Parlamentskorrespondenz Nr. 263 vom 03.04.2013

Öffentliche Auftragsvergabe - transparent oder korruptionsanfällig?

Nationalrat: Dringliche Anfrage zur Vergabepraxis im Innenressort

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der heutigen Sondersitzung des Nationalrats, die von den Oppositionsparteien verlangt worden war, stand eine Dringliche Anfrage der Grünen an Innenministerin Mikl-Leitner über Missstände im Beschaffungswesen des Innenministeriums zur Zeit der Ressortleitung von Günter Platter und Maria Fekter. "Beraterparadies im Bundesministerium für Inneres", lautete der Titel der Anfrage, die sich auf einen Bericht des Rechnungshofes bezieht, der bei der Vergabe von Berateraufträgen fehlende Bedarfserhebungen, Mängel bei der Einhaltung ressortinterner Vorgaben, Verzicht auf das Einholen von Vergleichsangeboten und unzulässige Direktvergaben festgestellt hat. Die 63 Detailfragen der Grünen richteten sich auch auf die Rolle von Kabinettsmitgliedern bei der Vergabe von Beratungsaufträgen, wobei der Hauptvorwurf lautete, im Innenministerium sei ein ÖVP-Beraternetzwerk aufgebaut worden, das in weiterer Folge zunehmend auch im Landwirtschafts-, im Finanz- und in anderen Ministerien tätig wurde. Den Schaden für die SteuerzahlerInnen bezifferten die Anfragesteller mit "weit über eine Million Euro".

Pilz prangert Umleitung von Steuergeld in ÖVP-Parteikassen an

Abgeordneter Peter PILZ (G) leitete seine Ausführungen zur Begründung der dringlichen Anfrage vorab mit dem Ausdruck der Empörung darüber ein, dass die Innenministerin nach Bekanntwerden der Rechnungshofkritik an der Vergabepraxis in ihrem Ressort "ein weiteres Mal in den Steuertopf gegriffen und ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das die Vorgangsweise des Ressorts untermauern sollte. "Das ist inakzeptabel", sagte Pilz.

Durch Vergabe von Beratungsleistungen seien mehr als eine Mio. € an die Werbeagentur "Headquarter" geflossen, führte Pilz aus, ohne Ausschreibung, ohne Vergabekontrolle und ohne Leistungskontrolle. Um dies zu bemänteln, habe man die Aufträge gestückelt und den Auftragswert im Einzelnen unter die für freihändige Vergaben maßgebliche Obergrenze von 100.000 € gesenkt. Man habe Gesetze gebrochen, um Personen, die den jeweiligen MinisterInnen nahe standen, Vorteile zu verschaffen. Pilz nannte den ehemaligen Kabinettschef Christoph Ulmer sowie den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly, den die ÖVP gebraucht habe, um einen der größten Beschaffungsvorgänge im Innenministerium, das Behördenfunk-Projekt Tetron, umzusetzen. In diesem Zusammenhang erhob Pilz den Vorwurf offensichtlicher Schmiergeldzahlungen und machte darauf aufmerksam, dass die Firma Headquarter nicht nur Geld aus den Kassen mehrerer Ministerien erhielt, sondern auch in zahlreichen Wahlkämpfen für die ÖVP tätig war. Den "Beratern" hätten vielfach die fachlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung von Beraterleistungen gefehlt, setzte Pilz fort, außerdem seien deren Leistungen äußerst mangelhaft dokumentiert und kontrolliert worden. Um Licht in diese Vorgänge zu bringen, sei es nicht nur notwendig, Einblick in die Akten des Innenministeriums zu nehmen, sondern auch in die Akten der ÖVP.

In weiterer Folge erläuterte Pilz den Abgeordneten die Ausdehnung des im Innenministerium etablierten Netzwerks auf das Finanzministerium und auf das Landwirtschaftsministerium und warf der ÖVP vor, in allen Ministerien, die sie leite, Steuergeld über Scheinfirmen in ihre Parteikassen umzuleiten. An Innenministerin Johanna Mikl-Leitner richtete Pilz abschließend die Aufforderung, dieses System des Missbrauchs von Steuergeldern zu beenden, das Geld zurückzuzahlen und im Interesse der SteuerzahlerInnen die Justiz einzuschalten.

