Parlamentskorrespondenz Nr. 1379 vom 07.12.2020

Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Dezember 2020 (Teil 2 von 2)

Zentralmatura, digitale Endgeräte für SchülerInnen, Berechnung des Kinderbetreuungsgelds, Gewaltschutz

Wien (PK) – Die Abgeordneten setzen ihre Beratungen im Nationalratsplenum am Freitag mit Unterrichts- und Wissenschaftsthemen sowie mit Vorlagen aus den Bereichen Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Arbeit und Soziales, Familie und Jugend sowie Inneres fort. In Aussicht genommen ist auch die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission.

Neben zahlreichen Entschließungsanträgen stehen eine Reihe von Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien auf der Agenda. Dabei geht es unter anderem um die Überführung eines Teils der diesjährigen Matura-Regeln in das Regelschulwesen, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug von Studienbeihilfe, die Durchführung virtueller AMA-Sitzungen und um Verlängerungen von Corona-Sonderregelungen für den Zivildienst sowie im Fremdenrecht. Im Sinne der Eindämmung häuslicher Gewalt soll künftig der Staat die Kosten für die Präventionsberatung für weggewiesene Gewalttäter übernehmen.

Weitere Gesetzesvorlagen betreffen die einheitliche Ausstattung aller SchülerInnen mit digitalen Endgeräten, die aktive Teilnahme an Betriebsratswahlen bereits ab 16 Jahren sowie eine krisenbedingte Änderung der Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Außerdem steht ein aktueller Bericht zur Österreichischen Jugendstrategie zur Debatte.

Zudem werden die Abgeordneten anhand von mehreren Entschließungen aller Parlamentsfraktionen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungssektor diskutieren.

Start der Sitzung am Freitag (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1378) ist um 9.00 Uhr

Regelschulwesen E-Learning-Schulversuche

Ein Initiativantrag der Regierungsparteien sieht Änderungen im Schulorganisationsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz und weiteren Gesetzen vor. Unter anderem ist geplant, seit 2002 bestehende Schulversuche im Bereich E-Learning in das Regelschulwesen überzuführen und für Informations- und Kommunikationstechnologien im grundsätzlich technologieneutralen Schulwesen eine gesicherte Rechtsgrundlage zu schaffen. Auch die Einbeziehung der Jahresleistung in die Matura-Note soll dauerhaft gesetzlich verankert werden.

Zudem wurde die Weiterentwicklung der "Neuen Oberstufe" hin zur "semestrierten Oberstufe" eingeleitet. Dabei soll der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt werden. Dies bringt auch neue Regeln für den Wechsel von einer Schule mit "semestrierter Oberstufe" in eine Schule ohne diese neue Form und umgekehrt.

Datenschutz im Bildungsdokumentationsgesetz

Datenschutzrechtliche Aspekte stehen im Mittelpunkt einer von der Regierung vorgelegten Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes. Dabei soll es zu einer klaren legistischen Trennung zwischen schülerbezogenen Daten (personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen) und Daten der Studierenden kommen. Geplant ist auch, zur Identifikation des Individuums von der Sozialversicherungsnummer auf ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen umzustellen. Hier reagiert die Vorlage auf Kritik des Datenschutzrates, der sich wiederholt gegen die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen für Bereiche, die nicht in Zusammenhang mit der Sozialversicherung stehen, ausgesprochen hatte. Schließlich enthält die Novelle auch die Möglichkeit der Online-Abfrage des Lichtbilds für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern.

Einheitlich Ausstattung aller SchülerInnen mit digitalen Endgeräten

Ziel eines Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts ist es, für alle SchülerInnen ab der 5. Schulstufe die Möglichkeit eines Unterrichts auf Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu schaffen. Eine entsprechende Regierungsvorlage, die dazu die erforderlichen pädagogischen und technischen Voraussetzungen regeln soll, wurde im Unterrichtsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen angenommen. Im Zentrum steht die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau. Darüber hinaus sollen schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte sowie einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen entwickelt werden. Vorgesehen ist weiters ein Serviceportal "Digitale Schule" zur Kommunikation der SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigten, das die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen zur Verfügung stellt. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis Ende 2030 um 0,20% des BIP bzw. 1.349 Mio. €, heißt es dazu in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage.

