Parlamentskorrespondenz Nr. 271 vom 15.03.2017

Bundesrat begrüßt EU-Unterstützung für überseeische Länder

EU-Ausschuss diskutiert Bericht über 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Wien (PK) – Positiv war der Tenor im EU-Ausschuss des Bundesrats zum Bricht der Kommission über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds. Er hat eine Laufzeit von 2014 bis 2020 und umfasst 30,5 Mrd. €. Insgesamt sieht der Fonds 364,5 Mio. € für überseeische Länder und Gebiete vor. Davon entfallen 229,5 Mio. EUR auf territoriale (bilaterale) Mittel. Die Schwerpunkte sind hier Umwelt, Klima, nachhaltige Energie, ferner Soziale Entwicklung und Beschäftigung, nachhaltiger Tourismus und Digitale Entwicklung. Weitere 100 Mio. € sind für die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit und Integration veranschlagt, wobei auch hier die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen und die Erhaltung der marinen Vielfalt im Vordergrund steht. Der Rest entfällt auf humanitäre Hilfe, die ÜLG-Investitionsfazilität der EIB und technische Hilfe.

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist eines von mehreren Außenfinanzierungsinstrumenten der EU für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Konkret sind von diesem Programm 16 überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) umfasst: St. Pierre und Miquelon, Saba, Sint Eustatius, Turks- und Caicosinseln, Anguilla, Aruba, Bonaire, Curação, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Montserrat, Neukaledonien, Pitcairninseln, St. Helena und Nebengebiete, Sint Maarten und Wallis und Futuna. Sie gehören nicht zum Gebiet der Gemeinschaft, sind aber verfassungsrechtlich mit vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich, Niederlande und Vereinigtes Königreich) verbunden. Damit fallen insbesondere im Handel mit diesen Gebieten keine Zölle an.  

Mit Hilfe des EEF werden Projekte oder Programme finanziert, die zur wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Entwicklung der betreffenden Länder beitragen. Sie umfassen mehrere Instrumente, wie nichtrückzahlbare Hilfe, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor. Jeder EEF hat seine eigene Finanzregelung und ist nicht im Gesamthaushaltsplan der EU enthalten. Er wird aus direkten Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert, wobei sich die Beitragssätze von denen für den Gesamthaushaltsplan unterscheiden und auf dem Verhandlungsweg festgelegt werden. Das mit 30,5 Mrd. € veranschlagte Budget für den 11. EEF von 2014-2020 wurde jedoch gemeinsam mit dem EU-Budget verhandelt und beschlossen.

Wie der Vertreter des Außenministeriums aus Anfrage der Bundesräte Stefan Schennach (S/W) und Edgar Mayer (V/V) berichtete, handelt es sich bei der Abwicklung der Programme um einen einstufigen Prozess, wobei die Ausführung auf lokaler Ebene liegt. Österreich unterstütze diese EU-Initiative, da die Lage der betreffenden Staaten teilweise von geostrategischer Bedeutung seien und man vor allem auch um die Bewahrung der ökologischen Beschaffenheit bemüht sei. 

Die Einrichtung eines Entwicklungsfonds war schon in den Römischen Verträgen von 1957 vorgesehen, um technische und finanzielle Hilfe zunächst für afrikanische Länder bereitzustellen, zu denen einige Staaten historische Beziehungen unterhielten. Der erste EEF lief von 1959 bis 1964. (Fortsetzung des EU-Ausschusses des Bundesrats) jan


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