Parlamentskorrespondenz Nr. 669 vom 15.06.2023

Neu im Sozialausschuss

Anträge auf Vergütung des Entgelts bei Sonderbetreuungszeit sollen weiterhin von Gebühren befreit sein

Wien (PK) - ÖVP und Grüne haben einen Antrag (3467/A) eingebracht, mit dem sie die Anträge von Arbeitgeber:innen auf Vergütung des Entgelts von Mitarbeiter:innen in Sonderbetreuungszeit weiterhin von Stempelgebühren befreien wollen. Durch die pandemiebedingte generelle Gebührenbefreiung waren bis Ende 2022 keine Gebühren zu entrichten. Um alle Verfahren zur Sonderbetreuungszeit gebührenrechtlich gleich zu behandeln, soll die Befreiung nun rückwirkend ab 1. Jänner 2023 verlängert werden. Sie gilt für alle Anträge aus der Sonderbetreuungszeit, die noch bis 7. Juli 2023 läuft. Der Bund ersetzt den Arbeitgeber:innen das Entgelt, das sie an ihre Mitarbeiter:innen in Sonderbetreuungszeit gezahlt haben, aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Für die Abwicklung ist die Buchhaltungsagentur zuständig. (Schluss) kar


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