Parlamentskorrespondenz Nr. 1278 vom 18.11.2015

Bundesrat gegen Aushöhlung der Tarifautonomie der Sozialpartner

EU-Ausschuss gegen einen von der Kommission geforderten nationalen Ausschuss für Wettbewerbsfähigkeit

Wien (PK) – Keine Zustimmung im EU-Ausschuss des Bundesrats fand die Empfehlung der EU-Kommission, nationale Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit einzurichten, und zwar in jenen Ländern, die den Euro als Währung haben. Ziel der Kommission ist es, mehr Konvergenz der einzelnen Volkswirtschaften und der Wettbewerbsfähigkeit herzustellen.

Ein klares und dezidiertes Nein dazu kam von Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W). Beide stellten eine diesbezügliche Mitteilung an die EU-Kommission in Aussicht. Sie gingen mit dieser Skepsis auch vollkommen mit dem Bundeskanzleramt konform. Dessen Vertreterin betonte im Ausschuss, Österreich könne keinen Mehrwert erkennen, denn es gebe genügend Institutionen, die Analysen bereit stellen.

Die genannten nationalen Ausschüsse sollen laut Plan der Kommission die Entwicklungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit - darunter die Arbeitskosten, Produktivität und Innovationskapazität - überwachen, einschlägige Informationen für den Lohnbildungsprozess auf nationaler Ebene bereitstellen, politische Maßnahmen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit überwachen sowie ex-post bewerten, ferner politische Herausforderungen bewerten und politische Empfehlungen zum Thema Wettbewerbsfähigkeit formulieren. Die Ausschüsse sollten einen jährlichen Bericht veröffentlichen sowie Kontakte zur Kommission und zu den Ausschüssen in den anderen Mitgliedstaaten pflegen. Sie sollten weisungsunabhängig bzw. funktionell eigenständig gegenüber den Behörden sein, die im betreffenden Mitgliedstaat für Fragen der Wettbewerbsfähigkeit zuständig sind.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Ausschüsse für die Wettbewerbsfähigkeit einschlägige Interessensträger konsultieren – genannt werden etwa die Sozialpartner – doch sollten sie nicht ausschließlich oder überwiegend die Ansichten bestimmter Gruppen von Interessensträgern vermitteln. Hier hakten besonders Stefan Schennach (S/W) und der Vertreter der Arbeiterkammer ein. In Österreich gibt es eine Tarifautonomie, sagte Schennach, und was die EU hier vorhabe, würde eine Zurückstufung der Sozialpartner als Auskunftsstelle bedeuten. Selbstverständlich brauche man einen makroökonomischen Dialog in Europa, meinte er, aber nicht auf solch einer Ebene. Auch die Arbeiterkammer befürchtet eine politische Einmischung der EU in die Autonomie der Sozialpartner, insbesondere bei der Lohnfindung. Die EU sollte sich nicht einseitig auf die Wettbewerbsfähigkeit konzentrieren, sondern sich mit Wachstum und Beschäftigung befassen, forderte der AK-Vertreter. Ein Wettlauf der Löhne nach unten würde sich auch negativ auf die Kaufkraft auswirken, warnte er.

Bundesrat begrüßt Pläne, das Risiko bei Verbriefungen zu minimieren

Um bessere Rahmenbedingungen für die Kreditvergaben im Interesse von mehr Wachstum und Beschäftigung ging es in der weiteren Diskussion des Ausschusses. Die EU will den Verbriefungsmarkt wiederbeleben und hat dazu zwei Entwürfe vorgelegt, die durch klare Regelungen mehr Transparenz und Sorgfaltspflicht bringen und damit das Vertrauen wieder stärken und das Risiko minimieren sollen.

Die Vorschläge wurden weitgehend positiv bewertet. Konkret sprachen sich Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) für die Pläne aus. Man sollte nicht viel Zeit verlieren, wenn man den Juncker-Plan erfolgreich umsetzen will, sagte Schennach. Wie Sonja Zwazl (V/N) übte er Kritik an Basel III, wodurch der Kreditmarkt erheblich "verstopft" worden sei. Schennach verband damit auch die Hoffnung, dass die Rating-Agenturen etwas "ausgehebelt" werden könnten, indem man mit den geplanten Regelungen einen Ersatz für eine Europäische Rating-Agentur schafft. Sorgen äußerte jedoch Monika Mühlwerth (F/W), da sie die Gefahr weiter Bündelung risikoreicher Papiere sieht.

Verbriefung bezeichnet den Prozess der Bündelung und Übertragung des Kreditrisikos einer oder mehrerer Forderungen in Form von Wertpapieren. Der Vorschlag der EU-Kommission erfasst jene Verbriefungen, bei denen das mit den zugrundeliegenden Forderungen verbundene Kreditrisiko in Tranchen (mit unterschiedlichen Risikoprofilen) unterteilt wird. Der erste Vorschlag enthält sektorübergreifende Regelungen für Verbriefungen und führt eine neue Kategorie von Verbriefungen, sogenannte "STS-Verbriefungen" (simple, transparent and standardised securitisations), ein. Der zweite Vorschlag hat Änderungen der "Capital Requirements Regulation" (CRR) zum Inhalt, v.a. in Bezug auf Eigenmittelanforderungen der Banken für Verbriefungen. Die CRR, ist eine im Bankwesen geltende Verordnung der EU, die im Rahmen von Basel III Vorgaben zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen festlegt.

Wie das Finanzministerium erläutert, soll das Risiko klar und einfach dargestellt werden, um es besser einschätzen zu können. Es sei auch die genaue Sorgfaltsprüfung gefordert. Der Entwurf sieht auch die einheitliche Regelung des verpflichtenden Risikoselbstbehalts und die verpflichtende Sorgfaltsprüfung für institutionelle Investoren einer Verbriefung vor – etwa die Analyse der Risikocharakteristika der Verbriefung. Zudem soll es Offenlegungspflichten geben, wie z.B. regelmäßige Information zur Entwicklung der verbrieften Forderungen. STS-Verbriefungen müssen im Interesse der Stärkung des Vertrauens der Anleger auch zahlreichen Kriterien entsprechen, dadurch soll es institutionellen Investoren erleichtert werden, die mit Verbriefungen verbundenen Risiken adäquat beurteilen zu können, ohne auf externe Dritte (Ratingagenturen, etc.) zurückgreifen zu müssen. Im Sinne einer risikoadäquaten aufsichtsrechtlichen Behandlung sollen für STS-Verbriefungen künftig geringere Eigenmittelanforderungen gelten. Abgesehen davon enthält der Vorschlag eine grundlegende Überarbeitung der Eigenmittelanforderungen der Banken für Verbriefungen. Auch die Banken sehen den Vorschlag positiv, erfuhren die Bundesrätinnen und Bundesräte. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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