Parlamentskorrespondenz Nr. 1367 vom 29.11.2022

Sozialausschuss ebnet Weg für weitere Teile der Pflegereform

Zusätzliche Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43, Bonus für pflegende Angehörige, Zeitgutstunden für Nachtdienste

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für weitere Teile der von der Regierung im Mai vorgestellten Pflegereform geebnet. Unter anderem stimmten die Abgeordneten mit ÖVP-FPÖ-Grünen-Mehrheit dafür, pflegenden Angehörigen ab 2024 – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – einen jährlichen Bonus von 1.500 € zu gewähren. Für 2023 ist die Auszahlung des halben Bonus in der Höhe von 750 € geplant. Zudem wird Pflegepersonal als Entlastungsmaßnahme ab dem 43. Lebensjahr jedenfalls eine zusätzliche, sechste, Urlaubswoche erhalten. Kritik kommt von der SPÖ und den NEOS: Ihrer Meinung nach wird sich am derzeitigen "Notstand" im Pflegesystem durch die Maßnahmen nichts ändern. Lediglich den künftig einheitlichen Zeitgutstunden für Nachtdienste in Pflegeheimen stimmten die SPÖ-Abgeordneten zu.

Entlastungswoche für Pflegepersonal

Anspruch auf die sechste Urlaubswoche werden laut Koalitionsantrag (2997/A) alle Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege haben. Umfasst sind somit sowohl der gehobene Dienst als auch Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen, und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten verrichtet wird. Auch der Schweregrad der verrichteten Arbeiten soll keine Rolle spielen. Erstmals zu gewähren ist die Entlastungswoche ab jenem Kalenderjahr, in dem die bzw. der betroffene Beschäftigte das 43. Lebensjahr vollendet. Um Dienstgeber:innen ausreichend Zeit für notwendige Umstellungen zu geben, kommt allerdings eine dreijährige Übergangsregelung zum Tragen: Bis inklusive 2026 wird eine finanzielle Abgeltung der Entlastungswoche möglich sein, sofern diese nicht in Anspruch genommen werden kann.

Durch die Umformulierung zweier Passagen im Nachtschwerarbeitsgesetz wird darüber hinaus sichergestellt, dass künftig alle Pflegekräfte, die in Pflegeheimen Nachtdienste leisten, dafür ein Zeitguthaben von zwei Stunden erhalten.

Eingefroren wird mit der Gesetzesnovelle überdies der Nachtschwerarbeits-Beitrag, den Arbeitgeber:innen für Nachtschwerarbeit ihrer Beschäftigten leisten müssen. Dieser hätte nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf 4,7 % der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung angehoben werden müssen, bleibt aber weiterhin bei 3,8 %. Damit entgehen der Pensionsversicherung Einnahmen in der Höhe von rund 15,2 Mio. €, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag, der lediglich redaktionelle Korrekturen enthält.

Ernst Gödl (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) begründeten die sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43 damit, dass es notwendig sei, den sehr belastenden Pflegeberuf attraktiver zu machen. Auch wenn ein Teil des Pflegepersonals, etwa in öffentlichen Einrichtungen, bereits Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche habe, würden "einige zehntausend" Pflegekräfte profitieren, ist Koza überzeugt. Die Länge der Betriebszugehörigkeit spiele künftig keine Rolle mehr, hob Grün-Abgeordnete Bedrana Ribo ergänzend hervor. Es gebe jedenfalls für niemanden Verschlechterungen. Die Entlastungswoche sei außerdem nur eine von mehreren Attraktivierungsmaßnahmen, die im Zuge der Pflegereform vereinbart worden seien, betonten Koza und Gödl.

SPÖ kritisiert sechste Urlaubswoche als "Show"

Mit Ausnahme der FPÖ äußerte sich die Opposition allerdings skeptisch. So hinterfragte SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger die Gesetzessystematik und äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem wertete er das Gesetz als "Show", zumal viele Gemeinde- und Landesbedienstete bereits jetzt eine sechste Urlaubswoche hätten und Verwaltungspersonal nicht umfasst sei. Dadurch komme es auch zu einer Ungleichbehandlung von Verwaltungspersonal in öffentlichen und privaten Pflegeeinrichtungen. Stöger warnte darüber hinaus vor Verschlechterungen für pflegebedürftige Menschen durch einen verschärften Personalmangel.

