Parlamentskorrespondenz Nr. 604 vom 16.06.2011

Rechnungshof zeigt Einsparungsmöglichkeiten auf

NR-Debatte über Kasernenverkäufe, Bahnhof Wien und Polizeinotruf

Wien (PK) – Nach dem Beschluss über das neue Wahlrecht befassten sich die Abgeordneten mit Prüfberichten des Rechnungshofs zur Kasernen-Verwertungsgesellschaft SIVBEG, zur Organisation des Polizeinotrufs sowie zum Thema Verkehrsanbindung und Stadtplanung beim Wiener Hauptbahnhof (III-134 d.B.). Nach einer lebhaften Debatte, an der sich auch Rechnungshofpräsident Josef Moser beteiligte, wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) bezog sich in ihrer Wortmeldung zum Rechnungshofbericht auf den Teilbereich der Kasernen- und Liegenschaftsverkäufe durch die SIVBEG, wobei der Hauptkritikpunkt des Rechnungshofs sich gegen die Errichtung der SIVBEG richtete, die für die Abwicklung dieser Geschäfte weder erforderlich noch zweckmäßig war. Diese Einrichtung, informierte Schönpass, wurde 2005 unter der schwarz-orangen Regierung gegründet und sollte innerhalb von acht Jahren 146 Liegenschaften verkaufen, wobei der Erlös 414 Mio. € betragen und als Finanzierungsbeitrag zur Bundesheerreform 2010 verwendet werden sollte. Von den zwei Geschäftsführern für acht Mitarbeiter solle nach Auskunft von Verteidigungsminister Darabos nach Auslaufen des Vertrages Ende des Jahres 2011 nur noch einer weiterbeschäftigt werden. Abschließend erwähnte Schönpass, die SIVBEG habe es ermöglicht, die Erlöse direkt dem Verteidigungsbudget zukommen zu lassen.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) berichtete von der Durchleuchtung der Organisation des Polizei-Notrufs durch den Rechnungshof und machte darauf aufmerksam, dass bereits seit zehn Jahren geplant sei, österreichweit ein einheitliches Polizei-Notruf-System einzuführen. Derzeit gebe es 105 Notruf-Stellen und Ziel laute nun, neun Landesleitstellen einheitlich mit einer Notrufnummer zu besetzen, so Gahr. Der Redner lobte den Rechnungshofbericht als produktiv, er zeige sowohl Verbesserungsmöglichkeiten als auch Schwachstellen und Kritikpunkte auf und er gebe einen guten Einblick in das Notruf-System. Wichtig sei die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs und die zentrale Steuerung der Einsatzkräfte durch ein Leitsystem, resümierte Gahr.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) verwies darauf, dass der Rechnungshof aufgezeigt habe, wie in manchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nachgerade dilettantisch vorgegangen werde. So gebe es etwa eine Organisation (SIVBEG), die nur drei Mitarbeiter, aber zwei Geschäftsführer aufweise. Dies sei ein Schildbürgerstreich, zumal deren Agenden viel besser bei der BIG aufgehoben wären. In diesem Sinne brachte der Redner auch einen Entschließungsantrag, wonach genannte Organisation aufgelöst und ihre Agenden der BIG zugewiesen werden solle.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) schloss an ihren Vorredner an und trat für die von diesem vorgeschlagene Vorgangsweise ein. Kritik übte die Rednerin auch am Vorgehen in Bezug auf den Hauptbahnhof, wo die Gefahr bestehe, dass die ursprünglich projektierten Kosten massiv überschritten werden würden. Zudem sei auch die Planung dieses Projekts zu hinterfragen. So hätte man die Anbindung des internationalen Bahnhofs an die lokalen Verkehrsträger eindeutig besser gestalten müssen, zumal es gerade eine einzige U-Bahn-Linie gebe, die sich noch dazu in beträchtlicher Entfernung von den Bahngleisen befinde. Auch fehle es an Geld, um die diversen ÖBB-Ausbauten zu finanzieren, hier liege also auch einiges im Argen. Zudem seien durch die Bauarbeiten rund um den Südbahnhof tausende Fahrgäste als Kunden der ÖBB verloren gegangen, die wiederzugewinnen ein hartes Stück Arbeit sein werde.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) übte gleichfalls Kritik an Kostenentwicklung und Planung beim Projekt Zentralbahnhof. Ihre Kritik sah sie durch den RH-Bericht bestätigt, wobei sie auf einzelne Detailaspekte des Projekts einging.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) erläuterte die Hintergründe rund um die SIVBEG und verwies auf die diesbezüglich geplante weitere Vorgangsweise.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) setzte sich mit dem Projekt Hauptbahnhof auseinander. Er räumte gegenüber der Kritik der Grünen ein, dass der zentrale Bahnhof in Wien nicht adäquat an das Verkehrsnetz angebunden werde. Zudem seien beachtliche Mittel für die Werbung eingesetzt worden seien, was zweifelsfrei übertrieben gewesen sei.

Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) brach eine Lanze für optimale Arbeitsbedingungen für die Exekutive. Diese sei für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar, weshalb jedes Sparen am falschen Platz kontraproduktiv wäre. Es brauche vielmehr eine bessere Ausstattung für die Polizei, damit diese auch weiterhin ihre zentralen Aufgaben im Interesse der Sicherheit optimal erfüllen könne. Die diesbezüglichen Erkenntnisse der Rechnungshofes sollte die Ministerin sich daher zu Herzen nehmen.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) befasste sich mit dem Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen aus der Sicht des Rechnungshofberichts. Die darin vorgebrachten Bemängelungen entsprächen den Tatsachen, man müsse hier entsprechend reagieren, monierte der Redner. Konkret regte der Redner eine Harmonisierung der Leistungen und der Qualität in den genannten Bereichen an.

Abgeordneter Michael SCHICKHOFER (S) leitete aus dem RH-Bericht ab, man müsse auch im Sicherheitsbereich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien vorgehen. Das Innenministerium solle sich dafür einsetzen, dass die Polizei-Notrufe flächendeckend optimiert würden, um akzeptable Interventionszeiten zu erreichen.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) wünschte sich eine noch zeitnähere begleitende Kontrolle, um allfällige Fehlentwicklungen rechtzeitig korrigieren zu können. Konkret ging der Redner dann auf das Projekt Hauptbahnhof ein, wo eine ansprechende Gesamtplanung wünschenswert wäre, zumal dies auch die Gefahr von Kostenexplosionen hintanhalten würde.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) zeigte sich dankbar für die Existenz und die sachlich vorbildliche Arbeit des Rechnungshofes. Der Rechnungshof helfe dem Staat, Geld zu sparen, und dies sei auch beim Zentralbahnhof der Fall gewesen, wofür man den Mitarbeitern des RH Dank aussprechen müsse, zumal der RH auch in anderen Bereichen überaus verdienstvoll agiert habe. Wenig Verständnis zeigte der Redner für Manager, die desaströse Ergebnisse lieferten. Solche Manager müssten entsprechende Konsequenzen gewärtigen, die diesbezüglichen Missstände müssten abgestellt werden.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) beleuchtete die Frage des Polizei-Notrufs und meinte, hier zeige sich, dass es kontraproduktiv gewesen sei, vorschnell lokale Gendarmerieposten geschlossen zu haben, zumal dies keineswegs zu den erhofften Einsparungen geführt habe. Die Wirklichkeit zeige, dass es real mehr Polizeibeamte brauche, um für die Sicherheit der Bürger adäquat sorgen zu können.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) votierte für einen effizienteren Ressourceneinsatz. Der vorliegende RH-Bericht, so Herbert, liefere eine hervorragende Anleitung, das Agieren der öffentlichen Verwaltung zu optimieren. Kritik übte der Redner an überteuerten Werbeaktionen des Innenministeriums, deren Resultate in keiner Relation zu den Kosten gestanden seien. Schließlich votierte Herbert für ein bundesweites Einsatzkonzept in Form eines bundesweiten Einsatzleitsystems. Dies sei umso notwendiger, als man in den kommenden Jahren eine große Pensionierungswelle zu gewärtigen habe, die entsprechend abgefedert werden müsse, um die Schlagkraft der Exekutive halbwegs aufrechthalten zu können. Der Redner schloss mit konkreten Vorstellungen zur künftigen Organisation des Polizeiwesens.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) befasste sich mit dem Zentralbahnhof Wien und wies darauf hin, dass die Kostensteigerung nicht zuletzt auf die Vergrößerung des Projekts zurückzuführen sei. Außerdem habe man sich entschieden, die S-Bahn-Station umfassend zu renovieren. Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden weitgehend umgesetzt, sagte Becher und hielt fest, es sei wichtig, dass Wien in Hinkunft einen modernen Durchgangsbahnhof habe.

