Parlamentskorrespondenz Nr. 387 vom 19.04.2022

Neu im Sozialausschuss

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz wird neuerlich novelliert

Wien (PK) – Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz soll neuerlich novelliert werden. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS haben einen gemeinsamen Antrag (2411/A) eingebracht, der dem Sozialausschuss zugewiesen wurde. Vorgesehen sind unter anderem bürokratische Vereinfachungen bei der Auszahlung von Urlaubsentgelt sowie beim Datenaustausch zwischen der Bauarbeiter- Abfertigungs- und Urlaubskasse (BUAK) und dem AMS. Außerdem geht es um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Ausstellung einer Service-Karte für aktive bzw. nicht in Beschäftigung stehende BauarbeiterInnen, die Ansprüche gegenüber der BUAK haben und über keine Bau-Identitätskarte (Bau-ID) verfügen. Die Service-Karte soll auch aus dem Ausland entsendeten bzw. überlassenen ArbeitnehmerInnen ausgestellt werden und auf Wunsch nachträglich mit den Funktionen einer Bau-ID-Karte ausgestattet werden können. Damit will man nicht nur das Service für Betroffene verbessern, sondern auch Identitätsfeststellungen im Kundenverkehr der BUAK und bei Baustellenkontrollen erleichtern.

Weitere Punkte der Novelle betreffen die Auszahlung einer Ersatzleistung für BauarbeiterInnen, die nach dem 58. Lebensjahr invalid geworden sind, sowie klarere Vorgaben in Bezug auf die Überweisung von Abfertigungsbeiträgen an die Betriebliche Vorsorgekasse durch die BUAK. Überdies soll die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Regelung, die es arbeitslosen BauarbeiterInnen bis Ende September 2020 ermöglicht hat, eine vorzeitige Auszahlung von Ansprüchen aus der "Abfertigung Alt" zu beantragen, ins Dauerrecht übergeführt werden. (Schluss) gs