Von der SPÖ begrüßt wurde hingegen die vorgesehene Änderung bei den Zeitgutstunden, wobei Abgeordneter Christian Drobits darauf verwies, dass die zuständige Gewerkschaft die erste gewesen sei, die auf das Problem aufmerksam gemacht und mit einer Bürgerinitiative Druck erzeugt habe.

NEOS kritisieren Einfrieren des Nachtschwerarbeitsbeitrags

Seitens der NEOS kritisierte Abgeordneter Gerald Loacker vor allem das Einfrieren des Nachtschwerarbeitsbeitrags. Es sei seinerzeit nicht vorgesehen gewesen, dass der Bund aus dem Budget die Schwerarbeitspension bezuschusse, meinte er. Das sei gegenüber anderen unfair. Zudem gab Loacker zu bedenken, dass nicht der Bund, sondern die Träger der Pflege die sechste Urlaubswoche zahlen müssten und es überdies fraglich sei, wer tatsächlich von dieser Maßnahme profitieren werde.

Zustimmung zum Gesetzentwurf kam von der FPÖ, wobei Dagmar Belakowitsch die Notwendigkeit einer Ausbildungsoffensive hervorhob, um dem Personalmangel im Pflegebereich entgegenzutreten.

Überrascht über die Kritik der SPÖ äußerte sich Arbeitsminister Martin Kocher. Er hält die sechste Urlaubswoche für einen wichtigen Schritt, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Da 140.000 Personen im Bereich der privaten Pflege tätig seien, werde "eine nicht vernachlässigbare Gruppe" von der Maßnahme profitieren. Zudem betonte Kocher, dass es "natürlich" Gespräche mit den Trägerorganisationen gegeben habe.

1.500 € Pflegebonus für Angehörige

Der Bonus für pflegende Angehörige hätte bereits vor dem Sommer beschlossen werden sollen und wurde nun im zweiten Anlauf auf Schiene gebracht. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird er nun allerdings erst ab Mitte 2023 wirksam. Dafür werden auch Pensionist:innen und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen diesen Bonus erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie seit mindestens einem Jahr einen im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen pflegen und dieser Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat. Zudem darf ihr eigenes monatliches Durchschnittseinkommen 1.500 € netto nicht überschreiten. Ursprünglich hätte der Pflegebonus nur Personen gebühren sollen, die für die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung ihren Job aufgegeben haben oder als pflegende Angehörige bzw. pflegender Angehöriger versichert sind: Für sie ändert sich durch die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten nichts, wobei auch in diesem Fall zumindest Pflegestufe 4 gegeben sein muss.

Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen, und zwar ab Mitte 2023. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht zeitgerecht vorliegen, ist laut Gesetzesantrag im kommenden Jahr auch eine rückwirkende Auszahlung möglich. Die Höhe des Bonus ist grundsätzlich mit 1.500 € jährlich festgelegt, 2023 werden allerdings lediglich 750 € zur Auszahlung gelangen. Der Bonus ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, ab 2025 soll er valorisiert werden. Zudem wurden von den Koalitionsparteien Vorkehrungen zur Vermeidung doppelter Auszahlungen getroffen. Ziel des Pflegebonus ist es, die Pflege zu Hause stärker zu unterstützen.

SPÖ und NEOS: Angehörigenbonus wird "Pflegenotstand" nicht lösen

Im Zuge der Debatte gab Bedrana Ribo zu bedenken, dass ohne pflegende Angehörige das Pflegesystem zusammenbrechen würde. Mit dem Pflegebonus werde auch Wertschätzung für die Betroffenen ausgedrückt. Laut Ribo werden selbst- und weiterversicherte pflegende Angehörige den Bonus automatisch erhalten, alle anderen müssen einen Antrag stellen.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler hielt Ribo entgegen, dass mit dem Angehörigenbonus der Notstand im Pflegesystem nicht gelöst werden könne. Vielmehr würden wertvolle Arbeitskräfte "zu Hause gehalten". Fiedler geht außerdem davon aus, dass die prognostizierten Kosten von 90 Mio. € nicht ausreichen werden.

