Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 26.05.2023

Neu im Sozialausschuss

Koalitionsantrag zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, NEOS-Anträge zur Bildungskarenz und zum Post-Betriebsverfassung

Wien (PK) – In Reaktion auf ein VfGH-Urteil haben ÖVP und Grüne eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beantragt. Die NEOS fordern Einschränkungen bei der Bildungskarenz und eine Abschaffung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes.

Beschäftigung von Ausländern: Einbindung des Regionalbeirats wird neu geregelt

Das AMS kann Unternehmen in Österreich in Ausnahmefällen auch dann eine Beschäftigungsbewilligung für Nicht-EU-Bürger:innen erteilen, wenn diese keine Rot-Weiß-Rot-Karte oder einen anderen mit einer Beschäftigungsbewilligung verbundenen Aufenthaltstitel besitzen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Stelle anders nicht besetzt werden kann und der Beschäftigung keine wichtigen öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen entgegenstehen. Zudem muss der Regionalbeirat des AMS, dem auch Vertreter:innen der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, der Industriellenvereinigung und des ÖGB angehören, die Beschäftigungsbewilligung in der Regel einhellig befürworten. Diese Bestimmung wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Wirkung zum 30. Juni 2023 allerdings mit der Begründung aufgehoben, dass die zuständige Behörde dadurch keine eigenständige Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen kann, sondern an die Zustimmung eines nichtbehördlichen Organs gebunden ist.

Mit einer von ÖVP und Grünen vorgelegten Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz (3415/A) sollen die gesetzlichen Bestimmungen nun repariert werden. Demnach soll eine Beschäftigungsbewilligung auch ohne einhellige Zustimmung des Regionalbeirats erteilt werden können, wenn die Beschäftigung des Ausländers bzw. der Ausländerin aus besonders wichtigen Gründen notwendig ist oder öffentliche bzw. überbetriebliche gesamtwirtschaftliche Interessen die Beschäftigung  erfordern. Explizit als besonders wichtige Gründe werden dabei der Erhalt von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer:innen und die nachweisliche Qualifikation der betroffenen Person als Arbeitskraft in einem Mangelberuf genannt.

Außerdem sollen künftig auch für Familienangehörige von Studierenden und für andere Personen mit einem Aufenthaltstitel "Familiengemeinschaft" Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden können, wenn die allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind und auf die zu besetzende Stelle keine beim AMS vorgemerkten Ersatzarbeitskräfte vermittelt werden können.

NEOS für Abschaffung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Post AG zu stärken und die Rahmenbedingungen für das Unternehmen an jene seiner Mitbewerber anzugleichen, sprechen sich die NEOS dafür aus, das Post-Betriebsverfassungsgesetz abzuschaffen (3396/A(E)). Wie für jedes andere Unternehmen soll auch für die Post das Arbeitsverfassungsgesetz gelten, fordert Abgeordneter Gerald Loacker. Dadurch würde sich ihm zufolge die Zahl der freigestellten Betriebsräte bei der Österreichischen Post – derzeit rund 50 – halbieren. Zudem ist es für ihn völlig unverständlich, dass es bei der Post ein eigenes Entlohnungsschema für Betriebsrät:innen gibt, während im Arbeitsverfassungsgesetz ausdrücklich ein "Privilegierungsverbot" verankert ist.

Die historischen Gründe für ein eigenes Post-Betriebsverfassungsgesetz seien längst weggefallen, argumentiert Loacker. Im Jahr 2022 seien nur noch rund 24 % der Post-Belegschaft Beamt:innen gewesen. Zudem würden mittlerweile viele Unternehmen dieselben Tätigkeiten wie die Post verrichten.

NEOS wollen Bildungskarenz beschränken

Ein weiterer Entschließungsantrag der NEOS zielt auf eine Einschränkung der Bildungskarenz ab (3397/A(E)). Basierend auf Empfehlungen des Rechnungshofs sollten die Mittel der Arbeitslosenversicherung gezielt und messbar zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen jener Personengruppen eingesetzt werden, die auf dem Arbeitsmarkt Risikogruppen darstellen, verlangt Gerald Loacker. Derzeit würden in hohem Maß überdurchschnittlich gut ausgebildete Personen und sehr junge Menschen vom Weiterbildungsgeld profitieren. Zudem wird ihm zufolge Bildungskarenz häufig direkt im Anschluss an den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen.

Konkret fordert Loacker in Anlehnung an den Rechnungshof unter anderem höhere Mindestanforderungen für anerkannte Weiterbildungen, die verpflichtende Vorlage von Kursbesuchsbestätigungen und Erfolgsnachweisen, erweiterte Kontrollen und die Möglichkeit der Rückforderung von Weiterbildungsgeld bei Nicht-Erfüllung der Weiterbildungspflicht. Derzeit würden etwa auch Sprachkurse auf Anfängerniveau und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Kochkurse und Yogakurse anerkannt, moniert er. Die Kosten für die Bildungskarenz haben sich laut Loacker im Jahr 2021 auf insgesamt 30 Mio. € bzw. 4 % der Beitragseinnahmen des AMS belaufen. (Schluss) gs