Parlamentskorrespondenz Nr. 478 vom 04.05.2023

Neu im Sozialausschuss

FPÖ fordert Novelle des Heimopferrentengesetzes

Wien (PK) – In Folge einer Anfragebeantwortung von Sozialminister Johannes Rauch zeigen sich die Freiheitlichen besorgt über die Ansprüche von Bezieher:innen einer Heimopferrente. Die Heimopferrente gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- bzw. Mindestsicherungsgesetze und ist unpfändbar. Nach zwei Entscheidungen von Höchstgerichten im Herbst 2022 wolle das Sozialministerium die Rechtslage für Bezieher:innen einer Heimopferrente allerdings prüfen, heißt es in der Beantwortung. In einem VwGH-Erkenntnis wurde die Berücksichtigung der Rente als Vermögen zugelassen und damit eine Mietbeihilfe abgewiesen. Der OGH hat in einem anderen Fall die Heimopferrente als Einkommen eines Unterhaltsschuldners und damit als unterhaltsrelevant eingestuft. Die FPÖ fordert nun eine Klarstellung der gesetzlichen Grundlagen, konkret eine Adaptierung des Heimopferrentengesetzes und des Sozialhilfegrundsatzgesetzes, damit die Anspruchsberechtigten und ihre finanziellen Ansprüche geschützt werden und in ganz Österreich Rechtssicherheit besteht (3344/A(E)). (Schluss) kar


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