In Zusammenhang mit der Regierungsvorlage wird ein Entschließungsanatrag der SPÖ diskutiert, der voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum erlangen wird. Anstatt neuer Geräte fordern die SozialdemokratInnen aus ökologischen Gründen, wiederaufbereitete Laptops und Tablets für die Schulen anzuschaffen. Geht es nach ihnen, soll zudem eine für fünf Jahre vertraglich zugesicherte Reparierbarkeit sowie ein fachgerechtes Recycling verankert werden.

Corona-Auswirkungen auf den Bildungssektor

Alle Fraktionen waren sich im Unterrichtsausschuss darin einig, dass SchülerInnen, Eltern, Lehrende und PädagogInnen seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 vor große Herausforderungen gestellt waren und weiter sind. Ungleichheiten hätten sich verschärft und dadurch die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Gruppen noch weiter "zurückfallen". Neben vielen Vorschlägen der Opposition, die auf eine Abfederung der Lerndefizite abzielen, steht auch ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen auf der Tagesordnung, die sich an den "eigenen" Bildungsminister richtet. Er wird darin ersucht, von der Europäischen Union bereitgestellte Töpfe (z.B. REACT-EU) zu nutzen, um längerfristige Maßnahmen und Förderangebote zu finanzieren.

Vonseiten der SPÖ liegen Forderungen nach einem frühzeitigen Ablaufplan für die Matura 2021, einem umfassenden Corona-Maßnahmenpaket zum Ausgleich von Bildungsnachteilen sowie für die Sicherheit von Schulen und Kindergärten vor, die bei der Abstimmung aller Voraussicht nach in der Minderheit bleiben werden.

Keine Mehrheit finden werden wohl auch Entschließungsanträge der FPÖ, die auf mehr Budgetmittel für "Schulschließungs- und Lockdown-Verlierer" sowie auf eine Öffnung der Sommerschule für alle SchülerInnen mit einem über die Deutschförderung hinausgehenden breiten Angebot abzielen.

Auch zwei Entschließungsanträge der NEOS haben im Unterrichtsausschuss keine Mehrheit erhalten. Ihnen geht es darin um die Bereitstellung von Lüftungsanlagen in den Schulklassen, den weiteren Ausbau der Schulpsychologie und –sozialarbeit sowie um mehr Schulangebote in den Ferien.

Auf Basis eines weiteren NEOS-Antrags, in der eine digital-didaktische Fortbildungsoffensive für LehrerInnen eingemahnt wird, wurde im Unterrichtsausschuss allerdings eine von ÖVP und Grünen eingebrachte Entschließung gefasst. Damit soll die staatliche Fortbildungsoffensive mit Schwerpunkt digitales Lernen fortgeführt werden.

Entlastung der SchulleiterInnen in Corona-Zeiten

Auf Ablehnung im Unterrichtsausschuss stieß eine weitere SPÖ-Forderung zur Entlastung der Schulleitungen vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Bis zur Aufstockung des Unterstützungspersonals für Schulleitungen nächstes Jahr sollen deshalb nicht notwendige Pilotprojekte und Testungen an Schulen ausgesetzt werden, so die Forderung.

Ausbau der Kollegs für Elementarpädagogik und Ausbildungslücken

Mit Nachdruck setzen sich die Freiheitlichen für die Errichtung eines dreijährigen Kollegs für Elementarpädagogik in Mureck ein, wobei sie auf massive Ausbildungslücken in der Steiermark hinweisen. Die NEOS wiederum drängen auf eine Aufstockung der Zahl der Elementarpädagogik-Kolleg-Ausbildungsplätze in allen Bundesländern in den nächsten zwei Jahren sowie die Einrichtung neuer Kollegs in einzelnen Bundesländern. Diese Initiative wurden von ÖVP und Grünen im Unterrichtsausschuss aufgegriffen. Der entsprechende gemeinsame Antrag mit den NEOS enthält die Forderung nach einer Kolleg-Offensive ab 2021.

Geistige Landesverteidigung in Lehrplänen

Der Vorschlag der Freiheitlichen auf Verankerung der "geistigen Landesverteidigung" in das Fach "politische Bildung" wird voraussichtlich kein Glück im Plenum haben.

Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug von Studienbeihilfe

Mit einem Initiativantrag der Regierungsparteien sollen Änderungen im Studienförderungsgesetz vorgenommen werden, die im Ausschuss bei allen Oppositionsfraktionen Zuspruch fanden. Hintergrund ist, dass im September 2020 der Zuverdienstfreibetrag beim Bezug von Familienbeihilfe ab dem Kalenderjahr 2020 von 10.000 € auf 15.000 € angehoben wurde. Diese neue Zuverdienstgrenze soll künftig auch für Studienbeihilfe-BezieherInnen gelten, damit es zu keiner Ungleichbehandlung von Studierenden kommt, machen ÖVP und Grüne geltend. Gleichzeitig soll die Verfahrensweise bei Überschreitung der Grenze im Studienbeihilfenverfahren an jene im Familienbeihilfenverfahren angeglichen werden.

Eine SPÖ-Forderung zur Rückerstattung des Studienbeitrags und Lehrgangsbeiträgen für das Sommersemester 2020 in Zusammenhang mit der Corona-Krise wurde im Ausschuss abgelehnt. In einem Entschließungsantrag fordern die SozialdemokratInnen vom Wissenschaftsminister, im Sinne des angekündigten "neutralen Semesters" diese Rückerstattung zu verordnen und den Hochschulen den Ausfall zu kompensieren

Förderung von Studierendenwohnheimen

Keine Mehrheit fand im Wissenschaftsausschuss eine von der SPÖ beantragte Förderung gemeinnütziger Studierendenwohnheime für deren Sanierung und Neubau. Der SPÖ missfällt, dass im Bundesbudget keine Mittel für diese Einrichtungen vorgesehen sind, obwohl es einst eine Bundesheimförderung gab. Die derzeitige COVID-19-Situation verschärfe die Lage, da viele Studierende ihre Mietverträge kurzfristig auflösen müssten.

Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung

ÖVP und Grüne wenden sich außerdem mit einer Entschließung an den Wissenschaftsminister, um die Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung voranzutreiben. Dem Anliegen stimmten im Wissenschaftsausschuss auch FPÖ und NEOS zu. Angesichts der heterogenen Angebotslandschaft in den einzelnen Hochschulsektoren sollen demnach für alle Hochschultypen einheitliche Rahmenbedingungen für die Zugangsvoraussetzungen für Weiterbildungslehrgänge geschaffen werden. An den Ressortchef herangetragen wird damit auch das Anliegen, die derzeitige Titelvielfalt zu reduzieren und eine hohe Qualität durch einheitliche, transparente Standards für die hochschulische Weiterbildung zu sichern sowie einen "BA Professional" und einen "MA Professional" für hochschulische Weiterbildungslehrgänge zu etablieren.

Politisierung, Fundamentalismus und Kettenverträge an Unis

Im Wissenschaftsausschuss abgelehnt wurden drei Anträge der FPÖ. Die Freiheitlichen befürchten aufgrund der geplanten Novelle zum Universitätsgesetz und der Stärkung der Stellung des Universitätsrats gegenüber dem Senat politische Einflussnahme. Sie fordern daher den Wissenschaftsminister auf, die inneruniversitären Entscheidungsprozesse im Rahmen der Leitung der Institution insofern anzupassen, als dort jedenfalls die Professorenschaft eine qualifizierte Mehrheit stellt.

Außerdem geht es der FPÖ mit einer Initiative darum, die Ressourcenverwendung für islamistisch-fundamentalistische Lehrveranstaltungen und Vorträge an den heimischen Hochschulen zu unterbinden. Die Freiheitlichen orten anhand einiger Vorfälle problematische Aktivitäten aus diesem Umfeld.

Eine weitere FPÖ-Forderung zur Neuregelung von Kettenverträgen an Universitäten, um befristete Arbeitsverhältnisse nur einmalig verlängern zu können, wurde im Wissenschaftsausschuss ebenso abgelehnt. Auch die Gesamtdauer dürfe zehn Jahre nicht überschreiten. Anzustreben sei eine möglichst frühe Karriereentscheidung, zudem müsse eine Kündigungsmöglichkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses vorgesehen werden.

