hervor.

Opposition kritisiert neue Studieneingangsphase

Weniger Übereinstimmung gab es zu den Änderungen des Universitätsgesetzes 2002, die vor allem einer Neuregelung der Studieneingangsphase dienen. Den Universitäten soll damit eine bessere Planung des Einsatzes ihrer Ressourcen ermöglicht werden. Vorgesehen ist einerseits ein eigenes Anmeldesystem für Studienwerberinnen und Studienwerber von Bachelor-, Master- und Diplomstudien und andererseits eine entsprechende Festlegung der Zulassungsfristen. Innerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die im Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind. Diese Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden und sind Voraussetzung für die Berechtigung, das Studium weiterzuführen. Außerdem sollen StudienwerberInnen anlässlich der erstmaligen Zulassung zum Studium künftig nachweisen müssen, dass sie eine Studienberatung in Anspruch genommen haben.

Bundesrat Reinhard Pisec (F/W) befürchtete ein Chaos bei der Anmeldung und sprach von einem "Schildbürgerstreich gegen die StudentInnen". Er kritisierte auch die Regelung der Orientierungsphase und warnte vor vermehrten Knock-out-Prüfungen. Studienberatung müsste seiner Meinung nach früher erfolgen. Bundesrat Gerd Krusche (F/St) sprach von einem "unausgegorenen Flickwerk", das nur auf die Massenstudien abziele.

Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) lehnte die Neuerungen ebenfalls ab. Diese seien nur eine Zwischenlösung und eine Alibiaktion, um etwas Druck aus der problematischen Situation an den Universitäten herauszunehmen, meinte er. Dönmez forderte mehr Investitionen in Bildung und Ausbildung. Bundesrätin Jennifer Kickert (G/W) konnte nur wenig langfristige Strategie hinter diesen Neuerungen erkennen. Man drehe in der Großbaustelle nur an kleinen Rädchen, sagte sie. Eine qualitätsvolle Studienberatung müsse etwas kosten. Ihrer Meinung nach kann man in einem Semester kaum einen guten Überblick über Ablauf und Inhalt eines Studiums vermitteln.

Anders argumentierte Bundesrätin Angelika Winzig (V/O), die in den vorliegenden Gesetzesänderungen einen weiteren Schritt zu mehr Qualitätsorientierung sah. Sie unterstützte, wie Bundesrätin Notburga Astleitner (V/O) auch, die verpflichtende Studienberatung und zeigte sich insbesondere zufrieden über die gute Zusammenarbeit des Unterrichts- und des Wissenschaftsressorts. Man brauche dazu motivierte LehrerInnen, die nicht allein gelassen werden dürften. Für Bundesrat Günther Köberl (V/St) stellt die Vorlage ebenfalls ein klares Signal in Richtung mehr Qualität dar. Man brauche eine breitere Streuung der Studienrichtungen, konstatierte er, und mehr Planbarkeit. Auch wenn die Studienberatung primär in den Schulbereich gehöre, sei es wichtig, den StudentInnen die gesamte Palette der Möglichkeiten zu präsentieren und eine Eingangsphase zu bieten, um etwaige Fehlentscheidungen revidieren zu können. Wer über Universitäten spricht, wird auch über das Geld dafür sprechen müssen, betonte er abschließend.  

Auch die SPÖ-BundesrätInnen unterstützten den Gesetzesvorschlag. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) gab aber aus seiner Sicht zu bedenken, dass es an den Universitäten einen Reformstau gibt und man nun einmal einen  Kompromiss gefunden habe, der vertretbar sei, um zunächst am Beginn des Studiums den Problemen zu begegnen. Er glaubt, dass die Knock-out-Prüfungen und Studiengebühren nun vom Tisch sind und die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert wird. Schennach unterstrich die Wichtigkeit des freien Hochschulzugangs und hielt die verpflichtende Beratung, die nicht kostenneutral sein könne, für einen wesentlichen Schritt. Er begrüßte es auch, dass die Prüfungen der Studieneingangsphase als Teil des Studiums angerechnet werden.

