Parlamentskorrespondenz Nr. 484 vom 11.05.2016

Bundesrat: EU soll sich strenges österreichisches Waffenrecht zum Vorbild nehmen

Länderkammer schickt Mitteilung an die EU-Kommission zu geplanter Verschärfung des Waffenrechts

Wien (PK) – Illegaler Waffenbesitz gehört unterbunden, darin sind sich alle Fraktionen im EU-Ausschuss des Bundesrats einig. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sind jedoch noch nicht völlig zufrieden mit dem bisherigen Ergebnissen der Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der geplanten Verschärfungen beim legalen Erwerb und Besitz von Waffen, auch wenn Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/) einräumte, dass es doch zu einigen sinnvollen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gekommen ist. In einer Mitteilung an Brüssel – die letztendlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrheitlich angenommen wurde - deponierten Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) zu der Vorlage, die bereits in drei früheren Ausschusssitzungen zur Debatte gestanden war (siehe auch Meldungen der Parlamentskorrespondenz Nr. 303/2016, 105/2016 und 1439/2015), ihre Bedenken. Zum aktuellen Zeitpunkt sind ihrer Meinung nach die geplanten unionsrechtlichen Maßnahmen noch nicht vollständig ausgereift, weshalb weitere Gespräche angeregt werden.

Die Antragsteller weisen in ihrer Mitteilung auf das strenge Waffenrecht in Österreich hin und meinen, weitere Verschärfungen seien nicht anzustreben. Vielmehr würden sie eine EU-weite Angleichung an das österreichische Niveau begrüßen, da damit ein Sicherheitsgewinn für ganz Europa zu erwarten wäre. Die LändervertreterInnen fordern in diesem Sinne die EU-Institutionen auf, genau zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität geeignet, notwendig und angemessen sind, oder ob es nicht andere beziehungsweise gelindere Mittel gibt, die zu einem vergleichbaren Ergebnis führen, ohne unverhältnismäßige Einschränkungen und einen äußerst hohen Verwaltungsaufwand zu verursachen.

Grundsätzlich wird in der Mitteilung unterstrichen, dass der Aktionsplan wesentliche Maßnahmen anspricht, die von Österreich unterstützt werden. Jede Maßnahme, die geeignet ist, terroristischen Angriffen vorzubeugen, ohne dabei unverhältnismäßig gegen Grundrechte zu verstoßen, wird darin ausdrücklich begrüßt. Die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels müsse oberste Priorität haben, die Beschränkung des legalen Waffenhandels allein sei aber kein wirksames Instrument im Kampf gegen den Terror. Daher sei eine gute Zusammenarbeit und ein lückenloser Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich des illegalen Waffenhandels dringend erforderlich. Maßnahmen, die legale Waffenbesitzer wie etwa Jäger, Traditions- oder Sportschützen kategorisch unter Generalverdacht stellen, werden ablehnt.

Wie ein Vertreter des Innenministeriums in der heutigen Sitzung unterstrich, habe die Ratsarbeitsgruppe in ihrer Sitzung am 25. April kleine, aber doch bedeutende Änderungen erzielen können. Die medizinischen Tests vor einem Waffenerwerb seien nach jetzigem Stand nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, die Mitgliedstaaten können jedoch solche vorsehen. Was die fünfjährige Gültigkeit der Dokumente betrifft, so müssen diese nach der genannten Periode nicht mehr erneuert werden, sondern können auch verlängert werden. Präzisiert wurde auch die Regelung hinsichtlich des Verbots des Internethandels: Die Identität des Erwerbers muss spätestens bei der Lieferung festgestellt werden. Weitgehende Einigung besteht darin, dass das Mindestalter zum Waffenbesitz mit 18 Jahren, wie im Entwurf vorgesehen, beizubehalten und für halbautomatische Waffen die Möglichkeit von nationalen Bewilligungen einzuräumen ist. Nicht mehr unter die Richtlinie fallen Spielzeugwaffen, die Salutwaffen bleiben aber in jener Kategorie, in der sie vor ihrem Umbau waren.

Die niederländische Präsidentschaft habe zudem einen neuen Vorschlag zu den Halbautomaten gemacht, sie sollen unter die Kategorie A fallen, wenn ihre Magazine mehr als 21 Patronen fassen. Waffen mit kleineren Magazinen fallen demnach unter die Kategorie B. Problematisch wäre diese Regelung aus Sicht des Innenministeriums deshalb, weil man Magazine austauschen kann. Strittig bleibt weiter die Frage der deaktivierten Schusswaffen. Sie soll in der Kategorie C verbleiben, obwohl man mit ihnen nichts mehr anstellen kann.

Christoph Längle (F/V) unterstrich die Position seiner Fraktion, die sich strikt gegen jegliche Einschränkung des legalen Waffenbesitzes ausspricht. Längle erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die negative Stellungnahme des tschechischen Parlaments. Ewald Lindinger (S/O) wiederum bekräftigte den hohen Standard der österreichischen Rechtslage, die auch in der Mitteilung entsprechend Platz findet.

EU-Kommission sieht höchsten Handlungsbedarf bei Waffenbesitz

Mit ihrer Initiative will die Europäische Kommission die Vorschriften für Erwerb, Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen verschärfen und erhofft dadurch ein unionsweit koordiniertes Vorgehen gegen den unerlaubten Waffenhandel. Die Terroranschläge der letzten Monate in Paris und Brüssel gaben diesem schon länger gehegten Vorhaben traurige Aktualität.

EU-weit sollen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mit aufgenommen wissen will. Weiters soll die Genehmigung des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet sein. Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört überdies das absolute Verbot des Handels mit Waffen bzw. mit deren Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet verkauft werden. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung und Besitz von Waffen möchte die Kommission generell den Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Das Europäische Parlament befasst sich wie der Rat schon seit letztem November mit der Schusswaffen-Richtlinie, am 24. Mai dieses Jahres werden diesbezügliche Änderungen des Parlaments erwartet. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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