Mineralrohstoffgesetz-Novelle

Eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz hat in Umsetzung einer EU-Verordnung zum Ziel, einen Beitrag dazu zu leisten, dass bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold in die EU aus Konflikt- und Hochrisikogebieten seitens der UnionseinführerInnen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eingehalten werden. Eine Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten soll dazu beitragen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern. Da von den sich aus der EU-Verordnung ergebenden Pflichten nur UnionseinführerInnen von unverarbeiteten mineralischen Rohstoffen und der zu Metallen aufbereiteten Rohstoffe ab bestimmten Jahresimportmengen erfasst sind, ergeben sich außer für HändlerInnen im Wesentlichen nur für Eigenimporteure aus dem Bereich der Hütten- und Schmelzbetriebe sowie der metallverarbeitenden Industrie Pflichten, so die Erläuterungen der Regierungsvorlage, die im Wirtschaftsausschuss mehrheitlich angenommen wurde. Das Landwirtschaftsministerium soll der Vorlage zufolge für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen in dem Bereich zuständig sein. Es wird unter anderem ab bestimmten Einfuhrmengen auch eine Meldepflicht festgelegt.

Dienstrechtsänderungen im land- und forstwirtschaftlichen Landesschulbereich

Durch Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen Landesschulbereich sollen sich in Zukunft alle Lehrpersonen für Leitungsfunktionen bewerben können. Mit der 2013 eingeführten Dienstrechts-Novelle für den Pädagogischen Dienst (pd-Schema) wurden Leitungsfunktionen für land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen eingeführt, welche im bis dahin bestehenden Dienstrecht der Landeslehrpersonen nicht vorgesehen waren. Um beamteten Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen des Altrechts die Möglichkeit zu eröffnen, sich um diese Funktionen bewerben zu können, sollen diese Funktionen in deren Dienstrechten neu eingeführt werden. Ohne Erlass entsprechender Vorschriften gäbe es laut der Regierungsvorlage keine Möglichkeit, dass sich alle Landeslehrpersonen der bestehenden Entlohnungsschemata für diese Funktionen bewerben können.

Virtuelle AMA-Sitzungen

Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des AMA-Verwaltungsrats und des AMA-Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, wird durch eine Änderung des AMA-Gesetzes bis zum Ende des Jahres verlängert werden.

Verlängerung von Corona-Sonderregelungen für den Zivildienst

Eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum Zivildienstgesetz zielt auf eine Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregelungen bis Ende August 2021 ab. Dabei geht es vor allem um die Zuteilung außerordentlicher Zivildiener inklusive verfahrensbeschleunigender Maßnahmen. So soll es weiterhin möglich sein, Zivildiener abseits der klassischen Aufgabengebiete im Bereich der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge einzusetzen. Gleiches gilt für auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen, wobei diesfalls dem Staat voller Kostenersatz für zugeteilte Zivildiener zu leisten ist.

Im Ausschuss hob die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger hervor, dass man auf alle Eventualitäten vorbereitet sein müsse und Zivildiener eine wichtige strategische Reserve darstellten. Aktuell gibt es ihr zufolge aber keine unmittelbaren Pläne für einen außerordentlichen Zivildiensteinsatz. Die FPÖ wertete es als "extrem ungerecht", dass Zivildiener im Anschluss an den ordentlichen Zivildienst zu einem außerordentlichen Zivildienst verpflichtet werden können. Auch die Bezahlung der Zivildiener ist eine strittige Frage.

Österreichische Jugendstrategie

Ein Bericht aus dem Familienressort informiert über die Fortschritte in der Österreichischen Jugendstrategie. Bis Ende 2019 wurden in vier Handlungsfeldern – Bildung und Beschäftigung, Beteiligung und Engagement, Lebensqualität und Miteinander, Medien und Information – entsprechende Ziele erarbeitet und im Sinne einer aktiven Partizipation sogenannte Reality Checks unterzogen. Dabei konnten junge Menschen Feedback zu den erarbeiteten Jugendzielen geben und mit FachexpertInnen der einzelnen Ressorts diskutieren. Im Rahmen der Neuausrichtung der Jugendstrategie wurden in allen Ministerien Jugendziele erarbeitet, die auf den vier definierten Handlungsfeldern aufbauen und in der Folge exemplarisch dargestellt werden. So setzt sich das Finanzministerium etwa für die Unterstützung junger Menschen beim Erwerb finanzwirtschaftlicher Kompetenz ein, das Innenressort wiederum will vor allem auf das Internet und seine Gefahren aufmerksam machen.

