Parlamentskorrespondenz Nr. 264 vom 16.03.2016

Nationalrat-Entschließung für Crowdfunding im Tourismus

Pauschalreise-Richtlinie soll Beherbergungsbetriebe nicht zusätzlich belasten

Wien (PK) – Mit zwei Entschließungen unterstützte der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung Anliegen des österreichischen Tourismus. So soll auch die kleinstrukturierte heimische Tourismuswirtschaft vom im Vorjahr in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) profitieren. Außerdem wurde eine Entschließung zur Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie (PTD) der Europäischen Union gefasst, die breite Zustimmung fand. Die Abgeordneten fordern, dass die heimischen Beherbergungsbetriebe durch die Richtlinie nicht zusätzlich finanziell belastet werden.

Alternative Finanzierungsmodelle für Tourismusprojekte sollen bekannter werden

Die Regierungsfraktionen vertreten die Ansicht, dass das alternative Finanzierungsinstrument Crowdfunding eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Instrumente zur Tourismusförderung darstellt und mehr genützt werden sollte. Sie wollen mit einer Entschließung Aktivitäten des Ministeriums und der Interessenvertretungen anstoßen, das Crowdfunding bekannter zu machen. Die Opposition zeigte sich von dieser Sichtweise nicht durchgängig überzeugt. Mehrere Redner nützte die Gelegenheit, das aus ihrer Sicht viel dringlichere Problem der klaren arbeitsrechtlichen Regelung für die Aushilfe von Familienangehörigen in Tourismusbetrieben zu lösen.

ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger (V) bezeichnete Crowdfunding als eine Chance auch für Tourismusbetriebe. Wenn es gelinge, ein Projekt über Crowdfunding zu finanzieren, sei das bereits ein Markttest, argumentierte er. Zweifellos sei aber noch mehr Information nötig, etwa über bestehende Plattformen für diese Finanzierungsform. Nicht verschweigen dürfe man auch, dass es sich immer um Risikokapital handelt. Georg Vetter (V) war der Ansicht, mit dem unterdessen allgemein anerkannten Instrument Crowdfunding werde auch Tourismusunternehmen ein Weg zu mehr Eigenkapital eröffnet. Gabriel Obernosterer (V) meinte, er könne die Ablehnung des Antrags seitens der Opposition nicht verstehen. Zur der im Ausschuss lebhaft debattierten Frage der Aushilfe von Familienmitgliedern in Gastronomiebetrieben hielt er fest, hier müsse es klare Regelungen geben. Freiwillige Mitarbeit sei in Ordnung, wenn für die Person an einer anderen Stelle schon ein Versicherungsschutz bestehe, eine Umgehung von Sozialvorschriften wäre nicht wünschenswert.

Auch Andrea Gessl-Ranftl (S) sah die Verbesserung der Unternehmensfinanzierung als zentrales Thema für KMU, deren Möglichkeiten zu externer Finanzierung beschränkt sind. Da der Tourismus von Kleinunternehmen geprägt ist, hat Crowdfunding viel Potenzial. Auch Michael Ehmann (S) sah darin ein sinnvolles Instrument zur Zusatzfinanzierung, auch wenn es die klassische Bankfinanzierung nie ganz ersetzen werde können. Die Vorstellungen der NEOS zur Mitarbeiterbeteiligung bei Crowdfunding betrachtete er skeptisch, es gebe hier bereits gesetzliche Regelungen. Das heikle Thema der Anmeldung von Familienangehörigen, die im Familienbetrieb mitarbeiten, müsse im Sozialausschuss behandelt werden. Die unentgeltliche kurzfristige Aushilfe sei bereits jetzt klar geregelt. Änderungen setzten aber eine Einigung der Sozialpartner voraus. Man müsse verhindern, dass Familienangehörige nicht angemeldet werden und Versicherungszeiten verlieren, betonte Ehmann.

Die Opposition hegt aber weiterhin Zweifel, inwieweit der von SPÖ und ÖVP gewählte Ansatz die gewünschte Wirkung entfalten kann. Thomas Schellenbacher (F) wies besonders darauf hin, dass gerade Tourismus- und Freizeitwirtschaft und Gastronomie von Familienbetrieben geprägt sind. Für diese sei Crowdfunding keine Alternative zur Bankfinanzierung, da sie das entsprechende Know-how für alternative Finanzierungsmodelle nicht hätten. Gerald Hauser (F) und Hermann Brückl (F) hielten den Antrag für formal überflüssig. Sie nützten die Gelegenheit zu einem Appell, sich wieder wichtigeren Themen zuzuwenden und mehr gemeinsame Beschlüsse auf den Weg zu bringen. Hauser bezeichneten es als unverständlich, dass es innerhalb eines Jahres nicht gelungen ist, klare gesetzliche Rahmenbedingungen für kurzfristige Aushilfe von Familienangehörigen in Betrieben zu schaffen.

Georg Willi (G) nannte den Antrag eine "Scheinaktivität". Die gesetzlichen Rahmenbedingungen würden bestehen, nun seien die Interessensvertretungen gefragt, Crowdfunding zu bewerben. Wolle man Familienbetrieben wirklich helfen, dann müsste man es endlich schaffen, ein praxisnahe Regelung für die Mitarbeit von Familienangehörigen zu schaffen, war auch er überzeugt.