Kritisch äußerte sich Bundesrätin Monika Kemperle (S/W), auch wenn sie, wie sie ankündigte, der Novelle zustimmen werde. Sie forderte eine hohe Qualität der Studienberatung ein. Diese müsse rechtzeitig beginnen und nicht erst vor der eigentlichen Zulassung zum Studium und dürfe nicht dazu führen, Studierenden das Studium gänzlich auszureden. Professoren würden nicht selten Studentinnen von einem technischen Studium abraten. Sie kritisierte die geringen Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen und den ihrer Meinung nach zu massiven Sparkurs. 

Bundesministerin Beatrix Karl räumte große Schwierigkeiten an den Universitäten ein, vor allem in den Massenfächern, wo man ansetzen müsse. An der Wirtschaftsuniversität verzeichne man beispielsweise eine Drop-out-Rate von 80%, was unzumutbar sei. An den Massenuniversitäten sei auch die forschungsgeleitete Lehre gefährdet, warnte sie, daher müsse man entsprechende Maßnahmen in Angriff nehmen Das geschehe mit der vorliegenden Novelle, die vor allem eine bessere Planbarkeit für die Universitäten sicherstelle. 60% der Studierenden wählten nur 10% der Studienfächer, weshalb eine verpflichtende Studienwahlberatung notwendig sei. Man brauche mehr Zeit, um eine qualifizierte Beratung anbieten zu können, begründete sie die die längere Vorbereitungszeit. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase sei nicht neu, sie werde aber straffer gestaltet, um den Studierenden rasch Klarheit geben zu können, ob sie das richtige Studium gewählt haben.

Der Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, erfolgte mehrheitlich.

Wasserrechtsgesetznovelle passiert Bundesrat mehrheitlich

Eine zur Debatte stehende Novelle zum Wasserrechtsgesetz dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie und enthält neue Sanierungsprogramme und neue Regeln für das Hochwasserrisikomanagement. Für regulierte Flüsse und Bäche sind Fischaufstiegshilfen nach dem Stand der Technik vorgesehen.

Bundesrat Gerd Krusche (F/St) zufolge sind die Fischaufstiegshilfen unzureichend. Er bekannte sich zum Ausbau der Wasserkraft in Österreich, in Anbetracht der Strompreise und Gewinne der Energiewirtschaft, zweifelte er daran, dass den Energiekonzernen etwas wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Bundesrat Peter Mitterer (F/K) geht die Novelle ebenfalls zu wenig weit. Mitterer machte sich ebenfalls für den Ausbau erneuerbarer Energien stark, und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch in ganz Europa.

Im Gegensatz dazu sah Bundesrätin Martina Diesner-Wais (V/N) wesentliche Verbesserungen durch die vorliegende Novelle. Dezidiert widersprach sie Bundesrat Krusche, der gemeint hatte, es habe einen Kniefall vor der E-Wirtschaft gegeben. Vielmehr liege eine Verwaltungsvereinfachung vor, sagte sie und unterstrich die Notwendigkeit der Förderung von erneuerbaren Energien. Ihr Klubkollege Walter Temmel (V/B) begrüßte die Novelle als Basis für gesundes Wasser und besseren Hochwasserschutz.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) sah in der Novelle durchaus einige Verbesserungen, sie hielt es jedoch für notwendig, die Möglichkeit zu geben, in gefährdeten Gebieten in Widmungen einzugreifen. Auch die Regelungen für die Erhaltung der Schutz- und Regulierungshochwasserbauten ist Kerschbaum zufolge nicht klar genug. Eine Verschlechterung bringe die Verlängerung der Wasserentnahme für Bewässerungszwecke von 10 auf 12 Jahre.

Die Wasserrechtsnovelle wurde auch von den Bundesräten Johann Schweigkofler (S/T) und Michael Lampel (S/B) begrüßt. Schweigkofler thematisierte die ökologischen Rückbauten von Wasserläufen in Tirol als ein positives Beispiel mit Hilfe großer Investitionen von Bund und Land. Man habe im Bereich der Renaturierung noch viel vor, kündigte er an. Lampel wiederum hob die Bedeutung eines gesunden Trinkwassers hervor und kritisierte in diesem Zusammenhang Genehmigungsverfahren von Schweinemastbetrieben.

Auch diese Gesetzesvorlage passierte den Bundesrat mehrheitlich, ebenso wie die Vorlage zur Änderung des Altlastensanierungsgesetzes.

