Parlamentskorrespondenz Nr. 695 vom 17.06.2022

Neu im Sozialausschuss

Regierung schlägt neuen Fachdienst für Arbeitsmedizin vor

Wien (PK) – Da aufgrund des bestehenden Mangels an Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern in manchen Arbeitsstätten keine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Präventivdienstversorgung mehr gewährleistet werden kann, schlägt die Regierung vor, im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und weiteren einschlägigen Gesetzen rechtliche Grundlagen für den alternativen Einsatz arbeitsmedizinischer Fachkräfte zu verankern (1510 d.B.). Der neue "Arbeitsmedizinische Fachdienst" (AFa) soll demnach etwa die regelmäßige Begehung von Büroarbeitsplätzen übernehmen und die Arbeitsmediziner:innen – unter deren Leitung - auch in anderen Belangen unterstützen können. Zudem kann die Tätigkeit von AFa-Kräften in die vorgeschriebene Präventionszeit eingerechnet werden.

Zugang zum arbeitsmedizinischen Fachdienst sollen laut Gesetzentwurf Angehörige bestimmter Gesundheitsberufe haben, wie etwa Pfleger:innen im gehobenen Dienst oder Physiotherapeut:innen. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und eine arbeitsmedizinische Spezialausbildung im Ausmaß von mindestens 208 Stunden. Außerdem werden zwei einschlägige Universitätslehrgänge, die zwischen 2017 und 2021 absolviert wurden, anerkannt. Gelten sollen die neuen Bestimmungen auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft. (Schluss) gs