Nikolaus Alm (N) hatte den Eindruck, dass die Regierung diesen Antrag benützt, um über das Parlament bezahlte Werbeeinschaltungen zu bestellen. Er brachte zudem drei Entschließungsanträge zur Verbesserung des Crowdfunding ein. So forderte Alm Regeln für "Sweat Equity", was eine Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung bedeute, erläuterte er. Weiter trat er für die Aufhebung der Einschränkung des Crowdfunding in Bezug auf Unternehmensgrößen sowie die Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrags in der Höhe von 100.000 € ein. Diese Entschließungsanträge wurden alle abgelehnt.

Leopold Steinbichler (T) wies darauf hin, dass viele Betriebe in der Gastronomie keine NachfolgerInnen finden und das Ausbluten des ländlichen Raums fortschreitet. Hier bestehe Handlungsbedarf, sagte er und forderte in einem Entschließungsantrag die Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe. Dabei gehe es dabei nicht um Bürokratie, sondern darum, Gästen heimische Qualitätsprodukte vorzusetzen und darüber zu informieren. Auch dieser Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Pauschalreise-Richtlinie soll Beherbergungsbetrieben keine Belastungen bringen

Auf breites Verständnis stieß im Nationalratsplenum die Sorge der Hotellerie, die 2015 verabschiedete Pauschalreise-Richtlinie (PTD) der Europäischen Union könnte Beherbergungsunternehmen übermäßig belasten. In einem Entschließungsantrag weisen Abgeordnete der SPÖ und der ÖVP darauf hin, dass die Richtlinie bei einer Zimmerbuchung mit Kombiangeboten für zusätzliche Dienstleistungen einen Schwellenwert vorsieht, ab dem die Buchung zu einer Pauschalreise wird. Um eine solche aber anbieten zu können, ist gemäß österreichischem Recht eine Reisebürolizenz erforderlich. Die Antragsteller sehen zudem in der dadurch doppelt schlagend werdenden Kammerumlage eine finanzielle Schädigung des Gastgewerbes.

Ablehnend zu dem Vorstoß äußerte sich der Vertreter der NEOS Josef Schellhorn. Die Richtlinie hätte in dieser Form nie von Österreich mitgetragen werden dürfen, da das geradezu einen "Verrat an den Tourismusbetrieben" bedeute, wie Schellhorn formulierte. Bei Pauschalangeboten seien nur Generalanbieter begünstigt, für KMU würden hingegen schwere finanzielle Belastungen geschaffen.

Asdin El Habbassi (V) verteidigte die EU-Richtlinie, sie stelle viele Punkte nun außer Streit. Jetzt gehe es darum, sie richtig umzusetzen, das sei Inhalt des Entschließungsantrags. Die Richtlinie enthalte bereits viele Abschwächungen zum ursprünglichen Entwurf, die dem Einsatz der österreichischen Verhandlungsführung in Brüssel zu verdanken seien. Dieser Sicht schloss sich Norbert Sieber (V) an. Er wandte sich ebenfalls gegen zusätzliche bürokratische Auflagen, die besonders für den Winter- und Gesundheitstourismus problematisch wären.

SPÖ-Tourismussprecher Maximilian Unterrainer (S) trat für bestmögliche Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche ein. Die angesprochene Richtlinie sei tatsächlich in einigen Punkten nicht zufriedenstellend, etwa was die Auflagen für Pauschalangebote betrifft. Wichtig sei es, auf nationaler Ebene der Richtlinie "die Giftzähne zu ziehen". Bei der Frage der Kammerumlage sollte es ebenfalls noch Spielraum geben, meinte er. Walter Bacher (S) wies auf Probleme der Tourismusbetriebe außerhalb der Zentralräume hin und begrüßte die Antrag.

Seitens der FPÖ unterstützte Gerald Hauser (F) den Antrag zwar, fragte aber, warum darin eigentlich nur Selbstverständlichkeiten für die stark belastete Tourismuswirtschaft gefordert würden. Viele Initiativen der Opposition, die im Tourismusausschuss vertagt wurden, hätten seiner Ansicht nach Konsens erzielen müssen, etwa wenn darum gehe, Skifahren wieder leistbar zu machen. Georg Willi (G) stellte fest, die EU-Richtlinie sei positiv im Sinne des Konsumentenschutzes, aber äußerst kompliziert. Daher sei der Antrag auf eine vernünftige und verständliche Umsetzung zu unterstützen. Grundsätzlich gebe es jedoch zu viele überbordende Regelungen. Auch Leopold Steinbichler (T) meinte, dass bei Gesetzen die Praxisnähe mehr beachtet werden müsse, ein Beispiel sei die Registrierkassenpflicht.

Staatssekretär Mahrer stellte fest, die Richtlinie sei im Interesse des Konsumentenschutzes formuliert worden. Er betonte, man habe auf EU-Ebene auf eine Balance zwischen Interessen des Konsumentenschutzes und des Tourismus gedrängt und letztlich dem Richtlinienvorschlag im Sinne der heimischen Tourismuswirtschaft einige Schärfen nehmen können. Heikle Punkte seien noch die Insolvenzabsicherung, die Informationsverpflichtungen und die Frage der Gewerbeberechtigung, sagte der Staatssekretär, der sich für eine praktikable Umsetzung der Richtlinie aussprach.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere, 118. Nationalratssitzung statt, die Mitteilungen und Zuweisungen laut Geschäftsordnung diente. (Schluss Nationalrat) sox