Parlamentskorrespondenz Nr. 878 vom 12.07.2022

Neue Initiative im Bundesrat

SPÖ fordert sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Wien (PK) – Mit der Forderung nach arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verbesserungen für jene Menschen mit Behinderung, die als arbeitsunfähig eingestuft werden und in Tageswerkstätten arbeiten, haben die SPÖ-Bundesrät:innen eine weitere Forderung ihrer Parteikolleg:innen aus dem Nationalrat aufgegriffen. Da die Tätigkeiten in Tageswerkstätten nicht als normale Erwerbsarbeit, sondern als therapeutische Maßnahmen gelten, würden die Betroffenen nur ein Taschengeld zwischen 60 € und 150 € erhalten, teilt Korinna Schumann die Kritik ihrer Klubkolleg:innen Verena Nußbaum und Alois Stöger. Zudem seien sie nicht versichert und hätten keinen Pensionsanspruch.

Die SPÖ drängt daher darauf, auch in Tageswerkstätten künftig Lohn bzw. Gehalt zu zahlen und die dort tätigen Menschen damit arbeits- und sozialversicherungsrechtlich mit anderen Arbeitnehmer:innen gleichzustellen (344/A(E)-BR/2022). Zudem spricht sie sich für eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Bund und eine neue Form der Begutachtung und Einschätzung von behinderten Menschen aus. (Schluss) gs