Parlamentskorrespondenz Nr. 450 vom 29.04.2019

Neu im Sozialausschuss

NEOS-Antrag zur Krankenversicherung, ÖVP-FPÖ-Antrag zur Alterssicherungskommission

NEOS wollen Krankenversicherung auf neue Beine stellen

Wien (PK) – Die NEOS wollen die Krankenversicherung auf neue Beine stellen und fordern das Sozialministerium auf, eine Studie über das von ihnen vorgeschlagene Modell einer "liberalen Bürgerversicherung" in Auftrag zu geben (766/A(E) ).

Für Abgeordneten Gerald Loacker ist es unverständlich, dass derzeit nur Angehörige einzelner Berufsgruppen wie ÄrztInnen, WirtschaftstreuhänderInnen, NotarInnen und ArchitektInnen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer von ihrer Kammer abgeschlossenen Privatversicherung wählen können. Ihm schwebt stattdessen ein gemeinsames Krankenversicherungssystem mit gleichen Grundleistungen für alle vor, wobei jeder Versicherte den Träger – ob Krankenkasse oder private Versicherung – frei wählen können soll. Gleichzeitig soll den Versicherten die Option offenstehen, ihre Beiträge durch Selbstbehalte zu reduzieren und Zusatzversicherungen abzuschließen.

Nach Meinung von Loacker hätte das von ihm vorgeschlagene Modell mehrere Vorteile. Neben mehr Solidarität in der Krankenversicherung durch einen umfassenden Risikostrukturausgleich würde der Wettbewerb gefördert und die Eigenverantwortung der Versicherten durch die Wahlmöglichkeiten gestärkt. Zudem erwartet er sich von der "liberalen Bürgerversicherung" eine höhere Zufriedenheit der Versicherten, eine bessere Versorgungs- und Behandlungsqualität, mehr Transparenz und positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung. Nicht rütteln will Loacker an der einkommensabhängigen Gestaltung der Krankenversicherungsbeiträge bis zu einer Höchstbeitragsgrundlage.

Alterssicherungskommission: Regierung soll mehr Mitspracherechte bekommen

Mit Anfang 2017 wurde beim Sozialministerium eine neue Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme eingerichtet. Sie löste die alte Pensionssicherungskommission ab und hat unter anderem die Aufgabe, jedes Jahr ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung und über die Kostenentwicklung der Pensionen der BeamtInnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden für die nächsten fünf Jahre zu erstellen. Zudem ist sie angehalten, alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems – inklusive Beamtenpensionen – vorzulegen.

Ein von den Koalitionsparteien eingebrachter Antrag sieht nun vor, die Zusammensetzung der Alterssicherungskommission zu adaptieren und der Regierung mehr Mitspracherechte einzuräumen (780/A ). So sollen künftig – neben ExpertInnen der Sozialpartner, der Industriellenvereinigung, des Seniorenrats und der Bundesjugendvertretung – auch vier von den zuständigen Ministerien nominierte ExpertInnen ein volles Stimmrecht haben, und zwar je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport, des Finanzministeriums, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und des Sozialministeriums. Bisher kam den vier RegierungsexpertInnen lediglich ein Teilstimmrecht bzw. beratende Funktion zu. Darüber hinaus trägt die Gesetzesnovelle den geänderten Zuständigkeiten gemäß Bundesministeriengesetz Rechnung. (Schluss) gs