Mikl-Leitner: Innenessort ist Vorreiter für Transparenz    

Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER schickte der Beantwortung der Anfrage voraus, sie begrüße grundsätzlich sachliche und objektive Überprüfungen durch den Rechnungshof. Die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit hätten bei Auftragsvergaben in ihrem Ressort oberste Priorität, hielt die Ressortleiterin fest. Jede einzelne Vergabe werde auf diese Grundsätze, auf die vergaberechtliche Zulässigkeit sowie auf das Interesse der inneren Sicherheit hin überprüft. Dabei gelte das Sechsaugenprinzip, die Objektivität sei durch die unabhängige Tätigkeit von drei Sektionen garantiert. Überdies habe sie durch Einführung eines "Beschaffungs-Work-Flow" für Transparenz gesorgt, berichtete Mikl-Leitner den Abgeordneten.

Da zwischen dem Rechnungshof und ihrem Ressort unterschiedliche Rechtsauffassungen beim Thema Auftragsvergabe bestünden, habe sie dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten habe die Kritik des Rechnungshofs teilweise bestätigt, weshalb sie 20 der 27 Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt habe, teilte Mikl-Leitner mit. Das Gutachten habe aber auch festgestellt, dass der Rechnungshof das Vergabegesetz überspitzt ausgelegt habe. So sei Angemessenheit der Preise von Leistungen nicht nur durch die Einholung von Vergleichsangeboten feststellbar, betonte die Innenministerin gegenüber dem Rechnungshof.

In ihren Antworten auf die an sie gerichteten Fragen erläuterte Mikl-Leitner die bei Auftragsvergaben in ihrem Ressort ausschlaggebenden Kriterien, stellte klar, dass Vergabeentscheidungen nicht durch Kabinettsmitarbeiter getroffen werden und wies alle Vorwürfe der Parteienfinanzierung entschieden zurück. Alle Beschaffungsvorgänge seien unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt und die Wettbewerbsregeln eingehalten worden. In diesem Zusammenhang wies die Ministerin auch Pauschalaussagen zurück, die der Rechnungshof aufgrund einer nicht repräsentativen Auswahl von Vergabevorgängen getroffen habe. Auftragsvergaben im Innenressort würden regelmäßig kontrolliert, betonte die Ministerin und hielt fest, dass die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidungen durch das Gutachten bestätigt worden sei. Außerdem hätten die erbrachten Beratungsleistungen zu beträchtlichen Einsparungen geführt. So erinnerte die Innenministerin daran, dass in ihrem Ressort alljährlich 1,5 Mio. Verwaltungsverfahren durchgeführt würden und es beim Projekt "Amtssignatur" möglich gewesen sei, einen Schaden von 32 Mio. € von ihrem Ressort abzuwenden. Auch in anderen Fällen habe sich das Innenministerium mit Erfolg spezifischer Rechtsberatung bedient, berichtete die Ministerin.

Die Experten des Innenministeriums hielten sich an die Vergabevorschriften, unterstrich die Innenministerin aus und wandte entschieden gegen pauschale Verurteilungen. Sie werde alle Empfehlungen des Rechnungshofs nach Möglichkeit umsetzen, kündigte die Ministerin an und dankte allen ExpertInnen ihres Hauses und in den Landesstellen für deren hervorragende Arbeit, die das Innenministerium zu einem Vorreiter für Transparenz in Österreich gemacht habe.

Wann ist eine parlamentarische Anfrage ausreichend beantwortet?

