Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 04.02.2015

Neuberechnung des Verbraucherpreisindex: Bundesrat gegen EU-Entwurf

EU-Ausschuss beschließt kritische Mitteilung an EU-Institutionen

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm sich heute den Verordnungsvorschlag, der die Harmonisierung der Berechnung der Verbraucherpreisindices zum Ziel hat, nochmals vor. Damit soll der Rechtsrahmen zur Berechnung der durchschnittlichen Inflationsrate neu gefasst werden. In der Sitzung vom 14. Jänner 2015 war die Notwendigkeit einer weiteren Harmonisierung sowie von Modernisierungen bei der Ermittlung des Verbraucherpreisindex außer Streit gestanden. Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank wollen die Berechnung der Messgrößen für die Berechnung der Inflation in der EU weiterentwickeln und die geltende EU-Verordnung für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) auch in technischer Hinsicht modernisieren. Dies wurde auch heute befürwortet, da eine möglichst präzise Berechnung der durchschnittlichen Inflationsrate aller Euroländer zu den Voraussetzungen einer wirkungsvollen Geldpolitik in Europa zählt. Kritik hagelte es aber an dem abermaligen Versuch der Kommission, vieles durch delegierte Rechtsakte zu regeln und damit die Mitwirkungsrechte der einzelnen Mitgliedstaaten auszuhöhlen (siehe auch Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 19/2015).

Bundesrat sieht wesentlichen Änderungsbedarf

Demensprechend kritisch fiel die Mitteilung an die Europäische Kommission aus, die einstimmig angenommen wurde. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sehen generell noch einen wesentlichen Änderungsbedarf der Vorlage, um dem Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen. Demnach sollten statistische Verordnungen im Regelfall nur vorschreiben, welche Daten zu liefern sind (Outputorientierung). Wie diese Lieferverpflichtungen hingegen zu erfüllen sind (primärstatistische Erhebung, Nutzung von Verwaltungsdaten, Schätzmethoden) entscheiden bislang die Mitgliedstaaten. Eingefordert wird zudem eine eingehende Begründung der in der EU-Verordnung enthaltene unmittelbare Auskunftspflicht.

Wie bei so vielen anderen Gesetzesvorschlägen der EU kritisiert der EU-Ausschuss einmal mehr scharf die umfangreiche Delegierung von Rechtsakten und unterstreicht somit dezidiert seine Ablehnung der Vorgangsweise seitens der Kommission. Dieser Aspekt wurde in der Diskussion von Vorsitzendem Edgar Mayer (V/V), von Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) thematisiert. Mayer wies darauf hin, dass er bereits des Öfteren in den Sitzungen der COSAC darauf hingewiesen habe, dass er die überschießende Zahl der delegierten Rechtsakte als einen großen Unfug betrachte. Auch der Vertreter des Wirtschaftsministeriums zeigte kein Verständnis für die diesbezügliche Vorgangsweise der EU-Kommission, zumal die ins Auge gefassten delegierten Rechtsakte wesentliche Fragen betreffen.

Wie in der Mitteilung festgehalten, vermisst der Bundesrat auch eine ausreichende Absicherung des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses im gegenständlichen Vorschlag. Marco Schreuder (G/W) bemerkte dazu, dass es sich hier keineswegs um personenbezogene, sondern um wirtschaftliche Daten handle. Demgegenüber führte man aus der Sicht der Wirtschaftskammer ins Treffen, dass diese Daten juristische Personen betreffen und man fürchte, dass bei einer Lockerung weitere Begehrlichkeiten entstehen könnten.

Des Weiteren mahnt der Bundesrat die Nachreichung der Folgenabschätzung ein. Nicht akzeptiert wird auch die verpflichtende Meldung von Scannerkassendaten, die nach Ansicht der MandatarInnen in dieser Form in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird. Es stelle sich nicht nur die Frage nach der Kontrolle der Qualität der Daten, heißt es in der Mitteilung, es sei auch zu hinterfragen, welche Branchen überhaupt Scannerkassen verwenden und für eine Zurverfügungstellung in Frage kommen. Überdies befürchtet man die Verpflichtung zu einer umfassenderen Auskunftserteilung. Jedenfalls werde auf die Situation von Klein- und Mittelbetrieben Rücksicht zu nehmen und das dem Grunde nach sehr positive Instrument der Messung mit Scannerkassendaten praxisgerecht zu gestalten sein.

Seitens des Wirtschaftsministeriums zeigte man sich erfreut über die Mitteilung, da die darin enthaltenen Punkte auch die Meinung des Ressorts wiederspiegeln und damit die österreichische Position in der Ratsarbeitsgruppe unterstützt wird. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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