Parlamentskorrespondenz Nr. 509 vom 30.04.2021

Neu im Sozialausschuss

Unterstützung für Menschen mit Behinderung, erweiterter Diskriminierungsschutz, Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Wien (PK) – Sowohl die Koalitionsparteien als aud die FPÖ haben in der letzten Plenarwoche einen Entschließungsantrag eingebracht, um ihre Forderung nach einer besseren Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu unterstreichen. Die beiden Initiativen sollen nun ebenso im Sozialausschuss vorberaten werden wie eine von der SPÖ beantragte Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes, die auf eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes abzielt. Noch ohne konkreten Inhalt ist eine von ÖVP und Grünen vorgelegte Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz.

FPÖ für Ausbau der Mobilitätsförderung für Menschen mit Behinderung

Die FPÖ spricht sich in ihrem Entschließungsantrag (1527/A(E)) für einen Ausbau der Mobilitätsförderung für Menschen mit Behinderung aus. Zudem drängt sie darauf, die bisherigen Instrumente zu evaluieren und die Ausweitung von Fahrpreisermäßigungen bzw. -befreiungen im öffentlichen Verkehr zu prüfen. Laut Antrag werden derzeit etwa Förderungen für Orientierungs- und Mobilitätstraining, die Anschaffung eines Assistenzhundes, das Erlangen einer Lenkberechtigung und den Erwerb von Kraftfahrzeugen gewährt, ebenso gibt es Mobilitätszuschüsse und Fahrpreisermäßigungen.

"One-Stop-Shops" sollen Situation für Menschen mit Behinderung verbessern

Um zentrale Ansprechstellen für Menschen mit Behinderung geht es ÖVP und Grünen. Sie ersuchen Sozialminister Wolfgang Mückstein, gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungen und dem Arbeitsmarktservice (AMS) die notwendigen Schritte zu setzen, damit es künftig jeweils "One-Stop-Shops" für die drei Bereiche Hilfsmittel und Heilbehelfe, Beratung, Begleitung und Betreuung sowie persönliche Assistenz gibt (1545/A(E)). Ebenso ist ihnen ein One-Stop-Shop an der Schnittstelle AMS, Sozialministeriumservice, Länder und Sozialversicherung ein Anliegen.

Für eine erfolgreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen seien transparente und effiziente Hilfen wichtig, betonen Heike Grebien (Grüne) und Kira Grünberg (ÖVP). Die vielfältigen Zuständigkeiten und die teilweise mangelnde Kooperation zwischen einzelnen Ämtern und Behörden würden es Betroffenen aber erschweren, die jeweils passende Unterstützung zu bekommen. Es braucht ihrer Meinung nach daher Anlaufstellen, die Anträge von Menschen mit Behinderung gesammelt entgegennehmen und diese an die zuständigen Stellen weiterleiten. Zudem sei eine personenzentrierte Hilfestellung wesentlich.

SPÖ pocht auf Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt

Bereits seit Langem wird sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene über eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt diskutiert. Die SPÖ hat dazu zuletzt im April vergangenen Jahres einen Antrag eingebracht. Nun unternimmt sie einen neuen – präzisierten – Vorstoß (1540/A).

Konkret geht es Gabriele Heinisch-Hosek, Mario Lindner und ihren FraktionskollegInnen darum, dass Menschen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert werden dürfen, und zwar nicht nur wie derzeit unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch unabhängig von ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität, ihres Geschlechtsausdrucks oder ihrer Geschlechtsmerkmale. Das soll insbesondere auch den Zugang zu Wohnungen betreffen. Eine Erhebung der EU-Grundrechteagentur zeige deutlichen Handlungsbedarf, argumentieren die AntragstellerInnen. So hätten 35% der befragten LGBTIQ-Personen in Österreich Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt – 7% bei der Wohnungssuche, 21% in Bars oder Restaurants, 10% in Geschäften – erfahren.

Mit dem Gleichbehandlungsgebot einher gehen sollen Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung und Schadenersatzregelungen, ein Schutz vor Belästigung sowie die Ausweitung der Kompetenzen der Gleichbehandlungskommission und der zuständigen Gleichbehandlungsanwältin. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch einige Ausnahmetatbestände vom Gleichbehandlungsgebot vor. So soll es weiterhin möglich sein, eine Altersuntergrenze für den Zugang zu Sport- und Kulturveranstaltungen festzulegen oder günstigere Eintrittskarten für SchülerInnen, StudentInnen und PensionistInnen anzubieten. Auch an Kinder- oder reinen Erwachsenenhotels oder an auf spezielle Bedürfnisse von Frauen ausgerichteten Wohnprojekten will die SPÖ nicht rütteln. Unterschiedliche Altersgrenzen für Frauen und Männer bei der Preisgestaltung sollen allerdings nicht erlaubt sein.

Ebenfalls dem Sozialausschuss zugewiesen wurde eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (1547/A), die vorerst jedoch nur eine redaktionelle Änderung enthält. (Schluss) gs