In einer Debatte zur Geschäftsbehandlung protestierte die Klubobfrau der Grünen Eva GLAWISCHNIG-PESCZEK gegen die "selektive Beantwortung der Dringlichen Anfrage" durch die Innenministerin und verlangte eine Sitzungsunterbrechung sowie die Einberufung einer Präsidialkonferenz zur Beratung der weiteren Vorgangsweise. Demgegenüber sagte ÖVP-Klubobmann Karlheinz KOPF, die Ministerin habe die Fragen ausführlich und umfassend beantwortet, und warf den Anfragestellern vor, mit unhaltbaren Korruptionsvorwürfen schlechten parlamentarischen Stil zu pflegen. Die Abgeordneten Harald VILIMSKY (F), Gerald GROSZ (B) und Robert LUGAR (T) schlossen sich dem Protest der Grünen hingegen vollinhaltlich an und unterstützten das Verlangen nach Sitzungsunterbrechung, wobei sie der Innenministerin unisono vorwarfen, das Fragerecht der Abgeordneten zu verletzen.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER erläuterte, die Geschäftsordnung biete keine Handhabe zu bewerten, ob eine Anfrage ausreichend beantwortet sei oder nicht. Prammer kündigte an, dieses Thema und eine allfällige Reform der Geschäftsordnung in der kommenden Präsidialkonferenz zur Diskussion zu stellen. Der Aufforderung, die Sitzung zu unterbrechen, kam die Präsidentin nicht nach.

Öllinger: Reform der Vergabepraxis im Innenressort ungenügend

In der Debatte erinnerte Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) zunächst an die aus seiner Sicht ebenfalls ungenügende Beantwortung einer schriftlichen Anfrage an die Innenministerin zum selben Thema, in der die Ministerin Auskünfte ablehnte, weil sie Rücksicht auf die betroffenen Firmen nehmen wollte. Damit habe sie deutlich gemacht, so Öllinger, wie gering sie das Verfassungsrecht der Abgeordneten schätze, Fragen zur Vollziehung in den Ministerien zu stellen. Öllinger räumte ein, dass sich Mikl-Leitner um eine Reform der Vergabepraxis im Innenressort bemüht habe, das Resultat überzeuge ihn aber nicht, weil der für die Vergabekontrolle zuständige Sektionschef selbst zu dem Freundeskreis zähle, dessen Aktivitäten Gegenstand der heutigen dringlichen Anfrage seien. Kern der Sache sei der Vorwurf der Parteienfinanzierung, hielt Öllinger fest, beleuchtete die auf viele Ressorts ausgedehnte Tätigkeit der Firma "Headquarter" und hielt es für inakzeptabel, dass diese Firma zugleich Wahlkämpfe für die ÖVP organisiert. Es sei nicht annehmbar, dass eine Firma Geld aus Steuertöpfen für nicht dokumentierte und inhaltlich nicht nachvollziehbare Leistungen erhalte, stellte er fest. Es sei auch nicht hinzunehmen, dass diese Aufträge freihändig vergeben werden, nachdem man diese derart stückle, dass die Obergrenze für freihändige Vergaben mit einem Cent unterschritten werden.

Kritik der SPÖ am Blaulichtfunk, Kritik der ÖVP an Eurofighter-Vergleichsverhandlungen

Die Abläufe rund um die Vergabe des Blaulichtfunks, die ebenfalls im debattierten Rechnungshofbericht behandelt werden, sprach Abgeordneter Otto PENDL (S) an, um zu unterstreichen, dass aus der Kritik des Rechnungshofs jedenfalls Konsequenzen gezogen werden müssten. Sowohl Ausschreibung als auch Vergabe des Digitalfunks für Einsatzkräfte wie Polizei, Rettung und Feuerwehr entbehrten jeder sachlichen Grundlage, beanstandete der SPÖ-Mandatar, das zeige sich nun daran, dass das neue Blaufunksystem derzeit lediglich in drei Bundesländern und zwei Landeshauptstädten umgesetzt ist. 1,1 bis 1,2 Mrd. € nannte Pendl als die veranschlagten Gesamtkosten für dieses Projekt. Dass ein Ex-Kabinettschef des Innenministeriums maßgeblich als Berater an dem Vergabeprojekt beteiligt war, sei ein Umstand, den es zukünftig unbedingt zu unterbinden gelte, plädierte der Redner.  

