Parlamentskorrespondenz Nr. 964 vom 31.08.2021

Neu im Sozialausschuss

Abkommen zwischen Österreich und Kanada über soziale Sicherheit

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Parlament ein neues Abkommen zwischen Österreich und Kanada im Bereich der sozialen Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt (1031 d.B.). Wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird, baut das neue Abkommen auf dem alten Vertrag auf und enthält mit Ausnahme einer Neuregelung der Pensionsberechnung keine grundsätzlichen Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage. Allerdings wurden einige Bestimmungen an neuere ähnliche Abkommen angepasst und beispielsweise umfassende Datenschutzregelungen aufgenommen. Ziel des Abkommens ist unter anderem eine Gleichbehandlung bei der Gewährung von Geldleistungen aus der Pensionsversicherung für Personen, die sowohl in Österreich als auch in Kanada Versicherungszeiten erworben haben, sowie die Vermeidung von Doppelzahlungen im Bereich der Sozialversicherung für grenzüberschreitend tätige Personen und Unternehmen.

Was die Pensionsberechnung betrifft, wird diese laut Erläuterungen künftig nach europäischem Recht auf Basis einer EU-Verordnung erfolgen anstelle der bisherigen "Direktberechnung". Auswirkungen hat das laut Sozialministerium allerdings so gut wie keine, lediglich im Bereich der Invaliditätspension könnte es zu minimalen Änderungen im Ergebnis kommen. Das Ressort rechnet in diesem Sinn auch nicht mit finanziellen Auswirkungen des neuen Abkommens auf Bund, Länder oder Sozialversicherungsträger. Wie in den Erläuterungen festgehalten wird, wurden mit Stand 2019 in 5.405 Fällen österreichische Pensionen nach Kanada gezahlt, sechs davon betrafen Invaliditätsleistungen. (Schluss) gs