Parlamentskorrespondenz Nr. 950 vom 18.10.2011

Vorlagen: Finanzen

Investitionsschutzabkommen mit Guatemala

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat kürzlich ein Investitionsschutzabkommen mit Guatemala vorgelegt (1469 d.B.). Es dient der Förderung und dem Schutz von Investitionen und regelt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, Überweisungen und Formen der Streitbeilegung. Das Abkommen beruht auf dem Prinzip der Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung mit Ausnahme von Vorteilen, die sich aus Integrationsmaßnahmen ergeben. Die Laufzeit des Abkommens beträgt zehn Jahre. Die Regierung erwartet sich von vertraglich abgesicherten Bedingungen für Investitionen in Guatemala eine höhere Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort, aber auch Investitionen aus Guatemala und infolgedessen neue Arbeitsplätze.