ÖVP-Klubobmann Karlheinz KOPF befasste sich daraufhin mit der Rechnungshofprüfung des Vergleichsgeschäftes zur Reduktion der Eurofighter-Zahl von 18 auf 15 Stück. Diese Stückzahlverminderung koste Österreich um 370 Mio. € mehr, was auf ein "dilettantisches" Vorgehen bei den Vergleichsverhandlungen schließen lasse. Für die Republik habe sich durch die Vergaben des Innenministeriums dagegen kein nachweisbarer Schaden ergeben, sagte der ÖVP-Politiker. Die an der Anfragebeantwortung Bundesministerin Mikl-Leitners geäußerte Kritik kommentierte er als haltlos, seien doch mehrere Fragestellungen in der Dringlichen Anfrage gleichlautend formuliert. Da Kommunikationsbelange letztlich auf Vertrauen beruhten, dürfe man diesbezügliche Vergaben im eigenen politischen Umfeld nicht schlechtreden, solange die Faktoren Preisangemessenheit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit beachtet würden, so Kopf.

Opposition bekräftigt Vorwürfe an ÖVP

Ein Affront für den Parlamentarismus seien die Antworten der Innenministerin gewesen, replizierte FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian STRACHE. Die Rechnungshof-Bewertung der Beschaffungen durch das Innenministerium hätten anhand von Fakten immerhin aufgezeigt, dass Mittel, die für Ausrüstung, Personal und Ausbildung der Exekutive in Zeiten vermehrter Straftaten weitaus nötiger gewesen wären, für Dienstleistungen wie Kommunikationsberatung aufgewendet wurden. Daher müsse sich das Innenministerium auch die Frage gefallen lassen, meinte der FPÖ-Abgeordnete, ob nicht versteckte Parteienfinanzierung die Triebfeder für die Ausgaben gewesen sei. Darauf könnten auch die aufgezeigten Mängel bei den Beschaffungsabläufen wie unzureichende Dokumentation und fehlende Vergleichsangebote hinweisen.

BZÖ-Klubobmann Josef BUCHER beschrieb ebenfalls die Anfragebeantwortung der Innenministerin als "unzureichend" und ortete den Grund dafür in der "Arroganz", die beim Umgang mit Steuergeld an den Tag gelegt werde. Die Bundesregierung habe offenbar kein Interesse, kurz vor einer Wahl Fragen des Parlaments umfassend zu beantworten. Dabei sei es ein Skandal, fand der BZÖ-Politiker, dass das unter dem ehemaligen Innenminister Ernst Strasser aufgebaute System für Beschaffungsvorgänge immer noch intakt sei, wie der Rechnungshof aufgedeckt habe. Daraus lasse sich tatsächlich der Versuch einer verdeckten Parteienfinanzierung folgern. Bucher forderte dringend eine Reform des Vergaberechts als Konsequenz aus dem Rechnungshofbericht, auch damit bei öffentlichen Vergaben vorrangig österreichische Firmen zum Zug kämen.

Team-Stronach Mandatarin Martina SCHENK umriss neuerlich die Kritikpunkte des Rechnungshofs an den Vergabepraktiken des Innenministeriums, vor allem den Einsatz freihändiger Vergaben, durch die das Ressort Unmengen an Geld verschwendet habe. Dass bei derartigen Vergaben die Betragsgrenze, ab der Ausschreibungen verbindlich werden, laufend unterschritten worden sei, obwohl letztlich weit höhere Beträge für die angeforderten Leistungen bezahlt wurden, dürfe nicht hingenommen werden. Aufklärungsbedarf sah die Stronach-Politikerin im Bereich der Blaufunk-Vergabe, da die diesbezüglichen Erhebungen des letzten Untersuchungsausschusses des Nationalrats ergebnislos geblieben seien.

