Parlamentskorrespondenz Nr. 1094 vom 21.11.2011

Vorlagen: Soziales

Regierung schlägt zahlreiche Detailänderungen im Sozialrecht vor

Die Regierung schlägt in Form eines Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2011 zahlreiche Detailänderungen im Sozial- und Arbeitslosenversicherungsrecht vor (1512 d.B.). Unter anderem geht es um die vorgezogene Gewährung von so genanntem "Übergangsgeld" bei Inanspruchnahme von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation durch gesundheitlich beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen im Rahmen des Projekts "Rehabilitation vor Pension", die sozialversicherungsrechtliche Absicherung auch von Vertragsbediensteten der Länder während des "Papamonats", die rückwirkende Auszahlung höherer Pensionen aufgrund geänderter EU-rechtlicher Rahmenbedingungen, den Übergang des Pensionsanspruchs auf den Bund bei der Unterbringung von Personen in einer therapeutischen Einrichtung aufgrund einer gerichtlichen Weisung, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Beitragsguthaben im GSVG und die Erfassung des Migrationshintergrunds arbeitsloser Personen für zielgerichtete Qualifikations- und Integrationsangebote.

Darüber hinaus wird älteren Arbeitslosen, die mangels Notlage keine Notstandshilfe erhalten, künftig aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs ein Anspruch auf Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung zuerkannt. Die seit 2007 geltende Bestimmung, wonach aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik jährlich 2,5 Mio. € für die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen bereitgestellt werden, wird bis 2014 verlängert.

Um die durch den Rückgang von BeitragszahlerInnen verursachten Finanznöte des Pensionsinstituts für Verkehr und öffentliche Einrichtungen zu beseitigen, will die Regierung sämtliche Zuschussleistungen und Anwartschaften aus dem "Altsystem" in die Höherversicherung nach § 248 ASVG übernehmen. Als Verbindungsstelle Österreichs für den EU-weiten elektronischen Datenaustausch im Sozialversicherungsbereich (EESSI) wird der Hauptverband der Sozialversicherungsträger bestimmt. Ein großer Teil der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen basiert, wie es in den Erläuterungen heißt, auf Vereinbarungen der Sozialpartner.