Parlamentskorrespondenz Nr. 153 vom 21.02.2017

Neu im Sozialausschuss

Abkommen zwischen Österreich und Albanien über soziale Sicherheit

Wien (PK) – Mit einem bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit sollen - beruhend auf international üblichen Grundsätzen - Probleme in der Koordination der sozialen Systeme zwischen Österreich und Albanien angegangen werden. Die entsprechende Regierungsvorlage (1478 d.B.) beinhaltet - in Anlehnung an die Übereinkommen zwischen Albanien und anderen europäischen Staaten - leistungsrechtlich gesehen Geldleistungen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und regelt anzuwendende Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit.

So ist derzeit etwa die soziale Sicherheit von Personen, die ihr Erwerbsleben in beiden Ländern zurückgelegt haben - oder die sich im anderen Staat vorübergehend aufhalten oder dort wohnen -, allein auf Grund der jeweils national geltenden Bestimmungen nicht umfänglich gewährleistet. Darüber hinaus kann bei bestimmten Erwerbskarrieren - wie beispielsweise bei Entsendungen - eine doppelte Versicherungspflicht eintreten, was Wettbewerbsnachteile für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zur Folge hat. Neben grundsätzlichen Zielen wie die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen sollen zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen Versicherungszeiten für Pensionsversicherungsleistungen zusammengerechnet, Pensionen aufgrund der jeweils eigenen Versicherungszeiten berechnet sowie Doppelversicherungen vermieden werden.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen geht man im Bereich der Pensionsversicherung im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten von ca. 18 Neuzugängen sofort und von durchschnittlich fünf Neuzugängen jährlich aus. (Schluss) mbu