Parlamentskorrespondenz Nr. 600 vom 09.06.2020

Schlechte Noten für Leseförderung in den Schulen

Rechnungshofausschuss debattiert über Berichte zu Bildungsthemen

Wien (PK) – Kein gutes Zeugnis stellt der Rechnungshof der Leseförderung an Volksschulen und Neuen Mittelschulen aus. Dem Rechnungshofausschuss lag in seiner heutigen Sitzung ein entsprechender Prüfbericht vor, der in diesem Bereich hohen Verbesserungsbedarf ortet und vor allem das Fehlen einer umfassenden Strategie zur Steigerung der Lesekompetenz einmahnt. Auf der Tagesordnung stand weiters ein Bericht über eine Follow-up-Prüfung betreffend Universitätsräte, in deren Rahmen der Rechnungshof den überprüften Stellen attestierte, 90% der Empfehlungen bereits umgesetzt zu haben. Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Noch hoher Optimierungsbedarf bei der Leseförderung

Der Bericht zur Leseförderung an Schulen (III-91 d.B.) deckt die Schuljahre 2014/2015 bis 2017/2018 ab und bezieht sich auf Prüfungen des Bildungsministeriums sowie der Länder Salzburg und Niederösterreich. Der Rechnungshof kommt dabei in seiner Analyse zu dem Schluss, dass bis zu einem Viertel der Jugendlichen in Österreich massive Leseprobleme aufweisen. So würden am Ende der Volksschule 13% der Kinder die Standards nicht erreichen, 24% der SchülerInnen der 8. Schulstufe der Neuen Mittelschule hätten große Schwierigkeiten beim sinnerfassenden Lesen, 35% kämen nur mit einfachen Texten zurecht, nur 40% erreichten die erforderlichen Lesestandards. Vor diesem alarmierenden Hintergrund kritisiert Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker vor allem das Fehlen einer Strategie zur Leseförderung. Auch würden zu viele Akteure zum Einsatz kommen, eine Bündelung der Aktivitäten und die Schaffung klarer Strukturen wären angebracht. Irritiert zeigt sich der Rechnungshof zudem über den Umstand, dass die Schulbibliotheken zum Teil noch mit Büchern der alten Rechtschreibung bestückt sind.

In der Debatte griffen die Abgeordneten die Kritikpunkte des Berichts auf, wobei Felix Eypeltauer (NEOS) auf eine Förderung der Schulbibliotheken aus Bundesmitteln drängte und SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner grundsätzlich das Abgehen von den Bildungsstandards kritisierte. Sibylle Hamann (Grüne) machte auf den Zusammenhang zwischen Leseförderung und Sprachförderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache aufmerksam, während Wolfgang Zanger (FPÖ) Klarheit über die angekündigte Sommerschule einmahnte. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) schließlich schlug eine Evaluierung der Auswirkungen der Stundenkürzungen auf die Lesekompetenz vor.

Bildungsminister Heinz Faßmann betonte, die im Regierungsprogramm verankerte Bildungspflicht, aber auch die nunmehr geplante Sommerschule seien klare Ansagen, die Lesekompetenz nicht weiter absinken zu lassen, sondern vielmehr zu stärken. Die Schulbibliotheken wiederum würden in die Kompetenz der jeweiligen Schulerhalter fallen, stellte er klar, zeigte sich aber offen für den Vorschlag von SPÖ-Mandatar Andreas Kollross, diesbezügliche Leitlinien seitens des Ressorts zu erstellen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker unterstrich mit Nachdruck die Notwendigkeit von strukturierten und abgestimmten Maßnahmen und wies in diesem Zusammenhang vor allem auf den Umstand hin, dass SchülerInnen mit Migrationshintergrund sowie Kinder aus bildungsfernen Familien zur Risikogruppe in Sachen Lesekompetenz zählen.

Universitätsräte: Rechnungshof vermisst Dokumentation der Auswahlentscheidung

Eine Follow-up-Prüfung betreffend Universitätsräte (III-37 d.B.) führte zu dem Ergebnis, dass rund 90% der Empfehlungen des Vorberichts aus dem Jahr 2016 bereits zur Gänze oder teilweise umgesetzt wurden. Aufrecht ist aber, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zu bedenken gab, die Empfehlung zur Auswahlentscheidung für die durch die Bundesregierung bestellten Mitglieder der Universitätsräte. Die Entscheidung erfolge im Wesentlichen auf politischer Ebene anhand von zwei Nominierungslisten der Regierungsparteien, wobei das Ministerium nicht dokumentiere, welche Voraussetzungen die vorgeschlagenen KandidatInnen als geeignet erscheinen lassen, heißt es dazu kritisch im Bericht.

Hier hakte Christian Drobits (SPÖ) mit seiner Kritik ein, wonach die Auswahlkriterien nicht nachvollziehbar seien, was auch Felix Eypeltauer (NEOS) unter Hinweis auf die seiner Einschätzung nach bestehende Praxis politischer Nominierungen bekräftigte. Franz Hörl (ÖVP) hingegen sah keinen Handlungsbedarf und erwiderte, die Mitglieder der Universitätsräte seien regelmäßig äußerst kompetente Persönlichkeiten, da brauche es keine Dokumentation der Bestellungsvoraussetzungen mehr. Eva Blimlinger (Grüne) sprach die wirtschaftliche Kompetenz an und gab zu bedenken, alle Mitglieder der Universitätsräte sollten jedenfalls eine Bilanz lesen können.

Bildungsminister Heinz Faßmann versicherte, er werde freiwillig die Gründe für seine Nominierungsvorschläge dokumentieren, was Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ausdrücklich begrüßte. Auswahlkriterien seien neben der zeitlichen Verfügbarkeit die fachliche Eignung, so etwa die Kenntnis der universitätsrechtlichen Bestimmungen, und die wissenschaftliche Kompetenz. Darüber hinaus gehe es, so Faßmann, auch um eine fachlich und gendergerecht ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof


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