Parlamentskorrespondenz Nr. 288 vom 24.03.2011

Familienausschuss diskutiert familienpolitische Grundsatzfragen

Aktuelle Aussprache mit Staatsekretärin Verena Remler

Wien (PK) – Mit einer aktuellen Aussprache aus seinem Arbeitsbereich startete der Familienausschuss in seine heutige Sitzung. Dabei stellte sich erstmals Familienstaatssekretärin Verena Remler den Fragen der Ausschussmitglieder. Die Themen Familienförderung, Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Gesetzgebung zur Kinder- und Jugendwohlfahrt standen im Zentrum des Interesses der Abgeordneten. Angesprochen wurde auch die Frage der künftigen Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds.

In einem einleitenden Statement erläuterte Staatssekretärin Remler die Arbeitsschwerpunkte ihres Ministeriums im Familien- und Jugendbereich. Sie bekannte sich dazu, dass Familienpolitik die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen für Familien, Wahlfreiheit und das Wohl des Kindes gewährleisten solle. Diese Familienpolitik beruhe auf drei Säulen: den finanziellen Unterstützungsleistungen, einem adäquaten Kinderbetreuungsangebot und der Familienfreundlichkeit in der Wirtschaft.

Bei den Kinderbetreuungseinrichtungen habe man viel erreicht, allerdings liege man beim Angebot für Kinder unter drei Jahren derzeit noch unter dem angestrebten Richtwert. Der Bund werde sich daher bemühen, durch entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern Abhilfe zu schaffen, kündigte sie an. Das bedeute beispielsweise die Schaffung von mehr Krippenplätzen und eine verbesserte Ausbildung von Tageseltern. Die Jugendschutzgesetzgebung, die Ländersache sei, soll demnächst harmonisiert werden.

In der ersten Fragerunde der Abgeordneten erkundigte sich Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) bei Staatssekretärin Remler nach dem Stand der Verhandlungen über die Anstoßfinanzierung für Kinderbetreuungseinrichtungen. Ausschussvorsitzende Ridi Maria Steibl (V) fragte nach der Entwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, das ihrer Ansicht nach eine "Erfolgsgeschichte" darstellt, und nach dessen Evaluierung. Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) thematisierte die Jugendwohlfahrtsgesetzgebung und den Stand der Verhandlungen mit den Ländern darüber. Abgeordnete Daniela Musiol (G) interessierte sich dafür, wo für die Staatssekretärin im angesprochenen 3-Säulen-Modell der Familienpolitik die Prioritäten liegen und fragte nach der Möglichkeit der Ausweitung des Modells "Papa-Monat". Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach die Chancen einer Valorisierung von Familienleistungen sowie die gemeinsame Obsorge und die finanzielle Lage des FLAF an. Auch Abgeordneter Franz Riepl (S) stellte die Frage, wie im FLAF ein Abbau des Defizits erfolgen soll. Er meinte, dass ein Grund für die Probleme das Fehlen von Arbeitgeberbeiträgen sei, die nicht eingezahlt würden.

Familienstaatssekretärin Remler erläuterte, dass beim Kinderbetreuungsgeld nach wie vor die Langzeitvariante am stärksten in Anspruch genommen werde; mehr als die Hälfte der BezieherInnen wählten dieses Modell. Zur Anstoßfinanzierung des Bundes für die Länder zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen haben bereits Gespräche mit dem Finanzministerium stattgefunden, teilte Remler den Abgeordneten mit. Es werde erst eine Evaluierung stattfinden, sie erwarte sich aber, dass man ab 2012 einen Betrag in der Größenordnung von 45 Millionen Euro zur Verfügung stellen werden können. Man habe sich zum Ziel gesetzt, die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen um ein Drittel zu erhöhen. Remler brachte auch Details zur Durchführung des Gratis-Kindergartenjahres in den einzelnen Ländern, das sehr unterschiedlich umgesetzt werde.

Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie brauche auch flexible Teilzeitarbeitsmodelle oder Telearbeitsplätze. Hier finden Gespräche mit den Sozialpartnern statt, informierte die Staatsekretärin. Zur geplanten Enquete hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gebe es noch keinen Termin, aber selbstverständlich werde man alle Fraktionen dazu einladen. Sie vertrat die Auffassung, dass man den Betrieben Familienfreundlichkeit nicht per Gesetz vorschreiben könne, es gelte hier, Bewusstseinsbildung zu betreiben. Untersuchungen hätten ergeben, dass familienfreundliche Regelungen auch viele Vorteile für die Betriebe bringen.

