Parlamentskorrespondenz Nr. 173 vom 05.03.2013

Vorlagen: Justiz

Anträge von FPÖ und Grünen

FPÖ will illegales Campieren unter Strafe stellen

Wien (PK) – Das wilde Campieren mit Wohnmobilen oder Wohnwagen sei in den vergangenen Jahren zunehmend zum Problem geworden, beklagt Abgeordneter Mathias Venier (F) in einem Entschließungsantrag. Der Tiroler Mandatar berichtet darin von rumänischen Bettlergruppen, die illegale Zeltlager auf fremden Grundstücken, so auch unter einer Brücke der Inntalautobahn, errichtet hatten. Die Grundstücksbesetzer hätten dabei nicht nur Aufforderungen der Grundstückseigentümer, die Liegenschaften zu verlassen, ignoriert, sondern teilweise auch Gewalt angewendet oder angedroht, heißt es weiter. Venier gibt zu bedenken, dass die landesgesetzlichen Bestimmungen gegen wildes Campieren für Fälle dieser Art ungeeignet seien und fordert deshalb in seiner Initiative (2213/A(E)) eine bundesweite Regelung, wobei er insbesondere einen Straftatbestand des illegalen Campierens zur Diskussion stellt.

Grüne wollen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare öffnen

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) fordert in einem Antrag auf Änderung des Eingetragenen Partnerschafts-Gesetzes (2217/A) eine Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare. Neben der Stiefkind-Adoption soll eingetragenen Partnern damit auch die Fremdkind-Adoption ermöglicht werden. Steinhauser beruft sich in seiner Initiative auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend die Stiefkind-Adoption und bemerkt zudem, offensichtlich brauche die Bundesregierung immer erst eine Verurteilung aus Straßburg, um Änderungen im veralteten österreichischen Familienrecht durchzuführen. Der Justizsprecher der Grünen sieht das volle Adoptionsrecht als Ausdruck der völligen Gleichstellung homosexueller Paare und appelliert an die Regierung, ein modernes Familienrecht vorausschauend zu erarbeiten.

FPÖ für Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Verschiedene Institute bedienen sich aggressiver Methoden, um für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu werben, stellt Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) fest und meint, es sei offenbar ein Versehen des Gesetzgebers gewesen, kommerzielle Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht unter Strafe zu stellen. Nach herrschender Lehre sei die Fristenlösung strafrechtswidrig und lediglich nicht strafbar, das Bewerben von Schwangerschaftsabbrüchen stelle daher eine Ermunterung zur Vornahme eines rechtswidrigen Verhaltens dar, heißt es in einem Entschließungsantrag (2235/A(E)) des FPÖ-Mandatars. Er fordert nun ein Verbot der kommerziellen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und die Einführung eines diesbezüglichen Straftatbestands im StGB.  (Schluss) hof