Parlamentskorrespondenz Nr. 748 vom 21.07.2011

Bund fördert Kindergärten und Ganztagsbetreuung von SchülerInnen

Weitere Themen im Bundesrat: Religionsgemeinschaften und Steuerrecht

Wien (PK) - Die Verlängerung der Bund-Länder- Vereinbarung über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen bringt den Bundesländern in den Jahren 2011/12 und 2012/13 jeweils einen Bundesbeitrag von 70 Mio. €. Eine weitere Bund-Länder- Vereinbarung und ein vom Nationalrat verabschiedetes Gesetzespaket gelten einer flexiblen, bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung von SchülerInnen unter Einbeziehung von Sport- und Kulturvereinen.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erinnerte daran, dass die Wiener Freiheitlichen schon vor über 10 Jahren ein Gratiskindergartenjahr gefordert hätten. Der bestehenden Kindergartenpflicht kann sie allerdings, wie sie meinte, nichts abgewinnen. Ein Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Schulantritt soll ihrer Auffassung nach nur für Kinder mit mangelhaften Sprachkenntnissen verpflichtend sein. Mühlwerth vermisst außerdem entsprechende Rahmenbedingungen für das verpflichtende Gratiskindergartenjahr, etwa was die räumliche Ausstattung betrifft. Überdenken sollte man ihr zufolge auch die Ausbildung und die Bezahlung von KindergartenpädagogInnen.

Bundesrat Franz WENGER (V/S) betonte, mit der vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern werde der erfolgreiche Weg des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen konsequent fortgesetzt. Er wies darauf hin, dass die Betreuungsquote zuletzt in allen Altersgruppen gestiegen sei, und begrüßte auch die Zusage des Bundes, die Kofinanzierung fortzusetzen. Besonders für Kinder unter drei Jahren seien noch weitere Betreuungsplätze erforderlich. Wenger bekräftigte, dass ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei.

Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) hielt fest, die für das verpflichtende Gratiskindergartenjahr aufgewendeten Mittel seien gut investierte Ausgaben. Mögliche Schwächen von Kindern könnten so schon vor dem Schulstart ausgeglichen werden, unterstrich sie. Zudem werde soziale Kompetenz gefördert. Kindergärten seien, so Posch-Gruska, keine Aufbewahrungsstellen für Kinder, sondern Bildungseinrichtungen. Ein noch offenes Problem sieht sie in Bezug auf die Schließtage.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) kündigte die Zustimmung der Grünen zur Bund-Länder-Vereinbarung an. Er übte allerdings generelle Kritik an der österreichischen Bildungslandschaft, die er als nicht zeitgemäß erachtet. Die Defizite beginnen seiner Meinung nach bei den Kleinsten und reichten bis zu den Universitäten und den Erwachsenenbildungseinrichtungen. In Bezug auf die Kindergärten bemängelte Dönmez unter anderem unzureichende Öffnungszeiten und Kostenvorschreibungen beim Besuch eines Kindergartens außerhalb des Heimatbundeslandes. Er zeigte auch kein Verständnis dafür, dass die Kindergartenpflicht nicht für behinderte Kinder gilt.

Familienminister Reinhold MITTERLEHNER wies darauf hin, dass Kinderbetreuung grundsätzlich Ländersache sei. Beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen habe der Bund zuletzt aber eine Vorreiter- und Motivationsrolle übernommen, skizzierte er. Die um zwei Jahre verlängerte Abgeltung der Kosten für das verpflichtende Gratiskindergartenjahr hängt ihm zufolge mit dem um ein Jahr verlängerten Finanzausgleich zusammen.

Künftig will Mitterlehner, wie er sagte, großes Augenmerk auf die Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen legen. Schließlich hätten KindergartenpädagogInnen den gleichen oder einen noch höheren Stellenwert wie LehrerInnen. Bei den laufenden Verhandlungen mit den Ländern gehe es daher auch um einheitliche Qualitätsstandards und eine Mindestöffnungszeit von Kindergärten im Ausmaß von 47 Wochen.

Gegen die Bund-Länder-Vereinbarung erhob der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch.