Abgeordnete Christine LAPP (S) wies darauf hin, dass die Gegend rund um den Südbahnhof nicht sehr einladend gewesen sei. Sie erwartet sich vom neuen Zentralbahnhof ein viel moderneres Ambiente. Der neue entstehende Stadtteil sei für Wien sehr wichtig, private Investoren würden sich mit 2,5 Mrd. € an den Kosten beteiligen. Der neue Zentralbahnhof ist laut Lapp auch gut mit dem öffentlichen Verkehrsnetz in Wien verknüpft.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) setzte sich mit jener Verwertungsgesellschaft auseinander, die mit Liegenschafts- und Kasernenverkäufen des österreichischen Bundesheers betraut ist. Er wies auf zahlreiche Probleme hin, die der Rechnungshof aufgezeigt habe. Unter anderem habe es mangelhafte Auftragsvergaben und Dokumentationen gegeben.

Auch Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) ging auf den Prüfbericht des Rechnungshofs zur SIVBEG ein. Der damalige Finanzminister habe einen Erlös von einer Milliarde Euro durch Kasernenverkäufe in Aussicht gestellt, erinnerte er, diese Summe sei jedoch nie erreicht worden.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER machte darauf aufmerksam, dass der Rechnungshof im vorliegenden Prüfbericht wieder in verschiedenen Bereichen Einsparungspotenzial aufgezeigt hat. So habe die Prüfung des Zentralbahnhofs Wien deutlich gemacht, dass umsichtige Vorplanungen großer Projekte sinnvoll wären. Er machte außerdem geltend, dass der Bund 50% der Kosten für den Wiener U-Bahn-Ausbau trage, ohne Einfluss auf die Streckenführung nehmen zu können. Im Bereich der Polizei sieht Moser zu viele Beamte in den Leitdienststellen eingesetzt, etwa bei der Besetzung des Notrufs, die seiner Ansicht nach im Außendienst fehlen.

 
Der Bericht des Rechnungshofs wurde vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG blieb in der Minderheit.

Grüne beantragen Strafen für Abgeordnetenbestechung  

Am Ende seiner Sitzung nahm der Nationalrat schließlich Oppositionsanträge in Erste Lesung. Der Grüne Justizsprecher, Abgeordneter Albert STEINHAUSER verlangte die strafrechtliche Verfolgung der Bestechung auf Abgeordnete auszudehnen (1478/A). Verbieten wollen die Grünen auch das "Anfüttern", bei dem ein Abgeordneter immer wieder Vorteilszuwendungen erhält, die ihn später in eine für den Zuwender günstige Richtung leiten sollen. Der Abgeordnete kritisierte, dass bei der Beseitigung des bestehenden "Korruptionsprivilegs" für österreichische Abgeordnete nichts weiter gehe. Trotz einer Vereinbarung zwischen allen Fraktionen Anfang April, rasch Verhandlungen zu führen, sei bis jetzt kein einziger Termin zustande gekommen. Steinhauser sieht darin einen "gezielten Wortbruch", der seiner Meinung nach dazu dient, die Angelegenheit "auszusitzen". Ihm zufolge geht es nicht an, dass sich ein österreichischer Abgeordneter derzeit nur strafbar macht, wenn er seine Stimme für Geld verkauft, nicht aber, wenn er sich in anderer Form bestechen lasse. Das von Ernst Strasser in Brüssel an den Tag gelegte Verhalten wäre in Österreich straffrei, skizzierte er.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) gab zu bedenken, dass es im Justizministerium einen Ministerwechsel gegeben habe, und machte diesen Umstand für Verzögerungen beim Lobbyistengesetz verantwortlich. Auch in Bezug auf die von Abgeordnetem Steinhauser angesprochenen Frage werde es eine gesetzliche Regelung geben, sicherte er zu. Ein Verhalten wie von Strasser dürfe auch in Österreich nicht toleriert werden. Man müsse sich die Formulierung aber sorgfältig überlegen.

