Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 22.03.2013

Vorlagen: Landesverteidigung

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle bedingt Anpassungen im Wehrrecht

Wien (PK) – Die mit 1.1.2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle macht auch Änderungen im wehrrechtlichen Verfahren notwendig. So sollen durch ein eigenes Bundesgesetz (2200 d.B.) nun sämtliche diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen an die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit im gesamten Wehrrecht angepasst werden. Die umfangreiche Regierungsvorlage bezweckt zudem, wie die Erläuternden Bemerkungen betonen, eine Qualitätssteigerung und die Straffung der Verfahren erster Instanz im Wehrrecht zur Vermeidung des Ansteigens der Anzahl der Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unter völliger Wahrung des individuellen Rechtsschutzes. Gleichzeitig werden zahlreiche Klarstellungen und Adaptierungen im Wehrrecht vorgenommen. Dies betrifft etwa den erleichterten Zugang von Frauen zur Miliz oder Verwaltungsvereinfachungen bei der Aufnahme von Präsenzdienern in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat. (Schluss) hof