In der Jugendwohlfahrt obliege dem Bund nur die Grundsatzgesetzgebung, hielt Remler fest. Nicht zuletzt auf Grund tragischer Vorfälle sei hier wieder Bewegung in die Verhandlungen gekommen, und es liege nun der dritte Entwurf vor, für den sie sich breite Zustimmung erwarte. Es hätten viele Gespräche dazu stattgefunden, man habe darin nun das Vier-Augen-Prinzip verankert, das dort, wo es notwendig sei, zu gelten habe. Die Zustimmung der Länder sei allerdings auch eine Kostenfrage, mehr Qualität sei nicht zum Nulltarif zu haben. Der Bund stelle für die Länder für die Umsetzung eine Anstoßfinanzierung in Aussicht, hielt sie fest. Sie gehe davon aus, dass der Fahrplan bis Sommer eingehalten werden könne. In der Frage der gemeinsamen Obsorge stehe natürlich das Kindeswohl im Mittelpunkt, dazu gehöre aber auch das Recht auf beide Elternteile.

Zum FLAF meinte sie, die Situation sei vor dem Hintergrund des Budgetrahmens zu sehen. Was Arbeitgeberschulden betreffe, so lägen diese Fragen im Zuständigkeitsbereichs des Finanzministers.

In einer zweiten Fragerunde wurden von den Abgeordneten Angela Lueger (S), Anna Höllerer (V), Carmen Gartelgruber (F), Tanja Windbüchler-Souschill (G), Sigisbert Dolinschek (B), Daniela Musiol (G), Ursula Haubner (B), Christian Höbart (F) nochmals eine Reihe von Detailfragen zu den Themenkreisen Kinder- und Jugendschutz, Väterbeteiligung und Kinderbetreuung gestellt. Thematisiert wurden auch Fragen der Integration von jugendlichen Schulabrechern, von denen viele einen Migrationshintergrund aufweisen, und Gender-Thematik in der Jugendpolitik.

Staatssekretärin Remler teilte den Abgeordneten zur Frage des Fahrplans in der Harmonisierung des Jugendschutzes mit, dass der vorliegende Entwurf am 7. und 8. April im Rahmen einer Konferenz mit den Landesjugendreferenten diskutiert werde. Kritik an Details des Bundes-Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes, wie sie besonders von Seiten des BZÖ kommt, ließ sie nicht gelten. Der nunmehr vorliegende dritte Entwurf enthalte zweifellos wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand. Es ist bereits gelungen, für den neuen Entwurf des Gesetzes sechs Bundesländer für eine 15a-Vereinbarung "an Bord" zu holen und sie sei zuversichtlich, dass auch die anderen Länder zustimmen werden. Sie hoffe deshalb, dass in dieser Frage noch vor dem Sommer eine Lösung gefunden werde.

Zum Elternbildungsangebot meinte sie, dass die "Elternbriefe" des Ministeriums ein wichtiges Medium darstellten, um Eltern zu erreichen. Es gebe ein vielfältiges, multimedial aufbereitetes Bildungsangebot, um Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen, das auch ständig erweitert werde. In der Frage einer Festschreibung eines Papa-Monats als Karenzzeitmodell, wie sie die Grünen fordern, argumentierte Remler zurückhaltend. Es gebe bereits jetzt gute Varianten für Väter in den fünf bestehenden Bezugsmodellen des Kinderbetreuungsgeldes. Man müsse hier die Evaluierung abwarten, die bis Herbst erfolgen werde, um zu sehen, in welcher Richtung Verbesserung erfolgen könnten. Sie versprach aber, bei der Evaluierung des Kindergeldes auch aufschlüsseln zu lassen, wie sich der Anteil von Männern, die sich der Kinderbetreuung widmen, nach einzelnen Berufsgruppen darstellt. Es gehe in dieser Frage einerseits um Bewusstseinsbildung, andererseits darum, wie ein Karriereknick für Männer, die Karenzzeiten zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, vermieden werden könne, sagte Remler.

Bis September werde auch eine Datenbank über familienpolitische Leistungen der Länder erarbeitet, sie verspreche sich davon eine Vereinfachung des Aufwands für Familien, wenn sie Förderungen beantragen wollen. Im Bereich der Integration gebe es sehr engagierte Projekte für Jugendliche mit Migrationshintergrund, bemerkte Remler in Richtung von Abgeordnetem Höbart. Was die Verbindung von Frauen- und Jugendpolitik betreffe, verwies sie auf die Zuständigkeit der Frauenministerin, doch werde auch in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Gender-Fragen geachtet. So müssten selbstverständlich alle Organisationen bei Förderanträgen auch die Gender-Gerechtigkeit ihrer Projekte gewährleisten. (Fortsetzung Familienausschuss)