Grün-Abgeordnete Christiane BRUNNER machte ihren Vorredner Karlheinz Kopf darauf aufmerksam, die gleichlautenden Fragen an die Innenministerin seien zu unterschiedlichen Aufträgen des Innenressorts gestellt worden, eine detailliertere Darstellung der jeweiligen Vorgänge wäre daher höchst angebracht gewesen. Außerdem habe die Öffentlichkeit ein Recht darauf, die Kosten des Gutachtens, das die Ministerin als Reaktion auf den Rechnungshofbericht präsentiert hat, zu erfahren. Nicht nachvollziehbare Vergaben seien Teil des ÖVP-Systems, meinte Brunner, das zeige sich etwa an den Praktiken im Lebensministerium und dessen Zuwendungen an den Bauernbund. Daher sei nachhaltige Kontrolle durch die Opposition wichtiger denn je.

ÖVP von allen Seiten angegriffen

Abgeordnete Angela LUEGER (S) thematisierte einmal mehr die Vergabe des Digitalfunks durch das Innenministerium. Das Ziel des digitalen Funknetzes, die bessere Kommunikation zwischen Einsatzorganisationen in Notfällen, sei trotz hoher Kosten immer noch nicht bundesweit erreicht, kritisierte sie. Zur Anmerkung der Innenministerin, in ihrem Ressort gebe es bei großen Beschaffungen ein 6-Augen-Prinzip, stellte Lueger fest, in den letzten sechs Jahren sei keine hausinterne Beschaffungsprüfung im Innenministerium nachweisbar gewesen. Sie appellierte daher an Mikl-Leitner, an der Aufklärung der vom Rechnungshof aufgeworfenen Ungereimtheiten mitzuwirken.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) betonte, die Beschaffungen im Innenministerium seien korrekt, der Rechnungshof habe aus den Tausenden von Vorgängen lediglich 12 Fälle begutachtet. Einzelne Kritikpunkte des Berichtes erklärte Kößl mit dem enormen Zeitdruck. Was die Beraterverträge betrifft, meinte er überdies, es sei durchaus legitim, für derartige Leistungen Menschen des persönlichen Vertrauens zu engagieren. Insgesamt machte der VP-Mandatar darauf aufmerksam, dass 20 von 27 Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt wurden.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) hielt die Vorwürfe hingegen aufrecht und wies jegliche Kritik an dem Prüfbericht zurück. Der Rechnungshof sei als demokratisch legitimierte Kontrollinstanz des Parlaments ernst zu nehmen, mahnte er. In Anspielung an die Beraterverträge bemerkte Vilimsky, bevor man Millionen an "Parteispezis" für eine Kampagne ausgibt, sollte man lieber in bessere Bedingungen für die Exekutive investieren. Der Redner forderte in diesem Sinne in einem Entschließungsantrag eine eigene Belastungszulage für ExekutivbeamtInnen.

Nicht zufrieden mit der Beantwortung durch die Innenministerin zeigte sich Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B), der insbesondere konkrete Reaktionen auf die Vorwürfe des Rechnungshofberichts vermisste. Er stellte vor allem den Sinn von Beraterverträgen in Frage und meinte wie sein Vorredner, das dafür ausgegebene Geld könnte besser für andere Bereiche, wie etwa für Personal und Ausrüstung der Exekutive verwendet werden. Für alles sei Geld da, nicht aber für jene, die die Sicherheit garantieren, brachte Windholz seine Kritik auf den Punkt.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) empörte sich über die für Beratung, Coaching und Werbekampagnen verwendeten Summen und betonte, hier seien Gelder der SteuerzahlerInnen verschwendet worden. Der Sprecher des Teams Stronach rief Mikl-Leitner dazu auf, dort anzupacken, wo es um die Sicherheit geht, und das Geld für ausreichendes Personal und bessere Bezahlung der Exekutive in die Hand zu nehmen.

Abgeordnete Christine LAPP (S) kam auf die Kritikpunkte des Rechnungshofberichts zurück und sah vor allem das Vertrauen der SteuerzahlerInnen angesprochen. Mit Nachdruck forderte sie Transparenz, Dokumentation und Preisvergleiche bei den Beschaffungsvorgängen des Ministeriums.