Auch Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) zeigte sich überzeugt, dass bei der Neuformulierung der Antikorruptionsbestimmungen eine Lösung gefunden werde. Seiner Ansicht nach geht es nicht nur um die Frage des Strafrechts, man müsse sich generell überlegen, wie "Sauberkeit in der Politik" sichergestellt werden könne. Das Lobbyistengesetz sei, so Donnerbauer, bereits in Begutachtung gegangen. Für wichtig erachtet es Donnerbauer, das freie Mandat der Abgeordneten abzusichern: es sei nicht sinnvoll, vor dem Strafrichter jeden Antrag und jede Anfrage begründen zu müssen.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) stimmte Abgeordnetem Steinhauser zu, wonach es in Sachen Korruptionsbekämpfung, Lobbyisten-Register und Transparenz der Parteienfinanzierung zu einem Stillstand gekommen sei. Seiner Partei sei es vor allem wichtig, die Parteienfinanzierung zu durchleuchten, sagte er. Bei der Korruptionsbekämpfung dürfe man nicht über das Ziel hinausschießen, warnte Stefan, die Berufsausübung des Abgeordneten dürfe durch zu restriktive Bestimmungen nicht gefährdet werden.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) wies darauf hin, dass die Opposition bereits seit Jahren auf die Offenlegung von Parteispenden und strengere Anti-Korruptions-Bestimmungen dränge. Sie sei aber immer wieder "abgespeist" worden. In Folge der Causa Strasser sei der Druck aber so groß geworden, dass die Koalition zu Zusagen gezwungen gewesen sei. Nun komme es wieder zu Verzögerungen. Kogler würde unter anderem die Übernahme der deutschen Regelung für die Offenlegung von Zusatzeinkünften und Nebentätigkeiten von Abgeordneten als sinnvoll erachten.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) vertrat ebenfalls die Ansicht, dass mit den angekündigten Anti-Korruptionsregelungen nichts weitergehe. Er vermutet gegenseitige Rücksichtnahme von Schwarz und Rot. "Österreich war in den letzten 30 Jahren ein korruptes Land", zeigte er sich überzeugt. Grosz warf der ÖVP unter anderem vor, Politik im Sinne des Raiffeisen-Konzerns zu machen. Auch Abgeordneter Jarolim hat seiner Meinung nach private berufliche Interessen mit seiner Abgeordneten-Tätigkeit verquickt, ein Vorwurf, den dieser in einer Tatsächlichen Berichtigung umgehend zurückwies.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz NEUGEBAUER erteilte Abgeordnetem Grosz für den Pauschalvorwurf der Korruption an ÖVP und SPÖ einen Ordnungsruf. Den Antrag 1478/A wies er dem Justizausschuss zu.