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum stellte die Frage, was die Regierung mit einem Betrag von 4 € und 11 Cent pro Tag bzw. 125 € im Monat erreichen wolle. Damit könnten keine zusätzlichen Entlastungstage finanziert werden. Zudem ist für sie fraglich, wie viele Personen ab Pflegestufe 4 überhaupt noch zu Hause gepflegt werden. Um Angehörige zu entlasten, brauche es einen Ausbau der stationären und der mobilen Pflege.

Opposition pocht auf steuerfreie Auszahlung der Gehaltsprämie für Pflegekräfte

Von Seiten der FPÖ übte Christian Ragger Kritik daran, dass die für Dezember in Aussicht gestellte Gehaltsprämie für Pflegepersonal in der Höhe von 2.000 € nicht steuer- und abgabenfrei ausbezahlt wird. Damit würden von der Prämie nur rund 1.200 € übrigbleiben, kritisierte er. Ein dazu von der FPÖ im Ausschuss eingebrachter Entschließungsantrag wurde allerdings nur von den anderen beiden Oppositionsparteien mitunterstützt und fand damit keine Mehrheit. Der Antrag hatte vorgesehen, die Prämie auch im nächsten Jahr und in den Folgejahren netto auszuzahlen.

Generell machte Ragger darauf aufmerksam, dass das Personal im Pflegebereich mittlerweile extrem demotiviert sei. Es gebe ein riesiges Problem beim Nachwuchs und in der Ausbildung, gab er zu bedenken. Er hält daher weitergehende Maßnahmen im Pflegebereich für dringend geboten.

Sozialminister Rauch verweist auf zahlreiche Verbesserungen für pflegende Angehörige

ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl hielt der FPÖ entgegen, dass immer klar kommuniziert worden sei, dass die Gehaltsprämie eine Gehaltsaufbesserung darstellen solle und es sich nicht um einen – steuerfreien – Bonus handle. Das hob auch Sozialminister Johannes Rauch hervor. Die Leistung sei als Gehaltsbestandteil konzipiert worden, bekräftigte er. Es sei eine Entscheidung der Länder gewesen, diese für heuer einheitlich als Einmalzahlung im Dezember zu gewähren.

Zur Kritik der SPÖ am Angehörigenbonus merkte Rauch an, dass die Regierung auch zahlreiche andere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger gesetzt habe. Als Beispiele nannte er etwa die Nichtanrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld, die Übernahme der Kosten für Pflegekurse, die Ausweitung der Angehörigengespräche, den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz, die Erhöhung des Demenzzuschlags und die Ausweitung der Förderung für Ersatzpflege. "Wir brauchen alle Teilsysteme der Pflege", betonte Rauch, seien es die stationäre Pflege, ambulante Dienste, die 24-Stunden-Betreuung oder die Pflege durch Angehörige.

Wenig Verständnis für die Kritik der Opposition äußerte auch ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler. Man könne und wolle das System nicht von einem Tag auf den anderen verändern, meinte sie. Zudem nehme man im Zuge der Pflegereform 1 Mrd. € in die Hand, um die Situation zu verbessern. Der Angehörigenbonus allein werde nicht ausreichen, um Pflege in häuslicher Umgebung attraktiver zu machen, räumte Scheucher-Pichler ein, er sei aber ein wichtiger Mosaikstein, zumal nun auch Pensionist:innen in das Modell aufgenommen worden seien.

Keine doppelte Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Grundlage für den Beschluss zum Pflegebonus bildete ein gemeinsamer Gesetzesantrag von ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer (2717/A), der im Zuge der Ausschussberatungen noch einmal grundlegend überarbeitet wurde und schließlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen angenommen wurde. Zudem sollen auf Basis einer weiteren Koalitionsinitiative (3012/A) einige Klarstellungen im ASVG in Bezug auf die Selbstversicherung pflegender Angehöriger vorgenommen werden.