BundesrätInnen befürworten Novelle zum Altlastensanierungsgesetz

Die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz bringt eine Gebührenbefreiung für die Verwendung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie in der Bauwirtschaft sowie für Abbruchabfälle bei Neubauten in Ortskernen – als Anreiz für die Revitalisierung von Ortskernen an Stelle von Neubauten auf der "grünen Wiese".

Ablehnung signalisierte Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) mit ihrer Wortmeldung. Es gehe darum, Dinge aus der Altlastensanierung herauszunehmen, kritisierte sie und bezweifelte eine ausreichende Prüfung. Die Begründung ist für sie an den "Haaren herbeigezogen", denn der Altlastensanierungsbeitrag sei nicht der Grund, warum man alte Gebäude nicht abreißt.

Bundesrat Franz Perhab (V/St) sah dies anders. Es diene vor allem der Entwicklung des ländlichen Raums durch erleichterte Sanierung von Altbaubeständen. Ähnlich nahm Bundesrat Klaus Konrad (S/St) dazu Stellung, er verstand aber die Sorge, dass der Fonds zu niedrig dotiert sein könnte. Bundesrat Wolfgang Beer (S/W) wies darauf hin, dass aus dem Fonds bisher 700 Mill. € zur Verfügung gestellt wurden, was ein Investitionsvolumen von rund 1,2 Mrd. € ausgelöst habe, das habe auch große Bedeutung für die Wirtschaft und Beschäftigung. Die Spitzenstellung Oberösterreichs bei der Altlastensanierung wurde von Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) hervorgehoben.  

Zustimmung kam auch von Bundesrat Johann Ertl (F/N), der meinte, die Stahlwerkschlacke verfüge über ausgezeichnete bautechnische Eigenschaften und sei umwelttechnisch unbedenklich. Er hielt jedoch eine umfassende Evaluierung und Neuerung des Altlastensanierungsgesetzes insgesamt für notwendig.

Ländliche Gebiete besser mit Breitband-Internet versorgen

Mehrheitlich angenommen wurde darüber hinaus der Ausschussbericht sowie eine Ausschussfeststellung, die auf der von Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T) eingebrachten Petition betreffend "Bessere Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband-Internet beruhen.

Keuschnigg ging ebenso wie Bundesrätin Inge Posch-Gruska (S/B) auf die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologie sowohl für die Wirtschaft aber auch für die private Kommunikation ein. Keuschnigg warnte davor, dünner besiedelte Regionen, von dieser Entwicklung, vor allem mit der Versorgung von Glasfaserleitungen, abzukoppeln. Er wies insbesondere auf die steigende Zahl der Einpersonen-Unternehmen hin und bezeichnete die Vermeidung des Auseinanderklaffens von Wirtschaftsräumen als eine große Herausforderung, die es zu bewältigen gelte. In der Petition wird die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auch aufgefordert, die digitale Dividende so rasch wie möglich durchzuführen.

Abkommen mit Serbien einhellig genehmigt

Der Bundesrat genehmigte darüber hinaus einstimmig das Abkommen zwischen Österreich und Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Forcierung wissenschaftlich-technischer Kooperationen zwischen ihren Forschungsinstitutionen und zur Unterstützung der Teilnahme von WissenschaftlerInnen an gemeinsamen Forschungsprojekten.

Die Bundesräte Josef Saller (V/S) und Stefan Schennach (S/W) befürworteten das Abkommen ausdrücklich.

Diskussion um ÖBB

Auf der Tagesordnung der Länderkammer standen auch der Bericht über die im Jahr 2009 durch den Bund bei den ÖBB sowie den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Im Rahmen der Debatte um die österreichische Gemeinwirtschaft kritisierte Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) besonders die ÖBB. Sie bemängelte die ihrer Ansicht nach schlechter werdenden Serviceleistungen sowie die mangelnde Transparenz der Mittelverwendung. Mehr Transparenz und bessere statistische Grundlagen wurden auch von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) eingefordert, um zu einer besseren Kosten-Nutzen-Rechnung zu kommen. Sie bedauerte vor allem den Rückgang bei den Fahrgästen und im Güterverkehr.

