Parlamentskorrespondenz Nr. 837 vom 26.09.2011

Vorlagen: Medien

Administrative Anpassungen im Telekommunikationsrecht

Änderungen im Telekommunikationsgesetz (1389 d.B.) bringen Anpassungen an EU-Richtlinien und zielen darüber hinaus darauf ab, Mängel und Regelungsdefizite in der Vollziehung durch die Regulierungsbehörde und die Fernmeldebehörden zu beseitigen. So soll die Zuständigkeit zur Entscheidung über Leitungs- und Mitbenutzungsrechte nun bei der Regulierungsbehörde konzentriert werden, in Fällen des Missbrauchs bei Mehrwertdiensten strebt die Regierungsvorlage eine Verfahrensbeschleunigung an, der Universaldienst wiederum wird entbürokratisiert und flexibler gestaltet. Weitere Schwerpunkte sind die Klärung von Doppelgleisigkeiten bei der Frequenzzuteilung und der Bewilligung zum Betrieb von Funkanlagen sowie eine Anpassung der Regeln für die Bestellung des Geschäftsführers der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post an jene der Bestellung der Mitglieder der Komm Austria.