Parlamentskorrespondenz Nr. 1503 vom 27.12.2022

Neu im Budgetausschuss

Wohn- und Heizkostenzuschuss, Makrofinanzhilfe für Ukraine

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegen mehrere neue Initiativanträge von ÖVP und Grünen vor, die bereits in der nächsten Nationalratssitzung behandelt werden sollen. Mit dem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz (3078/A) ist geplant, den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss von 450 Mio. € zur Verfügung zu stellen, um Privathaushalte bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Durch den Beschluss von Fristsetzungsanträgen in der letzten Nationalratssitzung wurde dem Budgetausschuss eine Frist zur Beratung bis zum 30. Jänner 2023 gesetzt.

Die gleiche Frist gilt für geplante Novellierungen des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes (3076/A) und des Gaswirtschaftsgesetzes (3086/A). Dabei geht es zum einen um Haftungsübernahmen des Finanzministers in der Höhe von 102 Mio. € für EU-Finanzhilfen für die Ukraine und zum anderen um die Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf die Zertifizierung von Speicheranlagenbetreibern.

Auch über Energiehilfen für Unternehmen soll der Budgetausschuss bis Ende Jänner beraten. Dazu liegt allerdings noch kein konkreter Entwurf, sondern lediglich ein Antrag auf Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (3085/A) vor.

450 Mio. € Wohn- und Heizkostenzuschuss für Unterstützung privater Haushalte durch die Länder

Um privaten Haushalten bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten eine Unterstützung zukommen zu lassen, soll der Bund den Ländern einmalig einen Zweckzuschuss in Höhe von 450 Mio. € zur Verfügung stellen, heißt es in dem von ÖVP und Grünen vorgelegten Initiativantrag. Die Länder können damit bestehende Initiativen, die gleiche Zwecke verfolgen, verstärken oder neue Unterstützungen starten. Die Mittel können für Zuschüsse ab 1. Jänner 2023 herangezogen werden. Als Bedingung für den Zweckzuschuss dürfen diese Leistungen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

50 Mio. € für Wohnungs- und Energiesicherung

Zusätzliche Mittel von 50 Mio. € sieht die Initiative für die Wohnungs- und Energiesicherung vor. Begründet wird der gestiegene Unterstützungsbedarf ebenfalls mit der anhaltenden Teuerungswelle. Im Rahmen einer Novelle des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz sollen im Jahr 2023 zusätzliche 30 Mio. € und im Jahr 2024 zusätzliche 20 Mio. € fließen.

Makrofinanzhilfe für die Ukraine

Auf Basis des EU-Beschlusses zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine in Höhe von fünf Milliarden Euro soll nun der Finanzminister ermächtigt werden, Haftungen in Form von Garantien zu übernehmen. Darüber hinaus war bereits zuvor ein Beschluss über ein außerordentliches Makrofinanzhilfeprogramm mit einem Volumen von einer Milliarde Euro seitens der EU vorgesehen worden. Nun soll Österreich Haftungen bis zu 102 Mio. € übernehmen, mit denen Darlehen der Europäischen Union für die Ukraine abgesichert werden.

Zertifizierung von Speicherunternehmen

Speicheranlagenbetreiber müssen künftig europäischen Vorgaben entsprechend zertifiziert werden. Um den effektiven Vollzug und die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, soll nun das Gaswirtschaftsgesetz 2011 auf Basis eines Initiativantrags ergänzt werden. Konkret sollen Speicherunternehmen dazu verpflichtet werden, die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Zertifizierung durch die betroffenen Marktteilnehmer:innen soll durch Verwaltungsstrafen sichergestellt werden. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.