Parlamentskorrespondenz Nr. 100 vom 13.02.2014

EU: Kein Klonen von Tieren für Lebensmittelerzeugung

EU-Ausschuss des Bundesrats will Klonen auch bei Freihandelsabkommen mit den USA thematisieren

Wien (PK) – Das Klonen von Tieren, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, sowie das Inverkehrbringen von Klonembryonen und Klontieren soll innerhalb der EU vorläufig ebenso verboten werden wie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus Klontieren erzeugt werden. Das sehen zwei Richtlinienvorschläge [COM(2013)892 final und COM(2013) 893 final ] vor, die im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats auf der Tagesordnung standen. Das Verbot betrifft laut Entwurf jedoch nicht Tiere, die ausschließlich für andere Zwecke, wie etwa für die Forschung, die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder für Sport- und Kulturereignisse gehalten oder reproduziert werden.

Damit wird der Status quo innerhalb der EU nun auch gesetzlich für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. Was danach geschieht, ob dann die Mitgliedstaaten wieder einbezogen werden, konnte seitens des Gesundheitsministeriums nicht klar beantwortet werden. Man werde diesen Punkt aber in der Ratsarbeitsgruppe thematisieren.

Bundesrat will genaue Kennzeichnung für Klontiere

Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßten das Klonverbot ausdrücklich und nahmen dazu auch einstimmig eine Mitteilung an die EU-Kommission an. Gleichzeitig weisen sie darin auf die gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer hin, die darauf drängen, die Frage auch in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA miteinzubeziehen. Darüber hinaus hält man im Interesse des Konsumentenschutzes eine international verbindliche Kennzeichnung für Klontiere und für von diesen produzierte Lebensmittel für erforderlich. Dieser Punkt wurde besonders von den Bundesräten Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) unterstrichen.

In der Diskussion wurde auch der Ausnahme für Sport- und Kulturereignisse wenig Verständnis entgegengebracht. Dies sei noch ein Punkt, den man auf EU-Ebene eingehender erörtern werde, sagte die Expertin des Gesundheitsressorts Bundesrat Marco Schreuder (G/W) zu. Auch werde man den Vorschlag, die Ethikkommission miteinzubeziehen, weitertragen.

Die EU begründet ihr Verbot mit dem Hinweis auf den Tierschutz. Das Klonen von Tieren zu landwirtschaftlichen Zwecken sei angesichts des Ausmaßes an Leid und der Gesundheitsprobleme der Ersatzmuttertiere und Klontiere nicht zu rechtfertigen, heißt es dazu in den Vorlagen. Auch die betroffenen Wirtschaftszweige haben, wie die im Vorfeld erfolgten Konsultationen ergaben und die VertreterInnen von Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer im Ausschuss bekräftigten, kein Interesse an der Erzeugung von Nutztieren durch Klonen, bzw. an der Erzeugung von Lebensmitteln von Klontieren. Die EU will aber auch den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, die diesen Techniken weitestgehend negativ gegenüber stehen. Für die Kontrolle der Verbote sollen die Mitgliedstaaten verantwortlich sein und dafür die jeweils geeignetsten Instrumente einsetzen.

Bundesrat grundsätzlich skeptisch gegenüber Klonen

Trotz der positiven Bewertung der EU-Initiative kamen von den Ausschussmitgliedern grundsätzlich kritische Töne zum Klonen. "Das Klonen von Tieren ist schlicht pervers", meinte Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Wissenschaft und Medizin oft nur als Vorwand verwendet werden, um derartige Praktiken durch die Hintertür einzuführen. Klonen sei nicht nur aus Tierschutzgründen abzulehnen, unterstrich Schennach, sondern auch aus Gründen des Konsumentenschutzes und der Ethik. Darin sah er sich eines Sinnes mit Cornelia Michalke (F/V), Monika Mühlwerth (F/W), und Marco Schreuder (G/W), die ausdrücklich die Frage stellten, warum man eigentlich klonen müsse. Schreuder geht daher die Vorlage auch nicht weit genug.

Bundesrat Eduard Köck (V/N) verlangte in diesem Sinne auch klarere Regelungen bei den Ausnahmen für Arznei- und Medizinprodukte und wies erklärend darauf hin, dass derzeit etwa Organe gezüchtet werden, die von Menschen nicht abgestoßen werden. Er forderte zudem Regelungen für Fleischprodukte, die aus Stammzellen gewonnen werden und thematisierte den Import von Samen und Embryonen.(Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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