Parlamentskorrespondenz Nr. 1336 vom 23.11.2022

Neu im Sozialausschuss

Zusätzliche Urlaubswoche für Pflegepersonal, Nachtschwerarbeitsbeitrag, Langzeit-Kurzarbeitsbonus

Wien (PK) – Eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz sieht unter anderem die Einführung einer zusätzlichen Urlaubswoche für Pflegepersonal ab Erreichen des 43. Lebensjahrs vor. Zudem wollen ÖVP und Grüne die Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus verlängern.

Entlastungswoche für Pflegekräfte

Die vorgesehene Entlastungswoche für Pflegepersonal wurde im Zuge der Pflegereform vereinbart und ist als Schutzmaßnahme für die Betroffenen gedacht. Demnach soll Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege künftig ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 43. Lebensjahr vollenden, eine zusätzliche (sechste) Urlaubswoche zustehen (2997/A). Das gilt sowohl für den gehobenen Dienst als auch für Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen, und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten verrichtet wird. Auch der Schweregrad der verrichteten Arbeiten soll dem Antrag zufolge keine Rolle spielen. Zudem wird durch die Umformulierung zweier Gesetzespassagen sichergestellt, dass künftig alle Pflegekräfte, die in Pflegeheimen längere Nachtdienste leisten, dafür jeweils ein Zeitguthaben von zwei Stunden erhalten.

Um den Dienstgeber:innen ausreichend Zeit für notwendige Umstellungen zu geben, sieht der von August Wöginger (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) eingebrachte Antrag allerdings eine dreijährige Übergangsregelung für die Entlastungswoche vor. Demnach wird es bis inklusive 2026 möglich sein, die zusätzliche Urlaubswoche finanziell abzugelten, sofern diese nicht in Anspruch genommen werden kann.

Ein weiterer Punkt der Gesetzesnovelle ist das Einfrieren des Nachtschwerarbeits-Beitrags, den Arbeitgeber:innen für Nachtschwerarbeit ihrer Beschäftigten leisten müssen. Dieser hätte nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf 4,7 % der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung angehoben werden müssen, bleibt aber weiterhin bei 3,8 %. Damit entgehen der Pensionsversicherung Einnahmen in der Höhe von rund 15,2 Mio. €, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Beschäftigte, die über einen längeren Zeitraum hinweg Nachtschwerarbeit leisten, haben Anspruch auf Sonderruhegeld, dieses wird durch den Nachtschwerarbeits-Beitrag mitfinanziert.

Antragsfrist für Langzeit-Kurzarbeitsbonus wird verlängert

Ende vergangenen Jahres hat der Nationalrat eine Einmalzahlung in der Höhe von 500 € für jene Arbeitnehmer:innen beschlossen, die infolge der COVID-19-Pandemie mindestens zehn Monate in Kurzarbeit beschäftigt waren und sich im Dezember 2021 nach wie vor in Kurzarbeit befanden. Die Beantragung dieses Langzeit-Kurzarbeitsbonus ist nach aktueller Rechtslage bis Ende 2022 möglich und soll nun bis 30. Juni 2023 verlängert werden (2965/A). Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Berechtigten den Bonus auch erhalten, argumentieren die Antragsteller:innen Bettina Zopf (ÖVP) und Markus Koza (Grüne).

Ebenfalls eingebracht haben die Koalitionsparteien eine Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (3021/A), die vorerst allerdings nur eine redaktionelle Änderung enthält. (Schluss) gs