Kritik der Grünen am neuen Berufsbild "FreizeitpädagogIn"  

Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) übte Kritik an der Einführung eines neuen Berufsbildes "FreizeitpädagogIn". Mit diesen "PädagogInnen light", die für die Nachmittagsbetreuung an Schulen eingesetzt werden sollen, laufe man den Bemühungen zuwider, für alle Lehrkräfte ein "Master-Level" einzuführen, sagte sie. Kickert vermisst außerdem ein pädagogisches Begleitkonzept für die Nachmittagsbetreuung an Schulen und sprach sich für einen verschränkten Nachmittagsunterricht aus.

Bundesrat Christian FÜLLER (S/St) unterstrich, Ziel der Bildungspolitik müsse eine leistungsgerechte und chancengerechte Schule sein. Er würde sich in manchen Bereichen auch größere Reformen wünschen, meinte er, ihm seien die von Unterrichtsministerin Schmied gesetzten vielen kleinen Schritte aber lieber als gar kein Schritt. Füller verwies in diesem Zusammenhang auf breite Widerstände, wie zuletzt etwa gegen die modulare Oberstufe. Das neue Ausbildungsmodell für FreizeitpädagogInnen wurde von Füller ausdrücklich begrüßt, nicht jeder Betreuer müsse ein ausgebildeter Professor sein oder einen Master haben.

Bundesrätin Notburga ASTLEITNER (V/O) wies auf eine Volksschule in ihrem Heimatbezirk hin, die eine ganztägige Betreuung der Kinder in verschränkter Form mit wechselnden Lern- und Freizeitphasen anbiete und als Vorzeigeschule in Oberösterreich gelte. Andere Schulen in ihrem Bezirk würden die Freizeitbetreuung an den Unterricht anhängen skizzierte sie. Astleitner betonte, beide Schulformen würden von den Eltern gut angenommen. Sie wandte sich allerdings gegen den verpflichtenden Besuch von Ganztagsschulen und gab zu bedenken, dass vor allem im ländlichen Raum viele Eltern ihre Kinder am Nachmittag lieber selbst betreuen wollten. Als positiv wertete sie auch, dass LehrerInnen künftig von FreizeitpädagogInnen unterstützt werden könnten.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) kündigte die Zustimmung der FPÖ sowohl zur Bund- Länder-Vereinbarung als auch zum Gesetzesbeschluss des Nationalrats an. Schulische Ganztagsbetreuung sei ein wichtiger Faktor für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betonte sie. Die FPÖ sei aber gegen eine "Zwangstagsschule", Nachmittagsbetreuung dürfe nicht zur Verpflichtung werden. Zustimmend äußerte sich Mühlwerth auch zur neuen Ausbildungsmöglichkeit für FreizeitpädagogInnen.

Unterrichtsministerin Claudia SCHMIED zeigte sich darüber erfreut, dass es nach intensiven Verhandlungen noch vor dem Sommer gelungen sei, eine Einigung mit den Bundesländern über die vorliegende Vereinbarung zu erzielen. Jetzt gilt es ihr zufolge das Augenmerk auf die Umsetzung der Vereinbarung zu richten, damit die Initiative auch in den Klassenzimmern ankomme. Wie Schmied berichtete, soll im Herbst eine intensive Information der Gemeinden und Städte erfolgen, damit die vom Bund bereit gestellten Mittel für Bauinvestitionen und Freizeitangebote an Schulen auch abgerufen werden. Sie baut dabei auch auf eine Zusammenarbeit mit örtlichen Musikschulen und Sportvereinen.

Für die Zukunft erwartet sich Schmied eine Schulsprengeldiskussion. Ihrer Ansicht nach sollten Eltern zwischen Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht und Schulen mit Nachmittagsbetreuung wählen können: "Ein bisschen Konkurrenz schadet nicht", meinte die Ministerin.

Weder gegen die Bund-Länder-Vereinbarung noch gegen die Gesetzesvorlage erhob die Mehrheit des Bundesrates Einspruch.

Änderungen bei der Anerkennung von Religionsgemeinschaften

 

Eine Novelle zum Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften bringt neue Regeln für die Zu- und Aberkennung des Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften. Auch die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen im Gesetz über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche passierten den Bundesrat ohne Einspruch.

Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) machte in der Debatte darauf aufmerksam, dass die vorliegende Gesetzesänderung aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden sei. Sie übte allerdings scharfe Kritik am neuen "hoch komplizierten System" mit drei Modellen für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften und religiösen Bekenntnisgemeinschaften. Kickert zufolge wird bestehenden Religionsgemeinschaften zwar eine gewisse Bestandsgarantie gewährt, die Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften bleibe aber weiter schwierig.

Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) erläuterte den Inhalt der Novelle und empfahl deren Annahme.

Bundesministerin Claudia SCHMIED erinnerte an die Vorgeschichte der Novelle und ging dabei auf Details der Vorlage ein.

In ihrer Wortmeldungen zur griechisch-orientalischen Kirche meinte Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W), das aktuelle Rechtsverhältnis entspreche nicht mehr der inneren Struktur dieser Gemeinde, weshalb eine entsprechende Novelle zur Anpassung der Rechtslage an den Ist-Zustand erfolgen soll.

Bundesrätin Bettina RAUSCH (V/N) erläuterte gleichfalls die inhaltliche Dimension der Vorlage und trat wie ihre Vorrednerin für die Annahme der Novelle ein.

Bundesministerin Claudia SCHMIED zeigte sich erfreut über die Zustimmung und dankte Metropolit Michael Staikos für die gute Zusammenarbeit.

Spenden für Feuerwehren, Behinderte und Tierheime werden begünstigt

Dann passierte eine Änderung des Nationalbankgesetzes die Länderkammer. Sie sieht die Übernahme der Notenbank in das alleinige Eigentum der Republik vor, zugleich wird die Nationalbank stärker in die Bankenaufsicht einbezogen. Bundesrat Franz PERHAB (V/St) erläuterte die Vorlage in seiner Wortmeldung und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Ein Abgabenänderungsgesetz begünstigt Spenden für Freiwillige Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen, Zivilinvalide sowie Tierheime und befreit kleine Flugzeuge von der Flugabgabe.

Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) beklagte die hohen steuerlichen Belastungen für die heimische Wirtschaft, die sich ebenso als kontraproduktiv erwiesen wie die hohen Lohnnebenkosten. Vielmehr brauche es eine adäquate Unterstützung der österreichischen Unternehmer, um deren Situation zu verbessern. Man möge sich Ent- statt Belastungen überlegen, schloss der Redner.

Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O) beleuchtete die Vorlagen aus der Sicht der KMU. Diese stelle einen Anreiz für die heimischen KMU und Einzelpersonenunternehmen dar und sei daher zu begrüßen.

Bunderätin Elisabeth KERSCHBAUM (A/W) signalisierte hingegen Ablehnung der Vorlage, weil einige Tierschutzorganisationen nicht davon profitieren könnten. Ebenso wenig sei einzusehen, warum Kleinflugzeuge von der gegenständlichen Abgabe befreit werden sollen.

Bundesrat Wolfgang BEER (S/W) sah hingegen zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Organisationen, weshalb die Vorlage angenommen werden sollte, habe man doch einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit bei den Abgaben gemacht.

Bundesrat Friedrich REISINGER (V/St) befasste sich mit der Absetzbarkeit von Spenden für die freiwilligen Feuerwehren und knüpfte daran eine Laudatio auf die heimischen freiwilligen Feuerwehren. Mit dieser Vorlage würden die Feuerwehren von den Menschen künftig noch mehr unterstützt, was diese sich auch verdienten.

Bundesministerin Maria FEKTER erläuterte die Inhalte der in Rede stehenden Vorlagen. Vor allem die Verbesserungen bei der Absetzbarkeit wurden von ihr erwähnt, denn damit entlaste man die Spender, was Maßnahmen für die Steuerzahler darstelle. Auch gebe es nennenswerte Vereinfachungen, was gleichfalls anerkannt werden möge. Insgesamt werde dadurch die Standortqualität verbessert, hielt die Ministerin fest, die abschließend Möglichkeiten zu einer weiteren Verwaltungsvereinfachung skizzierte.

Der Bundesrat erhob keinen Einspruch. (Schluss/Fortsetzung Bundesrat)


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