Der Blaulichtfunk im Visier der Abgeordneten

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) bezeichnete den Blaulichtfunk als Erfolgsgeschichte und stellte fest, Österreichs Sicherheitsorganisationen verfügten damit über eine moderne Technologie für Krisensituationen, man sei in diesem Bereich Vorreiter auf internationaler Ebene. Viele in Europa würden uns deshalb beneiden, meinte Hornek unter Hinweis auf einen Bericht des Bayrischen Rechnungshofs.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) replizierte, beim Blaulichtfunk handle es sich um einen Korruptionsfall, von Erfolgsgeschichte könne keine Rede sein. Der Innenministerin warf sie vor, mit ihrer heutigen Beantwortung die Mauern weiter aufzuzimmern und keinerlei Interesse zu zeigen, mit den System Strasser zu brechen.

Heftige Kritik an den Beraterverträgen der einzelnen Ressorts übte Abgeordneter Gerald GROSZ (B). Es sei nicht einzusehen, dass man für die Gestaltung und Präsentation von Fahnen beim Landespolizeikommando, für die Gestaltung von Autogrammkarten des Innenministers oder die Leitung und Vorbereitung eines Kamingesprächs Berater braucht, zeigte er sich irritiert. ÖVP und SPÖ versorgten ihre eigenen Parteigänger auf diese Weise mit Steuergeld, stand für den BZÖ-Mandatar fest. Grosz sprach von einer kriminellen Unsitte und fügte an, die Ministerien würden als Waschmaschinen der Parteispenden missbraucht.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) kritisierte insbesondere Direktvergaben, bei denen der Schwellenwert für die öffentliche Ausschreibung um einen Cent unterschritten wurde, und beanstandete überdies vom Rechnungshof festgestellte Ungereimtheiten wie etwa fehlende Transparenz bei der Vergabe. Defizite ortete Plessl darüber hinaus beim Projekt des Blaulichtfunks. Hier seien 30 Mio. € in den Sand gesetzt worden, während andererseits bei elementarer Ausrüstung für die Polizei das Geld fehle, beklagte er.

Abgeordneter Werner AMON (V) konterte, es sei unbestritten, dass die Exekutive einen Digitalfunk braucht. Der Rechnungshof habe aber jeglichen Vergleich der Kosten bei Nichtumsetzung dieses Projektes außer Acht gelassen, bemängelte er. Zum Bericht merkte Amon überdies an, der Rechnungshof habe aus den 95.000 Vergabevorgängen im Innenministerium 59 Stichproben geprüft. Es sei nicht seriös, daraus einen Rückschluss auf die gesamte Vergabepraxis des Ressorts zu ziehen.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) kritisierte die Verquickung zwischen Firmeninteressen und Innenressort, die durch Kabinettsmitarbeiter offenbar stattgefunden habe. In den Fällen TETRON und Headquarter sei schnell das große Geld gemacht worden. Ebenso sei einer Werbeagentur die Erstellung einer Präsentation mit dem Titel "Innen.Sicher" mit 617.000 € weit über ihrem Wert abgegolten worden. Dieses Geld wäre besser den Exekutivbeamtinnen an der Basis zugutegekommen, meinte Herbert und brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein, der die Ausweitung der E2b-Zulage für ExekutivbeamtInnen fordert.

Mikl-Leitner: Beschaffungsvorgänge sind nachvollziehbar

Bundesministerin Johanna MIKL-LEITNER betonte, sie habe in Anfragebeantwortung gleichlautende Fragen aus Zeitgründen zusammengefasst. Die Frage, ob Aufträge nur an qualifizierte Firmen ergangen seien, und ob deren Berechtigung auch überprüft wurde, habe sie generell bejaht. Ihr Ressort beauftrage ausschließlich Firmen, die zur Annahme von Aufträgen befugt seien. Ein unabhängiges Rechtsgutachten habe man deshalb eingeholt, weil es unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Rechnungshof und BMI gegeben habe. In dem Zusammenhang sei auch festgehalten worden, dass Teile der RH-Kritik berechtigt waren. 20 der insgesamt 27 Empfehlungen seien auch bereits umgesetzt worden, wiederholte sie mit Nachdruck.

