Parlamentskorrespondenz Nr. 927 vom 19.11.2012

Vorlagen: Verfassung

Erhöhung der Politikerbezüge, NS-Entschädigungsfonds, Dienstrecht

Grüne beantragen Änderung des Dienstrechts für RichterInnen

Wien (PK) - MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um ein noch nicht schulpflichtiges Kind zu betreuen. Diese Regelung gilt auch für RichterInnen. Allerdings können diese ihre Dienstzeit nur um exakt die Hälfte herabsetzen, während andere öffentlich Bedienstete eine Wochenarbeitszeit zwischen 20 und 39 Stunden wählen können. Die Grünen sehen darin eine Ungleichbehandlung und haben daher sowohl einen Gesetzesantrag (2107/A) als auch einen Entschließungsantrag (2106/A[E]) eingebracht. Verwaltungstechnische Gründe für den Unterschied lässt Abgeordnete Judith Schwentner nicht gelten, für sie ist die Regelung für die RichterInnen nicht lebensnah.

BZÖ fordert neuerliche Nulllohnrunde für PolitikerInnen

Das BZÖ fordert neuerlich eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen und hat zwei entsprechende Gesetzesanträge eingebracht (2109/A, 2110/A). Angesichts der Lage der Staatsfinanzen wäre es BZÖ-Chef Josef Bucher zufolge ein mehr als schlechtes Signal, die Politikerbezüge mit ersten Jänner 2013 anzuheben. Zudem macht er geltend, dass PensionistInnen nicht einmal die Inflation abgegolten bekommen und Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld seit Jahren nicht wertangepasst wurden.

Team Stronach urgiert eigenes Dienstrecht für die Exekutive

Einer der ersten Anträge, die vom Team Stronach eingebracht wurden, hat die Schaffung eines eigenen Dienstrechts für die Exekutive zum Ziel (2116/A[E]). Geht es nach Abgeordnetem Christoph Hagen soll das derzeitige Grundgehalt für ExekutivbeamtInnen samt Zulagen durch ein All-Inclusive-Gehalt ersetzt werden, welches den spezifischen dienstlichen Anforderungen Rechnung trägt. Außerdem fordert er eine Herabsetzung des Pensionsalters. Begründet wird die Initiative damit, dass die ExekutivbeamtInnen besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt seien, viele derzeit gewährte Zulagen im Krankheitsfall bzw. während des Urlaubs aber wegfallen. Zudem zeigt sich Hagen zufolge in der Praxis, dass PolizistInnen nicht bis zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich sind.

NS-Entschädigungsfonds soll bis Ende 2018 aufgelöst werden

Österreich hat im Jahr 2001 auf Basis des Washingtoner Abkommens einen mit 210 Mio. US-Dollar dotierten Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet und diesen auch mit der Naturalrestitution von im Bundesbesitz befindlichen Liegenschaften betraut. Der Fonds soll nach Erfüllung seiner Aufgaben aufgelöst werden, dazu werden nun präzise Ausführungsbestimmungen im Entschädigungsfondsgesetz verankert (2130/A). Insbesondere geht es um die Festlegung von Verjährungs- und anderen Fristen, zudem werden die Entscheidungsgremien verpflichtet, einen Schlussbericht über ihre Tätigkeit vorzulegen.

Die endgültige Auflösung des Fonds ist für 2018 vorgesehen. Bis dahin wird laut Gesetzesantrag der Koalitionsparteien noch ein Bundeszuschuss von 9,88 Mio. € (für die Jahre 2014 bis 2018) benötigt. Das restliche Fondsvermögen soll dem Nationalfonds übertragen werden und jedenfalls Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen.

Wie in den Erläuterungen zum Antrag festgehalten wird, wird es trotz aller Bemühungen und aufwändiger Recherchearbeit nicht in jedem Fall möglich sein, Leistungen, die nach dem Entschädigungsfondsgesetz zuerkannt wurden, auch auszuzahlen. Grund dafür ist, dass die LeistungsempfängerInnen, die in mehr als 70 verschiedenen Staaten leben, mitunter ihren Wohnsitz gewechselt haben oder verstorben sind und Erben nicht eruiert werden können. Um dennoch eine Auflösung des Fonds zu ermöglichen, wird eine fünfjährige Verjährungsfrist ab Zustellung der Entscheidung verankert. Die Ländern und Gemeinden eingeräumte Möglichkeit, sich in Fragen der Naturalrestitution dem Verfahren der Schiedsinstanz zu unterwerfen ("Opt-In"), wird mit Ende 2013 begrenzt.

SPÖ und ÖVP wollen Politikerbezüge um 1,8 % erhöhen

SPÖ und ÖVP schlagen in einem gemeinsamen Antrag vor, die Bezüge von PolitikerInnen im kommenden Jahr um 1,8 % und damit im gleichen Ausmaß wie die Pensionen anzuheben (2136/A). Betroffen von der Initiative sind unter anderem Nationalratsabgeordnete und BundesrätInnen, der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder sowie Landes- und GemeindepolitikerInnen. (Schluss)