Parlamentskorrespondenz Nr. 362 vom 25.03.2021

Homeoffice-Paket ist nach heutigem Nationalratsbeschluss nun komplett

Neue gesetzliche Bestimmungen sollen bereits nächste Woche in Kraft treten

Wien (PK) – Nach dem im Februar beschlossenen steuerrechtlichen Teil ist nun auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets auf Schiene. Der Nationalrat hat heute einer entsprechenden Sammelnovelle seine Zustimmung erteilt. Neben ÖVP und Grünen stimmten auch SPÖ und FPÖ für die von den Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzesinitiative. Die Bestimmungen sollen bereits nächste Woche in Kraft treten, zuvor braucht es allerdings noch grünes Licht von Seiten des Bundesrats. Der arbeitsrechtliche Teil des Pakets enthält, anders als der steuerrechtliche Teil, keine zeitliche Befristung, Ende 2022 soll aber eine Evaluierung gestartet werden. Unzufrieden mit den neuen Regelungen sind die NEOS, ihrer Meinung nach gehen diese an der Lebensrealität vorbei.

Mit der Sammelnovelle wird unter anderem die Freiwilligkeit von Homeoffice-Vereinbarungen unterstrichen. Zudem ist gesetzlich festgelegt, dass ArbeitgeberInnen im Falle von regelmäßigem Homeoffice die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel wie etwa einen Laptop oder notwendige Datenverbindungen bereitstellen bzw. einen angemessenen Kostenersatz leisten müssen. Weder für überlassene digitale Arbeitsmittel noch für ein jährliches Homeoffice-Pauschale bis zu einer Höhe von 300 € sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sowie weitere Arbeitnehmerschutzbestimmungen gelten auch für Homeoffice, allerdings dürfen ArbeitsinspektorInnen Privatwohnungen grundsätzlich nicht betreten – ausgenommen sie werden ausdrücklich darum gebeten. Auch Bestimmungen betreffend Arbeitsunfälle und Haftungsfragen sind Teil des Pakets.

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne begrüßen Gesetzespaket

Lob für das Paket gab es von ÖVP und Grünen. Das Gesetzespaket sei am Puls der Zeit, hielt etwa Bettina Zopf (ÖVP) fest. Entscheidend ist für sie die Freiwilligkeit: Weder habe der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, noch könne er gegen seinen Willen zu Homeoffice verpflichtet werden. Die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass Homeoffice grundsätzlich gut funktioniere, sagte Zopf, wobei der Verzicht auf den täglichen Weg zur Arbeit ihrer Meinung nach viele Vorteile bringt, etwa was eine bessere Work-Life-Balance, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und indirekt auch den Umweltschutz betrifft. Ihre Parteikollegin Gertraud Salzmann hob in diesem Zusammenhang allerdings die Notwendigkeit hervor, auch bei Homeoffice zwischen Beruf und Freizeit zu trennen. Auf die Bedeutung eines flächendeckenden Breitbandausbaus wies Michael Hammer (ÖVP) hin.

Grünen-Sozialsprecher Markus Koza wertete es als wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Pandemie-Zeit hinaus gelten. Ihm ist es außerdem ein Anliegen, dass Beschäftigte im Homeoffice nicht gegenüber Beschäftigten vor Ort benachteiligt werden. Ein paar Fragen seien offen geblieben, räumte Koza an, er zeigte sich aber zuversichtlich, dass man auch in Bezug auf "Mobile Office" in absehbarer Zeit Regelungen finden wird.

Grundsätzlich mit dem Paket zufrieden sind auch SPÖ und FPÖ. Es habe zwar lange gedauert, der Entwurf sei im Großen und Ganzen aber in Ordnung, sagte etwa Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Wichtig ist für sie, dass die Einhaltung der Bestimmungen auch kontrolliert wird.

Abgeordneter Christian Drobits nahm für die SPÖ in Anspruch, dass diese als erste erkannt habe, dass es Homeoffice-Regelungen brauche. Mit dem vorliegenden Gesetz würde vielen Forderungen seiner Partei Rechnung getragen, etwa was Kostenersatz, Freiwilligkeit und schriftliche Vereinbarung betrifft. Was es noch brauche, seien Regelungen betreffend den Schutz von Daten und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, sagte Drobits, wobei er in diesem Zusammenhang für den von ihm gestern eingebrachten Antrag warb.

NEOS vermissen Regelungen für "Mobile Office"

Kritik am Paket kam hingegen von den NEOS. Gerald Loacker und Karin Doppelbauer erachten die neuen Bestimmungen nicht nur als lebensfremd, nach Meinung Loackers eröffnen sich mit dem Gesetz auch ganz viele neue Fragen, die sich bis jetzt nicht gestellt haben. RechtsanwältInnen und Gerichte werden gut beschäftigt sein, prophezeite er, wobei er unter anderem den Begriff "digitale Arbeitsmittel" hinterfragte. Loacker vermisst zudem Regelungen für "Mobile Office" abseits von Wohnungen, konnte sich mit einem dazu eingebrachten Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen. Insgesamt äußerte er die Hoffnung, dass "der Murks", den er mehr den Sozialpartnern und weniger Arbeitsminister Kocher zurechnete, nach der Evaluierungsphase in zwei Jahren "repariert wird".

Arbeitsminister Kocher stellt rasche Evaluierung in Aussicht

Arbeitsminister Martin Kocher wies darauf hin, dass Homeoffice durch die Corona-Pandemie erhöhte Aufmerksamkeit gefunden habe. Aus Umfragen wisse man auch, dass viele ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Pandemie zu Homeoffice gezwungen waren, sich weiterhin hybrides Arbeiten – teilweise Anwesenheit im Unternehmen, teilweise Homeoffice – vorstellen könnten. Durch das vorliegende Gesetz ist ihm zufolge sichergestellt, dass Homeoffice keine zusätzliche finanzielle Last für Beschäftigte wird. Die Unfallversicherung greife überdies auch dann, wenn man Kinder vom Homeoffice in die Schule bzw. den Kindergarten bringe. Wichtig sei ihm eine relativ rasche Evaluierung, orientiert an den Erfahrungen aus der Praxis, betonte Kocher.

Die FPÖ nutzte die Debatte wie im Sozialausschuss darüber hinaus dazu, um die Causa "Hygiene Austria" zur Sprache zu bringen. Ein von ihr eingebrachter Entschließungsantrag zu den im Unternehmen durchgeführten Kontrollen des Arbeitsinspektorats fand jedoch keine Mehrheit. In Form einer Geschäftsordnungsdebatte neuerlich diskutiert wurde im Plenum außerdem über das Tragen von FFP2-Masken im Sitzungssaal.

Mit dem Gesetzesbeschluss miterledigt ist ein Entschließungsantrag der SPÖ zum Thema Homeoffice. (Fortsetzung Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.