Parlamentskorrespondenz Nr. 430 vom 03.05.2011

Vorlagen: Justiz

SPÖ und ÖVP überarbeiten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung

Mit einer Überarbeitung der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten soll der Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der auf diesem Wege bezogenen Informationen ausgeweitet werden. In ihrem diesbezüglichen Antrag (1507/A) fordern V-Mandatar Heribert Donnerbauer und S-Abgeordneter Johannes Jarolim sicherzustellen, dass derartige Datenauskünfte von den Staatsanwaltschaften nur streng nach dem "Vier-Augen-Prinzip" angeordnet werden dürfen und Personen, die gespeicherte Daten unzulässig veröffentlichen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen belegt werden können.

FPÖ gegen Beschäftigung von Freigängern bei Gericht

Dass derzeit 50 Freigänger an österreichischen Gerichten beschäftigt werden, kann F-Mandatar Christian Lausch nicht nachvollziehen, zumal dies der Forderung nach einem einwandfreien Leumund widerspreche, die man an reguläre GerichtsmitarbeiterInnen stelle. Zudem hätten die Häftlinge hier Zugang zu sensiblen Daten und Akten und würden gemäß Strafvollzugsgesetz nicht überwacht. Die Justizministerin möge deshalb dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigung von Freigängern an Gerichten nicht mehr zugelassen wird, heißt es im diesbezüglichen Entschließungsantrag (1515/A[E]).

Grüne: Recht auf künstliche Befruchtung gilt es auszuweiten

Geht es nach den G-Abgeordneten Daniela Musiol und Albert Steinhauser, sollen auch alleinstehende Frauen und Frauen, die in einer lesbischen Partnerschaft leben, die Möglichkeit erhalten, durch künstliche Befruchtung schwanger zu werden. Derzeit gelte für diese Gruppen aber das im Fortpflanzungsmedizingesetz verankerte Fortpflanzungsverbot, dessen Umgehung mit einer Geldstrafe von 36.000 € oder bis zu zwei Wochen Haft geahndet wird. Vor dem Hintergrund verfassungs- und grundrechtsrelevanter Bedenken müsse dieses aber aufgehoben werden, fordern die beiden G-MandatarInnen in einem Entschließungsantrag (1520/A[E]).

… und Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufzuheben

Das explizit im Gesetz über die Eingetragene PartnerInnenschaft festgeschriebene Adoptionsverbot halten die G-Abgeordnete Daniela Musiol und Albert Steinhauser für nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Benachteiligungsverbot vereinbar, zumal die österreichische Rechtslage eine Einzeladoption mit Zustimmung des Partners bei eingetragener Partnerschaft durchaus ermögliche. Justizministerin Karl möge vor diesem Hintergrund dafür Sorge tragen, dass die diesbezüglichen Bestimmungen dahingehend abgeändert werden, dass eingetragene PartnerInnen gemeinsam ein Kind oder die Kinder des jeweils anderen an Kindesstatt annehmen können, fordern die G-Abgeordneten in ihrem Entschließungsantrag (1521/A[E]).