Parlamentskorrespondenz Nr. 1181 vom 05.12.2014

Vorlagen: Verfassung

Regierung legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses vor

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesverfassung vorgelegt (395 d.B.). Durch die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und die Verankerung einer Informationsverpflichtung für öffentliche Stellen will sie staatliches Handeln transparenter machen und den Zugang von BürgerInnen zu Informationen erleichtern. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderfinanzen erwartet sich die Regierung durch diesen Schritt nicht, laut den Erläuterungen sollen in den noch fehlenden Ausführungsbestimmungen eine den Aufwand berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsklausel sowie allenfalls auch eine entsprechende Gebührenregelung verankert werden.

Konkret sollen die Ministerien, die Landesverwaltungen, das Parlament, die Gerichte und weitere Organe des Bundes und der Länder in Zukunft verpflichtet werden, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen. Parallel dazu wird ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht der BürgerInnen auf Zugang zu Informationen normiert. Allerdings sind in beiden Fällen zahlreiche Einschränkungen vorgesehen. So besteht etwa weiter eine Geheimhaltungspflicht, wenn die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch Veröffentlichungen oder Auskunftserteilungen gefährdet würde, wenn dies zur Wahrung von wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Gebietskörperschaften geboten ist oder wenn es zwingende außenpolitische Gründe erfordern. Ebenso bleibt der Öffentlichkeit der Zugang zu Dokumenten, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, verwehrt. Besonders berücksichtigt werden muss zudem das Grundrecht auf Datenschutz.

Eingeschränkt gilt die grundsätzliche Auskunftspflicht auch für Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Allerdings nur insoweit als dadurch nicht deren Wettbewerbsfähigkeit gefährdet oder gesetzlich nicht ein anderer Informationszugang gewährleistet ist.

Nähere Regelungen zu den Verfassungsbestimmungen sollen durch Bundes- und Landesgesetze festgelegt werden, wobei jedes Land in seinem Vollzugsbereich eigene Ausführungsregelungen beschließen kann. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle Anfang 2016, für einen Beschluss im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. (Schluss) gs