Im Gegensatz dazu verteidigte Bundesministerin Doris Bures die ÖBB und unterstrich die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die ÖBB, die täglich 1,2 Millionen Fahrgäste transportieren, so viel wie die AUA in einem Jahr, seien um Serviceorientierung und leistbare Tarife bemüht, bemerkte sie, 97,5 % der Züge seien pünktlich. Die Fahrgastrechte seien in Österreich viel weiter gefasst als in der EU, erklärte sie in weiterer Folge.

Bundesrat Edgar Mayer (V/V) begrüßte vor allem den Öko-Bonus und bemängelte auch teilweise sinkende Fahrgastzahlen. Den Qualitäts-Bonus hielt er für verbesserungswürdig. Er thematisierte darüber hinaus die kommende Liberalisierung auf der Westbahnstrecke. Sein Klubkollege Michael Hammer (V/O) gab zu bedenken, dass mit gleichen oder sogar mehr Mittel immer weniger Leistungen für die Fahrgäste erbracht werden und sah besonders die Regionalbahnen gefährdet. Bundesrat Werner Stadler (S/O) verteidigte daraufhin die neue ÖBB-Führung, sie brauche Zeit, Reformen durchzuführen. Bundesrat Karl Boden (S/N) wandte sich unter anderem dagegen, Nebenbahntrassen in Niederösterreich zuzubetonieren und Radwege daraus zu machen.

Der Bericht zur Gemeinwirtschaft wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Heinisch-Hosek: Frauenbericht ist Handlungsauftrag

Schließlich stand der Frauenbericht 2010 zur Diskussion.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) kritisierte, der vorliegende Bericht sei streckenweise zu ideologisch. Bei der Frauenquote in Aufsichtsräten hielt sie eine Selbstverpflichtung für zu wenig ausreichend, ihr zufolge müsste es bei Nichteinhaltung Sanktionen geben. Außerdem sind Aufsichtsräte Kontrollorgane, notwendiger wäre es auch, Frauen in den Entscheidungsgremien wie Vorstände besser zu verankern. In Finnland gehe man einen anderen, aber erfolgreichen Weg, nämlich auch durch mehr medialen Druck. Frauen müssten ihrer Ansicht auch mit mehr Selbstvertrauen auftreten. Mühlwerth thematisierte unter anderem auch die Frauenarmut. Von der Bezahlung einer Vollzeittätigkeit müsse man auch leben können, sagte sie, das sei aber vielfach nicht der Fall.

Bundesrätin Adelheid Ebner (S/N) würdigte die Arbeit von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und hob die Bedeutung der Bildung für die Gleichstellung von Frauen hervor. Sie bedauerte weiters die noch immer vorhandene Einkommensschere. Auf die Problematik von Frauen in den ländlichen Regionen ging Bundesrätin Elisabeth Greiderer (V/T) ein. Sie freute sich jedoch, dass man nun auch in diesen Regionen mit einer ganztätigen Betreuung von Kindern begonnen hat und die Infrastruktur verbessert.

Bundesrätin Notburga Astleitner (V/O) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung auf den Bereich Bildung und Ausbildung und kritisierte die Unterrepräsentierung von Frauen in leitenden Stellungen im Bildungsbereich. Hier müssten Frauen gestärkt werden, sie müssten aber auch unterstützt werden, nicht traditionelle Ausbildungen zu ergreifen. Bundesrat Werner Stadler (S/O) verlieh seiner Erwartung Ausdruck, dass man aus dem Bericht nun Konsequenzen zieht, zumal der hohe Bildungsgrad nicht mit deren ökonomischer Stellung korreliert. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie müsse weiterhin einen hohen politischen Stellenwert haben.

Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) zollte dem vorliegenden Bericht großes Lob und warf insbesondere der ÖVP eine konservative Haltung vor. Man habe viel zu wenig Kinderbetreuungsplätze und die Frauen verdienten noch immer zu wenig. Für berechtigt hält er verpflichtende Frauenquoten in staatsnahen Betrieben und forderte "Frauenpower für Migrantinnen".

Für Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ist der Bericht ein Handlungsauftrag. Der Nationale Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt mit 55 Projekten müsse nun umgesetzt werden. Auch das Thema Frauengesundheit sei ein wichtiges Thema sagte die Frauenministerin.

Der Frauenbericht wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. (Schluss Bundesrat)


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