Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 15.06.2022

Nationalrat beschließt Berufsbild des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie und legt hohe Ausbildungsstandards fest

Umsetzung einer EU-Richtlinie und Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung von kieferorthopädischen Qualifikationen

Wien (PK) – Mit dem – einstimmigen – Beschluss des Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetzes setzte der Nationalrat heute seine Beratungen über Gesundheitsthemen fort. Da Österreich zu den wenigen Ländern in der EU gehört, in denen der Beruf des "Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie" noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt war, soll dies nun nachgeholt werden. Im Konkreten werden durch die Novellierung des Zahnärztegesetzes eine eigene Berufsbezeichnung etabliert sowie die Ausbildungsvoraussetzungen definiert. Da damit auch neue Aufgaben für die berufsrechtliche Kammer verbunden sind, wird auch das Zahnärztekammergesetz angepasst. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen ab 1. September 2022.

Gesetzliche Verankerung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie und Ausbildung auf internationalem Niveau

Als Qualifikationsnachweis gilt in Hinkunft der Abschluss einer postpromotionellen fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines zumindest dreijährigen Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis umfasst, heißt es im Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetz. Teile der praktischen Ausbildung können dabei in einer anerkannten kieferorthopädischen Lehrpraxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden. Nähere Bestimmungen über die Inhalte, das Qualifikationsprofil, die Abschlussprüfung sowie den Abschluss der fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie sind vom Gesundheitsminister im Einvernehmen mit dem Bildungsminister durch Verordnung festzulegen.

Für die neue Berufsbezeichnung "Fachzahnarzt bzw. Fachzahnärztin für Kieferorthopädie" können sich Angehörige des zahnärztlichen Berufs auch dann qualifizieren, wenn sie die unter dem Titel "erworbene Rechte" angeführten Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen folgende Anforderungen: Abschluss einer entsprechenden kieferorthopädischen Ausbildung, die vor dem 1. September 2022 begonnen wurde, mindestens fünfjährige Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Österreich innerhalb der letzten zehn Jahre, mindestens drei Jahre überwiegende kieferorthopädische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie Überprüfung der Qualifikationen durch eine Prüfungskommission.

Die Regierungsvorlage dient auch der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Ausübung der Patient:innenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie der Durchführungsverordnung betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises. Dadurch wird die gegenseitige Anerkennung der kieferorthopädischen Fachqualifikationen im EU-Raum sichergestellt. Weiters sind Änderungen im Zahnärztekammergesetz erforderlich, wobei es vor allem um die Anerkennung von kieferorthopädischen Lehrpraxen und Lehrambulatorien sowie um die Ausstellung von Berufsbescheinigungen geht. Da die im Zusammenhang mit den neuen ausbildungs- und berufsrechtlichen Regelungen der österreichischen Zahnärztekammer zugeordneten Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich wahrgenommen werden, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht die Zustimmung der Ländern erforderlich.

Ein damit in Verhandlung stehender Entschließungsantrag der Freiheitlichen, die schon seit längerem die Einführung einer staatlich geregelten universitären und klinischen Ausbildung für eine Spezialisierung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gefordert haben, gilt als miterledigt.

Die Einbindung aller Stakeholder habe zu einem guten Ergebnis geführt, war Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) überzeugt, damit komme Österreich in diesem Bereich im 21. Jahrhundert an. Es sei ihm bewusst, dass es durchaus noch offene Fragen gebe, die aber durch die entsprechenden Durchführungsverordnungen geklärt werden können. Der Beruf des Kieferorthopäden bzw. der Kieferorthopädin sei besonders bei der medizinischen Behandlung von Kindern von großer Bedeutung, weshalb eine hochwertige Ausbildung sichergestellt sein müsse, betonte Josef Smolle (ÖVP) . Seine Fraktionskollegin Martina Diesner-Wais erläuterte die Ausbildungsvoraussetzungen, die neben einem theoretischen auch einen praktischen Teil umfassen. SPÖ-Vertreter Christian Drobits sprach von einem wichtigen Beschluss, den seine Fraktion unterstütze. Gerade im Bereich der Zahnmedizin müsse eine hohe Qualität der Versorgung gewährleistet werden. Seit der Einführung der sogenannten Gratis-Zahnspange sei klar gewesen, dass in Österreich ein Fachzahnarzt bzw. eine Fachzahnärztin für Kieferorthopädie fehlen, zeigte Gerhard Kaniak (FPÖ) auf. Er sei daher froh, dass die Materie nun endlich beschlossen werden könne. Von Seiten der NEOS sprach Fiona Fiedler von einer überfälligen gesetzlichen Anpassung.

NEOS wollen volle Kostenerstattung bei Behandlung durch Wahlärzt:innen bei Versorgungsmängeln

Auf zu wenig Zustimmung fiel eine Initiative der NEOS, in der es um die Rückerstattung der Kosten für Wahlärzt:innen ging. Derzeit seien viele Patient:innen aufgrund des fehlenden Angebots an Kassenärzt:innen gezwungen, immer mehr auf Wahlärzt:innen auszuweichen, gab Fiona Fiedler zu bedenken. Da die Versicherten auch keine Möglichkeit hätten, bei Nichterfüllung des Versorgungsauftrags ihre Beiträge zurückzufordern, sollten nach Auffassung der NEOS die Wahlarztkosten zur Gänze rückerstattet werden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleistet werden könne. Durch diese Maßnahme könnte zudem der restriktiven Stellenplanungs-Politik der Kassen und Ärztekammern entgegengewirkt werden. Der Antrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit. (Fortsetzung Nationalrat) sue

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