Aktive Teilnahme an Betriebsratswahlen bereits ab 16 Jahren

Im Anschluss werden Gesetzesänderungen für Lehrlinge beschlossen. In Entsprechung des Regierungsprogramms wird ab 2021 das aktive Wahlalter zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre abgesenkt, was Novellierungen des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie des Post-Betriebsverfassungsgesetzes erforderlich macht. Außerdem wird im Arbeitsverfassungsgesetz der Begriff "Lehrlingseinkommen" durch den Ausdruck "Lehrlingsentschädigung" ersetzt und somit eine Angleichung an das Berufsausbildungsgesetz vorgenommen.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Einstimmig befürworteten die Abgeordneten im Familienausschuss eine krisenbedingte Änderung der Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Viele Erwerbstätige müssen aufgrund der COVID-19-Krise im Jahr 2020 finanzielle Einbußen hinnehmen, heißt es in der Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz. Aus diesem Grund soll bei all jenen Personen, die sich für eine kurze Babypause entscheiden, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ausnahmsweise auf Basis der Einkünfte des Jahres 2019 berechnet werden, sofern sich auf diese Weise ein höherer Tagsatz ergibt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden mit 5,7 Mio. € beziffert.

Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

Keine Mehrheit wird es voraussichtlich für den SPÖ-Vorschlag zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Darin wird eine sogenannte Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie ein konkretes Finanzierungsmodell gefordert. Es brauche einen Rechtsanspruch per Gesetz und die Finanzierung für die Kinderbetreuungsplätze, so die SozialdemokratInnen.

Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche

Einstimmigkeit wird es für eine Entschließung betreffend der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche geben. Diese stelle eine besondere Form der Betreuung dar, weil damit versucht werde, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen, heißt es in einer von MandatarInnen aller im Parlament vertretenen Parteien eingebrachten Initiative. Vor allem für die Jüngsten in der Gesellschaft und deren Familien sei die Arbeit der (teil-) stationären Einrichtungen und mobilen Teams von unschätzbarem Wert.

Verlängerung von Corona-Sonderregelungen im Fremdenrecht

Ein vom Innenausschuss einstimmig angenommener Koalitionsantrag sieht vor, zahlreiche fremdenrechtliche Sonderbestimmungen, die mit den COVID-19-Maßnahmengesetzen geschaffen wurden, bis Ende Juni 2021 zu verlängern. Das betrifft etwa die Verlängerung von Visa nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe des Gelöbnisses bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die Einbringung von Niederlassungs- und Asyl-Verlängerungsanträgen auf postalischem oder elektronischem Wege sowie die Verbringung minderjähriger AsylwerberInnen in Regionaldirektionen und deren Außenstellen.

Mit dem Gesetzesantrag würden keine neuen Bestimmungen geschaffen, sondern jeweils nur die "Sunset Clause" nach hinten verschoben, betonte die ÖVP im Ausschuss.

Häusliche Gewalt: Staat übernimmt Kosten für Präventionsberatung von Tätern

Kurz vor der letzten Nationalratswahl haben ÖVP und FPÖ ein umfangreiches, nicht ganz unumstrittenes Gewaltschutzpaket verabschiedet. Zur Gewaltprävention wurde mit diesem Paket auch eine verpflichtende Beratung für weggewiesene GewalttäterInnen eingeführt. Ein Antrag der Koalitionsparteien sieht nun vor, die Umsetzung dieser Maßnahme um ein halbes Jahr auf Juli 2021 zu verschieben und eine verpflichtende Zahl von sechs Beratungsstunden festzulegen. Zudem werden die Kosten für die Beratung nun doch nicht vom – meist männlichen – Gewalttäter selbst übernommen werden müssen, sondern vom Bund getragen.

