Parlamentskorrespondenz Nr. 1057 vom 14.11.2011

Vorlagen Finanzen

Internationale Finanzvorlagen, EU-Anpassungen auf dem Finanzmarkt

Hilfe für die ärmsten Menschen der Welt

Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Vereinten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren, macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufüllen. Auch Österreich will sich in den Jahren 2011 bis 2020 an der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) mit einem Anteil von 2,34 %, das sind 107,475245 Mio. € beteiligen. Der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und dem HIPC-Trust Fund zur Entschuldung sehr armer Länder soll im selben Zeitraum ein österreichischer Beitrag von 381,526370 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Bei der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) und bei der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) müssen Kreditausfälle abgedeckt werden. Hier beträgt der Anteil Österreichs (zahlbar 2011 bis 2023) 35,26 Mio. €. Die diesbezüglichen Beschlüsse wurden auf internationaler Ebene im September 2010 und im Dezember 2010 getroffen. Nun soll ein eigenes Bundesgesetz (1502 d.B.) die Finanzministerin zur Leistung der österreichischen Beiträge ermächtigen. Über die Tätigkeit und die Ergebnisse der unterstützten Finanzorganisationen wird die Finanzministerin dem Nationalrat berichten. Die Regierung begründet ihre Bereitschaft zur Teilnahme an den genannten Leistungen mit dem Interesse Österreichs und seiner Wirtschaft an der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen. Diese Kooperation trägt zum Aufbau künftiger Exportmärkte in Entwicklungs- und Transitionsländern bei und unterstützt die Aktivitäten österreichischer Unternehmen auf wichtigen Zukunftsmärkten, liest man in den Erläuterungen. 

Der Afrikanische Entwicklungsfonds 

Dem 1972 gegründeten Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) gehören derzeit 25 nicht-regionale Länder und Südafrika sowie die Afrikanischen Entwicklungsbank (ADB) als Vertreterin ihrer 53 afrikanischen Mitgliedsländer an. Der Fonds stellt den ärmsten afrikanischen Ländern, die sich reguläre ADB-Darlehen nicht leisten können, Mittel zu günstigen Bedingungen zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in Infrastruktur, wirtschaftliche Integration und in die Anpassung an den Klimawandel. Aktuell legt der ADF verstärkt Augenmerk auf die Ergebnismessung sowie auf operationelle und institutionelle Effektivität.

Die Internationale Entwicklungsorganisation

Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) wurde 1960 als Tochter der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) gegründet. Sie ist die wichtigste multilaterale Finanzinstitution, die Mittel zur Armutsminderung bereitstellt.

Die Multilaterale Entschuldungsinitiative

Die Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI) bemüht sich um eine dauerhafte Lösung des Verschuldungsproblems "Hoch verschuldeter armer Länder" (HIPC). Die MDRI stellt eine Erweiterung und Vertiefung zur bestehenden HIPC-Initiative dar, an der sich Österreich schon länger beteiligt. 

Finanzkrise: Konsequenzen bei Banken, Versicherungen und FMA 

Die EU hat mit umfangreichen Maßnahmenpaketen auf riskante Geschäfte von Finanzdienstleistern reagiert, die zu den Ursachen der Finanzkrise und der Systemprobleme der letzte Jahre zählen. Der Umsetzung solcher Maßnahmen sowie Rechtsanpassungen im Zuge der Implementierung europäischer Vorschriften ("CRD III", "Omnibusrichtlinie","Ratingagenturen-Verordnung") dienen Änderungen im Bankwesengesetz  und in anderen Finanzmarktnormen (1508 d.B.). Interne Modelle zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen und zur Erfassung von Kreditrisiken werden verbessert. Bei Investitionen in riskante Wiederverbriefungen gelten künftig höhere Risikogewichte und umfassende Offenlegungspflichten. Außerdem werden Mängel bei der Zusammenarbeit nationaler Finanzmarktaufsichtsbehörden sowie bei der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts behoben, um Risiko und Schweregrad künftiger Finanzkrisen zu vermindern und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. Rechtsanpassungen bei der Finanzmarktaufsicht stehen im Zusammenhang mit dem am 1. Juli erfolgten Übergang der bisher national wahrgenommenen Aufsicht über Ratingagenturen in die Zuständigkeit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).

Versicherungsvereine erhalten nach internationalem Vorbild die Möglichkeit, ihren gesamten Betrieb oder alle Versicherungsteilbetriebe in eine oder mehrere Aktiengesellschaften einzubringen, wodurch ein allmählicher Wandel der Unternehmensstruktur ermöglicht wird. Bestimmten Versicherungsvereine steht auch die Umwandlung in eine Privatstiftung offen. Bei vermögensverwaltenden Versicherungsvereinen und Privatstiftungen wird die Auflösung von Gesetzes wegen durch ein Auflösungsverfahren unter Mitwirkung der FMA ersetzt, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Zusätzliche Aufsichtsvorschriften werden den Verwaltungsaufwand bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vermehren. Dies wird jedoch zu keiner Erhöhung des betragsmäßig fixierten Kostenbeitrages des Bundes führen, heißt es in den Erläuterungen.