Parlamentskorrespondenz Nr. 419 vom 17.05.2013

Vorlagen: Landwirtschaft

Anträge von Grünen, BZÖ und FPÖ zum Thema Bienensterben und Insektizide

Grüne: Entschädigung für Imker und Unterstützung für Landwirte

Wien (PK) – Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) spricht von einem unbestreitbaren Zusammenhang zwischen dem Bienensterben und insektizidgebeiztem Saatgut und weist auf entsprechende Erkenntnisse der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit sowie des Umweltbundesamts hin. Ein Verbot der Neonicotinoide scheine geboten, steht für den Agrarsprecher der Grünen fest, der aber gleichzeitig zu bedenken gibt, dass diese Maßnahme für einige Landwirte zu Umstellungsschwierigkeiten und existenzgefährdenden Einkommenseinbußen führen werde. In einem Entschließungsantrag (2281/A(E)) regt Pirklhuber nun an, Mittel in Höhe von mindestens 5 Mio. € für die Entschädigung der Imker für Bienenverluste, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Neonicotinoiden stehen, bereitzustellen. Parallel dazu sollten nach den Intentionen der Grünen aber auch die Landwirte beim Umstieg auf alternative Methoden zur Reduktion des Schädlingsdrucks finanziell unterstützt werden.

BZÖ fordert sofortiges Verbot von Neonicotinoiden

Der Zusammenhang zwischen dem Bienensterben und Neonicotinoid-Insektiziden ist für das BZÖ Anlass, in einem Entschließungsantrag (2289/A(E)) ein sofortiges Verbot dieser Pflanzenschutzmittel auch für Wintergetreide und andere Pflanzen zu fordern. Zudem drängt Abgeordneter Josef Bucher in seiner Initiative auf einen österreichweiten Reduktionsplan bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln unter detaillierter Festlegung konkreter Zahlen, um den Einsatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Weitere Forderung des Antrags ist eine bessere Unterstützung für bäuerliche Klein- und Mittelbetriebe bei der Umstellung auf Bio-Landbau, die auch Entschädigungszahlungen vorsieht.

Pflanzenschutzmittel: FPÖ fordert einheitlichen Sachkundenachweis

Abgeordneter Harald Jannach (F) beklagt unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern für die Ausstellung des für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Sachkundenachweises. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der österreichischen Landwirte führen, da die Sachkundigkeit im Pflanzenschutzbereich seit 2006 einen Kontrollparameter für Cross-Compliance darstellt und damit auch Auswirkungen auf die Gewährung von Direktzahlungen hat, gibt Jannach weiter zu bedenken. In einem Entschließungsantrag (2282/A(E)) mahnt er deshalb ein einheitliches Pflanzenschutzgesetz ein, durch das sichergestellt wird, dass in allen österreichischen Bundesländern die gleichen Qualifikationen für die Ausbringung und Einlagerung von Pflanzenschutzmitteln gelten. (Schluss) hof