Ziel der ab Mitte 2021 geltenden Beratungspflicht für aus der Wohnung weggewiesene bzw. mit einem Annäherungsverbot belegte GewalttäterInnen ist es, weiteren Gewalttaten vorzubeugen und auf eine Deeskalation der Situation insgesamt hinzuwirken. Durch die nunmehr vorgesehene Übernahme der Kosten durch den Staat erwarten sich ÖVP und Grüne eine höhere Akzeptanz dieser Maßnahme vor allem in einkommensschwachen Schichten. Zudem soll es zu mehr finanzieller Sicherheit und einer Verringerung des administrativen Aufwands bei den Beratungsstellen kommen. Bei einer bereits erfolgten Ausschreibung haben sich den Koalitionsparteien zufolge zu wenig Beratungsstellen beworben, um ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen – das ist auch der Hauptgrund für die Verschiebung der Beratungspflicht.

Der Beschluss im Ausschuss fiel einstimmig, wiewohl die Opposition auch Kritikpunkte vorbrachte. Bis Mitte 2022 ist nun eine Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes vorgesehen, wobei dabei einem Abänderungsantrag zufolge auch Opferschutzeinrichtungen mit einbezogen werden sollen.

Wiederaberkennung von Ehrenzeichen

Ein Antrag der NEOS zum Thema Aberkennung von Ehrenzeichen soll dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden. Die Zuständigkeit für Ehrenzeichen liege im Bundeskanzleramt und nicht im Innenministerium, begründet der Innenausschuss die entsprechende Weiterleitung der Initiative.

Der Antrag wurde von den NEOS bereits zu Beginn der Legislaturperiode eingebracht. Demnach soll es möglich sein, sowohl die verschiedenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich als auch sonstige besondere Auszeichnungen wie das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wieder abzuerkennen, und zwar nicht nur zu Lebzeiten des Geehrten, sondern auch posthum. Es gehe dabei um Extremfälle, erläuterten sie im Ausschuss.

Statistische Daten über Angriffe auf ExekutivbeamtInnen

Vom Plenum aller Voraussicht nach abgelehnt wird ein Entschließungsantrag der FPÖ, der darauf abzielt, tätliche Übergriffe auf ExekutivbeamtInnen statistisch zu erfassen und die Daten in den Sicherheitsbericht aufzunehmen. Die Hemmschwelle gegenüber der Polizei sei "im Sinkflug begriffen", hier müsse man gegensteuern, mahnte die FPÖ im Ausschuss. Auch die SPÖ und die NEOS können der Forderung etwas abgewinnen, wiewohl sie die Begründung des Antrags im Ausschuss hinterfragten.

Die Grünen werteten die Begründung der Entschließung hingegen als Beleg dafür, dass die FPÖ die Daten nur dazu nutzen wolle, um mit dem Finger auf bestimmte Gruppen zu zeigen und sie so "vor ihren politischen Karren zu spannen". Auch die ÖVP kann keinen Zusatznutzen von weiteren Datenerhebungen erkennen.

Ein Vertreter des Innenministeriums hatte davor im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Daten bereits erfasst würden und an verschiedenen Stellen dem Sicherheitsbericht zu entnehmen seien. Ihm zufolge lässt sich aus den Zahlen der letzten zehn Jahre auch nicht herauslesen, dass die Zahl gewalttätiger Angriffe auf PolizistInnen gestiegen ist.

Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission

Letzter Tagesordnungspunkt der Sitzung ist die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission, die als Beschwerdestelle für Soldaten und wehrpflichtige Personen fungiert. Die Wahl erfolgt auf Basis eines Gesamtvorschlags des Hauptausschusses, wobei die drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrats gemäß Wehrgesetz das Recht haben, je ein Mitglied namhaft zu machen. Die Funktionsperiode dauert sechs Jahre. Derzeit besteht das Vorsitz-Trio aus den Nationalratsabgeordneten Michael Hammer (ÖVP), Reinhard Eugen Bösch (FPÖ) sowie aus dem ehemaligen Abgeordneten Otto Pendl (SPÖ).

Voraussetzung für die Wahl ist, dass der Hauptausschuss seine Beratungen über diesen Gegenstand zeitgerecht abschließt. Außerdem wird es hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes erforderlich sein, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream sowie als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/ mitverfolgt werden.