Ihr gehe es um hundertprozentige Transparenz, unterstrich die Innenministerin. Ihr Ressort habe daher den Beschaffungs-Work-Flow eingeführt, der die volle Nachvollziehbarkeit sicherstelle. Die Ministerin verteidigte die Arbeit der MitarbeiterInnen ihres Ressort und meinte, diese würden jährlich 25.000 Beschaffungsvorgänge korrekt und nachvollziehbar abwickeln.

Missstände bei der Vergabe schaden Ansehen der Politik und der Demokratie

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) erwiderte auf die Stellungnahme der Ministerin, es bleibe die Frage bestehen, wieso es zu fragwürdigen Auftragsvergaben an ÖVP-nahe Berater kommen konnte. Die Zuwendungen an Günstlinge sei aber unter Bundesministerin Fekter geschehen, die nicht anwesend sei. Statt gegenseitiger Schuldzuweisungen von SPÖ und ÖVP erwarteten sich die BürgerInnen nun Taten. Es müsse ein Ende der parteipolitischen Besetzungen in den Ressorts geben. Das "System Strasser" in der ÖVP, wonach eine ÖVP-Nähe Firmen Aufträge sichere, setze sich bis auf die Gemeindeebene fort, sagte Widmann. Die Frage, wo die Differenz aus überhöhten Zahlungen für Aufträge geblieben sei, sei die Innenministerin nach wie vor schuldig geblieben.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) kritisierte die Wortmeldungen der ÖVP-Abgeordneten. Die Vertreter der ÖVP, beginnend mit dem Klubobmann, hätten sich schützend vor die Regierungsbank gestellt, anstatt parlamentarische Kontrolle zu üben. Die Bekenntnisse von Regierungsmitgliedern zu Transparenz würden in den Antworten, die Abgeordnete auf ihre Fragen erhalten hätten, keine Entsprechung finden, meinte Kogler. Er warf der Innenministerin vor, das von ihr offenbar bald nach Veröffentlichung des Rechnungshofberichts angeforderte Rechtsgutachten aus taktischen Gründen zurückgehalten zu haben, sodass der Rechnungshofausschuss des Nationalrats darauf nicht mehr habe reagieren können. Das sei ein beispielloser Vorgang. Die Frage, was dieses Gutachten gekostet habe, sei zudem nach wie vor offen.

Klar ist für Kogler, dass durch die Gründung von Firmen durch Kabinettsmitglieder ein massenhafter Missbrauch von Steuergeldern stattgefunden habe. Die Zusammenhänge mit Wahlkämpfen der ÖVP betrachtete der Abgeordnete als evident. Die Ministerin müsse entweder für Aufklärung über dieses System sorgen, die zu Unrecht geflossenen Gelder zurückzahlen oder, falls sie das nicht könne, zurücktreten, meinte Kogler.

Klubobmann Josef CAP (S) verwies darauf, dass seine Fraktion stets Kritik an der Vergabepraxis unter Innenminister Strasser geübt habe. Der Rechnungshof als unabhängige Einrichtung des Parlaments sei nicht sakrosankt, aber sicher immer ernst zu nehmen. Cap regte an, sich in der nächsten Präsidiale über eine Reform der Geschäftsordnung des Nationalrats Gedanken zu machen. Es sollte insbesondere festgelegt werden, wie eine Anfrage zu gestalten und was als ausreichende Beantwortung zu werten sei. Bisher kämen hier immer wieder völlig subjektive Einschätzungen zum Tragen. Abschließend betonte Cap die Wichtigkeit der Frage, öffentliche Vergaben transparent zu gestalten. Es liege in aller Interesse, hier einer schlechten Optik, welche dem Image der Politik und letztlich der Demokratie schade, entgegenzuwirken.

Bei der Abstimmung blieben die beiden Entschließungsanträge der Freiheitlichen nach Investition in eine eigene Belastungszulage für ExekutivbeamtInnen beziehungsweise nach Ausweitung der E2b-Zulage für ExekutivbeamtInnen in der Minderheit.

Eine weitere Sitzung des Nationalrats diente der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Zuweisungen. (Schluss) red