Parlamentskorrespondenz Nr. 1125 vom 25.11.2014

Vorlagen: Soziales

Notarversicherungsgesetz wird adaptiert, Grüne setzen sich für Selbständige ein, NEOS wollen Sozialversicherungsträger zusammenlegen

Selbständige: Grüne fordern Senkung der Verzugszinsen der SVA,…

Wien (PK) – Die Grünen fordern eine massive Senkung der von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vorgeschriebenen Verzugszinsen (764/A(E)). Der derzeit verrechnete Zinssatz von 7,88% sei weit überhöht und bringe vor allem Einpersonen- und Kleinstunternehmen in Bedrängnis, argumentieren die Abgeordneten Ruperta Lichtenecker und Matthias Köchl. Zuletzt hat die SVA ihnen zufolge insgesamt bereits 36,41 Mio. € an Verzugszinsen verrechnet. Die beiden Abgeordneten rufen in diesem Zusammenhang auch in Erinnerung, dass es die gesetzliche Möglichkeit einer Herabsetzung oder Nachsicht der Zinsen im Wege der Kulanz gibt.

…leichteren Zugang zu Kranken- und Arbeitslosengeld und…

Weitere Anliegen der Grünen sind ein leichterer Zugang von selbständig Erwerbstätigen zum Krankengeld (778/A(E)) und zum Arbeitslosengeld (779/A, 782/A). Da Selbständige nach der geltenden Rechtslage erst nach mehr als 6 Wochen Krankengeld erhalten, gehe die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme durch Einpersonenunternehmen (EPU) gegen null, machen die Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Matthias Köchl und Eva Mückstein mit Hinweis auf die durchschnittliche Krankenstandsdauer der ArbeitnehmerInnen von 1,5 Wochen im vergangenen Jahr geltend. Auch die Höhe des Selbständigen gewährten Krankengeldes ist für sie viel zu niedrig. Die Grünen fordern daher eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen und schlagen unter anderem vor, KleinstunternehmerInnen mit bis zu vier Beschäftigten, bei denen die Aufrechterhaltung des Betriebs von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt, bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu gewähren und die Höhe nach oben hin variabel zu gestalten.

Was das Arbeitslosengeld betrifft, fordert Abgeordnete Birgit Schatz, selbständig Erwerbstätige im Arbeitslosenversicherungsgesetz gleich wie NebenerwerbslandwirtInnen zu behandeln. Auch Selbständige sollen nach Verlust einer unselbständigen Beschäftigung Zugang zu Arbeitslosengeld haben, sofern sie im gegenständlichen Monat keine Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erreichen, beantragt sie.

…Möglichkeit der Zusatzversicherung auch für ältere SVA-Versicherte

Ersatzlos streichen wollen die Grünen jene Bestimmung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), wonach Selbständige, die nach diesem Gesetz versichert sind, nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs eine Zusatzversicherung auf Krankengeld abschließen können (774/A). Es werde in den nächsten Jahren immer mehr Menschen geben, die erst im Alter von 60 Jahren oder später in die Situation kommen werden, eine Zusatzversicherung zu brauchen, gibt Abgeordnete Judith Schwentner zu bedenken. Da es am "freien Markt" oft keine entsprechenden Angebote gebe, muss ihrer Meinung nach die gesetzliche Sozialversicherung die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine ausreichende soziale Absicherung schaffen.

ASVG & Co: Grüne üben Kritik an Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Ebenfalls nicht einsichtig ist es für die Grünen, dass für eine mitversicherte Partnerin bzw. einen mitversicherten Partner ein Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung fällig wird, wenn keine Kinder zu betreuen sind. Besonders ungerecht wirkt sich diese im ASVG und in den anderen Sozialversicherungsgesetzen verankerte Bestimmung ihrer Meinung nach bei PensionistInnen aus. Diese hätten keine Möglichkeit mehr, durch Aufnahme einer eigenen Erwerbsarbeit dem Zusatzbeitrag zu entgehen, gibt Abgeordnete Judith Schwentner zu bedenken. Sie beantragt in diesem Sinn einen Entfall des Zusatzbeitrags für Personen, die das gesetzlichen Pensionsantrittsalter erreicht haben (773/A).

NEOS für Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern

Die NEOS bekräftigen ihre Forderung nach einer mittelfristigen Zusammenlegung der derzeit 22 Sozialversicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der Krankenversicherung, der Pensionsversicherung und der Unfallversicherung mit einem neuerlichen Entschließungsantrag (792/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Gerald Loacker ist die derzeitige Versicherungsstruktur, die eine strikte Trennung nach Berufsgruppen vornimmt, nicht mehr zeitgemäß. Er sieht außerdem nicht ein, warum Versicherte für dieselbe medizinische Behandlung unterschiedliche Beiträge und Selbstbehalte zahlen müssen und ÄrztInnen von den Versicherungsträgern unterschiedlich hohe Vergütungen erhalten. Durch eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger könnte man sich Loacker zufolge zudem viel bürokratischen Aufwand ersparen, seien doch bereits mehr als 110.000 ÖsterreicherInnen mehrfachversichert.

Fünf-Parteien-Antrag zur Änderung des Notarversicherungsgesetzes

SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und NEOS haben einen gemeinsamen Antrag zur Novellierung des Notarversicherungsgesetzes vorgelegt (794/A). Mit dem Entwurf werden zahlreiche Adaptierungen und Aktualisierungen vorgenommen, angefangen von einer Änderung der Pensionsregelungen für NotarInnen über die Anpassung des Gesetzes an das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz bis hin zu Vorgaben für die Versicherungsanstalt, was die Anlage von Vermögen betrifft.

Konkret soll NotarInnen mit dem neuen Gesetz etwa die Möglichkeit eingeräumt werden, bereits ab dem 65. Lebensjahr eine vorzeitige Alterspension in Anspruch zu nehmen und nicht erst, wie derzeit vorgesehen, ab dem 67. Lebensjahr. Gleichzeitig wird das Abschlagsmaximum für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter (70. Lebensjahr) von 14,4% auf 24% angehoben, um einen Anreiz zu bieten, länger aktiv erwerbstätig zu bleiben. Nur bei Berufsunfähigkeit bleiben die Abschläge bei höchstens 14,4%. Um allzu hohe jährliche Pensionsanpassungen einzudämmen, wird zudem für deren Berechnung künftig neben dem Einkommensindex auch der Verbraucherpreisindex herangezogen. Die Bestimmung über das Zusammentreffen von mehreren Pensionsansprüchen nach dem Notarversicherungsgesetz entfällt.

Eingeführt wird darüber hinaus ein Zurückhalterecht von Leistungen durch die Versicherungsanstalt bei Verstößen gegen Melde- und Auskunftspflichten. Notar-Partnerschaften werden verpflichtet, zur Ermittlung der Beitragspflicht künftig einen Einkommensteuerfeststellungsbescheid vorzulegen. Die Bestimmung im ASVG, wonach Vermögen nur in Wertpapieren von EWR-Staaten veranlagt werden darf, deren Bonität als zweifelsfrei vorhanden erachtet wird, wird auch in das Notarversicherungsgesetz aufgenommen. Im Gegenzug entfallen Genehmigungspflichten durch das Finanzministerium. (Schluss) gs


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