Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 04.05.2023

Neu im Sozialausschuss

Aus für Corona-Kurzarbeit mit Ende September 2023

Wien (PK) - Sämtliche Sonderregelungen für Kurzarbeit, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffen wurden, sollen mit Ende September 2023 außer Kraft treten. ÖVP und Grüne schlagen eine Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes zum Übergang zurück zur Kurzarbeit vor der Pandemie vor (3318/A). Demnach soll die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe noch einmal bis Ende September 2023 verlängert werden. Danach soll wieder das ursprüngliche Modell gelten. Dauerhaft angepasst soll aber eine Regelung zur Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen werden. Ab Oktober 2023 soll sich die Beihilfe bereits ab dem vierten Monat, statt wie bisher ab dem fünften Monat, um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung erhöhen. (Schluss) kar


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