Parlamentskorrespondenz Nr. 144 vom 12.02.2021

Aktuelle EU-Vorhaben: Kindergarantie sowie Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Fokus

EU-Vorschau 2021 für die Bereiche Familie und Jugend liegt vor

Wien (PK) – Bundesministerin Susanne Raab hat dem Parlament eine Vorschau über die aktuellen Arbeitsprogramme des EU-Rates sowie der Kommission in den Bereichen Familie und Jugend vorgelegt (III-244 d.B. und III-745-BR/2021 d.B.). Als wichtigste Vorhaben finden sich darin die Entwicklung einer eigenen Kindergarantie, die Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte anhand konkreter Projekte, der weitere Ausbau der Kinderrechte sowie ein gemeinsamer Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU.

Rat und Kommission: Kinder- und Jugendgarantie, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Das 18-Monatsprogramm des Rates für den Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2021 ist maßgeblich von der COVID-19 Krise geprägt. Im Fokus der Vorsitzländer Deutschland, Portugal und Slowenien stehen daher die Zusammenarbeit und Einigkeit unter den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bewältigung der Pandemie, wobei der mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021-2027 als ein wesentliches Instrument zur Unterstützung einer nachhaltigen Erholung dienen soll. Bezüglich der konkreten Bereiche Familie und Jugend will sich der portugiesische Vorsitz insbesondere auf die Verabschiedung der Kindergarantie konzentrieren. Diese soll sicherstellen, dass alle Kinder in Europa, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht und benachteiligt sind, Zugang zu grundlegenden und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen haben.

In eine ähnliche Richtung geht das Arbeitsprogramm der Kommission für 2021, das den Titel "Eine vitale Union in einer fragilen Welt" trägt. Dabei steht unter anderem das Vorantreiben der transformativen Agenda (grüner und digitaler Wandel) im Mittelpunkt. Im Hinblick auf die Agenden Familie und Jugend sollen Initiativen im Zusammenhang mit einer Kindergarantie und einer Jugendgarantie gesetzt werden. Weiters soll durch die konsequente Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) geleistet und eine neue Strategie für Kinderrechte entwickelt werden.

Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte

Noch im ersten Quartal 2021 soll von der Kommission der Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte präsentiert und in der Folge im Rahmen eines "Social Summit" auf Ebene der Staats- und Regierungschefs diskutiert werden. Aus österreichischer Sicht stellt die Säule einen Kompass dar, um die soziale Konvergenz innerhalb der EU voranzutreiben. Bei der Umsetzung müssten jedenfalls der Subsidiaritätsgrundsatz und die EU-Verträge beachtet werden, die die Kompetenz der Union in der Sozialpolitik rechtlich begrenzen. Gerade die COVID-19-Pandemie habe aufgezeigt, dass die wirtschaftlichen Realitäten in jedem Mitgliedstaat anders seien. Daher könne es nicht für jede Situation einen "one size fits all"-Ansatz geben, lautet die österreichische Position. Auf europäischer Ebene gebe es zudem bereits ausreichend Initiativen bzw. verfügbare Instrumente, die die Europäische Säule Sozialer Rechte mit Leben erfüllen.

Ebenfalls Teil des Aktionsplans ist die Entwicklung einer eigenen Kindergarantie, um Regierungen bei der Bekämpfung der Armut von Kindern und ihren Familien zu unterstützen. Österreich sieht einem entsprechenden Entwurf, der für das erste Halbjahr 2021 anvisiert worden ist, mit Interesse entgegen.

Bezüglich der Verordnungsvorschläge zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit kommt keine Zustimmung von Seiten Österreichs, da "im Sinne einer neuen Gerechtigkeit und Fairness" eine europaweit einheitliche Indexierung von Familienleistungen angestrebt werde, wie es im Bericht heißt.

EU plant weiteren Ausbau der Rechte von Kindern

Für die geplante neue EU-Kinderrechte-Strategie liegt zwar noch kein Dossier vor, sie soll aber vor allem auf den Schutz gefährdeter Kinder, die Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt, den Schutz der Online-Rechte, die Förderung einer kinderfreundlichen Justiz sowie die Stärkung der Teilhabe an EU-politischen und demokratischen Prozessen abzielen. Österreich vertritt die Auffassung, dass es mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (2011) zentrale Grundsätze und Rechtsgewährleistungen der Kinderrechtekonvention in einem eigenständigen "Kindergrundrechtekatalog" bereits verankert hat. Damit wurde eine verbindliche verfassungsgesetzliche Basis für den Gesetzgeber, den Gesetzesvollzug wie auch die Rechtsprechung geschaffen, "was sich in der Praxis als effiziente Form des Schutzes von Kinderrechten erwiesen" habe. Diese Option sollten auch andere Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, schlägt Österreich vor.

EU-Jugendstrategie unter dem Motto "Beteiligung, Begegnung und Befähigung"

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich mit der EU-Jugendstrategie auf einen gemeinsamen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit geeinigt, wobei die drei Schlüsselwörter "Beteiligung, Begegnung und Befähigung" lauten. Auch die Europäischen Jugendziele (European Youth Goals), die rund 50.000 Jugendliche erarbeitet haben, wurden in die Strategie aufgenommen. Als wichtigste Inhalte werden folgende Punkte angeführt: die stärkere Berücksichtigung der Anliegen von Jugendlichen und Gewährleistung einer größeren Reichweite durch einen erneuerten EU-Jugenddialog mit Hilfe innovativer Formate, die Nachverfolgung der EU-Ausgaben für die Jugend in den wichtigsten Finanzierungsprogrammen, die Erstellung einer Europäischen Agenda für Jugendarbeit, eine klare Verknüpfung zwischen der Durchführung der EU-Jugendpolitik und den betreffenden Programmtätigkeiten im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps sowie die Bündelung der Stimmen junger Menschen durch eine neue Jugendkoordinatorin oder einen neuen Jugendkoordinator bei der Europäischen Kommission. In Österreich liegt der Fokus auf der Weiterführung der nationalen Jugendstrategie, die eigene Schwerpunktsetzungen vornimmt, aber auch als wichtigstes Instrument für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie und der European Youth Goals angesehen wird.

Positiv bewertet Österreich auch das Nachfolgeprogramm für Erasmus+ (2021-2027), das weiterhin alle Bildungsbereiche sowie Jugend und Sport abdecken soll. Als sehr wichtig erachtet wird, dass die gut etablierte Programmschiene "Jugend in Aktion" in ausreichend dotierter Form weiterbesteht. Die Aktivität "Discover-EU", bei der Jugendliche im Alter von 18 Jahren ein Interrail-Ticket erhalten, wird derzeit weiterentwickelt.

Dem Nationalrat wurde außerdem ein entsprechender Ressortbericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zu Vorhaben des Rates für das Jahr 2021 aus dem Verteidigungsministerium übermittelt (III-223 d.B. und III-731-BR/2021 d.B.). (Schluss) sue