BZÖ will Tito einen hohen österreichischen Orden aberkennen

 

Einen hohen Orden, den der jugoslawische Staatspräsident Josip Broz Tito im Jahr 1967 von Österreich erhielt, will das BZÖ aberkennen, weil es mittlerweile historisch gesichert sei, dass Tito nicht nur für die Ermordung tausender "Volksdeutscher", sondern auch für den Tod von etwa 10.000 Südsteirern nach dem Zweiten Weltkrieg verantwortlich sei, führte Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) zur Begründung eines Antrags seiner Fraktion (1509/A) aus. Für den Redner stand außer Frage, dass das Bundesgesetz über die Schaffung von Ehrenzeichen für besondere Verdienste dringend reformiert werden muss. Das sei notwendig, um sicherzustellen, dass sie Personen, die Ehrenzeichen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erhalten haben, auch wieder aberkannt werden können. Es gehe schließlich nicht an, dass eine Aberkennung selbst dann nicht möglich ist, wenn es sich um einen anerkannten Kriegsverbrecher handle, meinte der Antragsteller, der in diesem Zusammenhang auf den Fall Tito abstellte.

S-Mandatar Peter WITTMANN wollte richtig gestellt wissen, dass die Ehrung durch den Tod des Ausgezeichneten ende und damit nicht aberkannt werden müsse. Damit sei das angesprochene Fallbeispiel schlichtweg unpassend. Dass man das Bundesgesetz dennoch reformieren müsse, stehe aber außer Frage, schloss Wittmann.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bezeichnete die Forderung des gegenständlichen B-Antrags als "diskutierenswert". Bestimmungen betreffend die Aberkennung von Auszeichnungen zu vereinheitlichen, halte er für einen sinnvollen Schritt.

Auch G-Mandatar Harald WALSER hegte Sympathie für den Vorschlag des BZÖ. Es gelte aber auch eine differenzierte Diskussion über den Umgang mit der Vergangenheit anzuregen. Was das vorgebrachte Fallbeispiel Tito anbelange, müsse man bei aller Ablehnung seiner Verbrechen anerkennen, dass er große Verdienste im Partisanenkampf um die Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus erworben habe.

F-Mandatar Walter ROSENKRANZ übte scharfe Kritik an seinem Vorredner. Er wollte richtig gestellt wissen, dass selbst der Kampf für die Befreiung Österreichs nicht über Mord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinwegsehen lassen dürfe.

Auch B-Abgeordneter Stefan PETZNER konnte die diesbezügliche Darstellung Walsers nicht nachvollziehen. In seinem Heimatbundesland Kärnten gebe es schließlich zahlreiche Opfer der Tito-Partisanen zu beklagen, zeigte sich der Redner empört.

G-Mandatar Wolfgang PIRKLHUBER hielt FPÖ und BZÖ vor, die Ausführungen seines Fraktionskollegen nicht aufmerksam verfolgt zu haben. Walser rede schließlich nicht dem Kriegsverbrecher Tito das Wort, sondern habe auf die Notwendigkeit einer differenzierten historischen Betrachtung hingewiesen.

B-Abgeordneter Herbert SCHEIBNER meinte, es herrsche Konsens über alle Parteigrenzen hinweg, dass am Schreckensregime des Nationalsozialismus nichts zu beschönigen sei. Er könne aber nicht nachvollziehen, warum die Grüne Fraktion die Verbrechen kommunistischer Machthaber nicht verurteile. Das System Tito als positives Beispiel herauszustellen, gehe im Nationalrat nicht an, schloss Scheibner.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) wollte den Ausführungen seines Vorredners noch einiges hinzufügen: Es gebe schließlich eine Gruppe im Hohen Haus, für die Opfer, die es aus ihrer Sicht nicht gegeben dürfe, nicht existierten. Die Grünen wollten sich von Massenmorden und Verbrechen im linken Umfeld nicht distanzieren, stand für den Redner außer Frage.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Harald WALSER fest, er habe nicht die Gräuel des Tito-Regimes geleugnet, sondern ausschließlich darauf hingewiesen, dass die Tito-Partisanen zur Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus und damit zur Rettung einer nicht unbeträchtlichen Zahl Kärntner Slowenen beigetragen haben.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Eine weitere 111. Nationalratssitzung diente geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen durch den vorsitzführenden Präsidenten Fritz NEUGEBAUER. (Schluss)