Demnach werden Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben einen pflegebedürftigen Angehörigen oder ein behindertes Kind pflegen, künftig ausdrücklich von einer begünstigten Selbstversicherung ausgeschlossen sein. ÖVP und Grüne reagieren damit auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, der eine Selbstversicherung in einer solchen Konstellation nach geltender Rechtslage für zulässig erachtet hat. Außerdem wird klargestellt, dass eine mehrfache begünstigte Selbstversicherung nicht zulässig ist, etwa wenn jemand gleichzeitig mehrere Angehörige zu Hause betreut. Schließlich sei die Erwerbstätigkeit durch die Pflege nur einmal eingeschränkt, argumentieren die Antragsteller August Wöginger ÖVP) und Markus Koza (Grüne).

Mit einem bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag werden Klarstellungen in Bezug auf die Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten durch die Sozialversicherungsträger getroffen. Diese sollen wegen ihres Bezugs zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rückwirkend mit 25. Mai 2018 in Kraft treten.

Für die ASVG-Novelle stimmten neben den Koalitionsparteien auch die NEOS. SPÖ und FPÖ äußerten hingegen datenschutzrechtliche Bedenken. So kritisierte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch die vorgesehene Weitergabe von Daten an Kreditinstitute. Die Punkte seien nicht klar und das Gesetz zu schnell gemacht worden, wandte Christian Drobits (SPÖ) ein. Zudem wies er darauf hin, dass das Gesetz nicht vom Datenschutzrat behandelt worden sei.

SPÖ fordert Schwerarbeitspension für Pflegepersonal

Mit im Ausschuss zur Diskussion standen auch zwei Anträge der SPÖ, die jedoch keine Mehrheit fanden. So konnte die SPÖ für ihre Forderungen, Pflege- und Betreuungsberufe in die Schwerarbeitsverordnung aufzunehmen sowie Schul- und Ausbildungszeiten in Pflegeberufen als Versicherungszeiten für die Pension anzurechnen (2424/A(E)), nur die FPÖ gewinnen. Pflege und Betreuung seien wegen der direkten Arbeit mit kranken oder pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderung sowie wegen der Arbeitsbedingungen Schwerarbeit, hatte Abgeordneter Christian Drobits die Initiative der SPÖ begründet. Die Aufnahme dieser Berufsgruppen in die Schwerarbeitspension wäre ihm zufolge zudem ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Es sei im letzten Jahr auch gelungen, die Justizwache in die Schwerarbeitspension aufzunehmen, argumentierte er.

Von "reinem Populismus" sprach demgegenüber Grün-Abgeordnete Bedrana Ribo. Die Zahl der Jahre, die vor allem Frauen durchschnittlich im Pflegebereich arbeiten, ist ihr zufolge viel zu niedrig, um mit einer Schwerarbeitspension vorzeitig in Pension gehen zu können. Die Maßnahme würde in der Praxis nichts bringen. Dem schloss sich auch NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler an. Ihrer Meinung nach muss es vielmehr generell das Ziel sein, Leute vorzeitig aus der Schwerarbeit zu bringen, damit sie länger arbeitsfähig bleiben.

Ausweitung der Pflegekarenz

Neuerlich vom Ausschuss vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag der SPÖ auf Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (2735/A). Geht es nach den Abgeordneten Petra Wimmer und Verena Nussbaum, soll es künftig möglich sein, auch zur Betreuung der Eltern des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin sowie der Eltern des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin Pflegekarenz, Pflegeteilzeit bzw. Sterbebegleitung in Anspruch zu nehmen. Gleiches soll für leibliche Kinder des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin gelten. Es sei nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend, dass diese Instrumente zwar zur Pflege und Betreuung von Schwiegereltern oder leiblichen Kinder des Ehegatten bzw. der Ehegattin genutzt werden können, nicht aber für die genannten Personengruppen, argumentieren sie.

Abgeordnete Nussbaum bedauerte in der heutigen Debatte, dass die Vorschläge der SPÖ von den Regierungsparteien nicht aufgegriffen wurden, zumal das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz durch die vorgesehene Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Juli 2023 ohnehin geändert werden muss. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hofft, dass es bis zu den Plenarberatungen gelingt, einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu formulieren. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs