Parlamentskorrespondenz Nr. 26 vom 21.01.2014

Geschäftsgeheimnisse: EU will Diebstahl von Wissen unterbinden

EU-Ausschuss des Bundesrats wertet Initiative wichtig für Innovationsstandort Europa

Wien (PK) – Die Europäische Kommission will Industriespionage in der EU eindämmen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sei in den Mitgliedstaaten unterschiedlich stark ausgeprägt und das hindere viele Unternehmen daran, sich mehr in Forschung und Entwicklung zu engagieren, argumentiert sie den Vorschlag für einheitliche Richtlinien zur Sicherung unternehmensinternen Know-Hows. Außerdem wirkt sich die fragmentierte Rechtslage innerhalb der EU negativ auf grenzüberschreitende Beziehungen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus. Im EU-Ausschuss des Bundesrats stieß die Initiative heute auf Verständnis und prinzipielle Unterstützung bei den MandatarInnen.

Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen und eines besseren Schutzes von Geschäftsgeheimnissen soll nun die diesbezügliche Rechtslage vereinheitlicht werden. So sieht der Richtlinienentwurf etwa eine einheitliche Definition von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichem Know-How vor, wobei nicht nur technische Informationen, sondern beispielsweise auch Methoden für Marketing und Vertrieb umfasst seien, erläuterte der Experte des Wirtschaftsministeriums im Ausschuss. Auch in Österreich fehlt eine gesetzliche Definition, was unter einem Betriebsgeheimnis zu verstehen ist. Seitens des Ministeriums geht man auch davon aus, dass bei Inkrafttreten der Richtlinie Anpassungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) notwendig sein werden.

Mit dem Legislativvorschlag soll nationalen Gerichten unionsweit die nötige Handhabe gegeben werden, Fälle von Wissens-Diebstahl zu behandeln und, wenn nötig, Erzeugnisse, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt wurden, vom Markt zu nehmen. Damit will die EU nicht nur die innovative Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft – auch grenzübergreifend - fördern. Wettbewerbsverstößen als Folge des Handels mit rechtsverletzenden Produkten werde ebenfalls Einhalt geboten, wovon der gesamte EU-Binnenmarkt profitiere, hofft man in der EU. Opfer der Industriespionage sollen dem Kommissionsvorschlag zufolge künftig leichter zu Schadenersatz kommen.

Großes Problem: Beweisbarkeit

Großes Problem ist und bleibt jedoch die Beweisbarkeit. Viele Geschädigte schrecken heute vor Klagen wegen der mangelnden Beweisbarkeit zurück. Auch fürchten sie, dass das Geschäftsgeheimnis nicht gewahrt bleiben könnte. Der Beweis der rechtswidrigen Nutzung von Geschäftsgeheimnissen werde auch weiterhin schwer zu erbringen sein, räumte der Vertreter des Wirtschaftsressorts gegenüber Vorsitzendem Edgar Mayer (V/V) ein, dennoch würden sich einheitliche Definitionen und Verfahrensbestimmungen positiv auswirken. Der Kommission sei auch bewusst, dass die Offenlegung im Verfahren nicht dazu führen dürfe, Geschäftsgeheimnisse preisgeben zu müssen, bemerkte er gegenüber Sonja Zwazl (V/N) und Franz Perhab (V/St).

Mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich erwartet sich Stefan Schennach (S/W), der den Richtlinienvorschlag zum Schutz des geistigen Eigentums ebenso wie Marco Schreuder (G/W) ausdrücklich begrüßte. Die EU baue auf gegenseitiges Vertrauen, was vor allem die Justiz betreffe, sagte Schennach. Voraussetzung seien gleiche Spielregeln, ein gleiches Niveau und Verbindlichkeiten. Schreuder verwies in diesem Zusammenhang vor allem auf die gemeinsamen europäischen Werte wie Bürger- und Menschenrechte, die viel mit der Justiz zu tun haben. Ihm ist es auch wichtig zu definieren, was geistiges Eigentum in der digitalen Welt bedeutet.

Die Diskussion über den Gesetzesvorschlag steht noch ganz am Beginn. Innerstaatlich läuft derzeit ein Konsultationsverfahren, um aufgrund der bis zum 29. Jänner eingelangten Stellungnahmen eine österreichische Position in der Ratsarbeitsgruppe am 31. Jänner 2014 einbringen zu können. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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