Parlamentskorrespondenz Nr. 772 vom 29.06.2023

Klimabonus 2023 mit 110 € Sockelbetrag passiert Bundesrat

Erstmals rein weibliches Präsidium in einer der beiden Kammern des Parlaments

Wien (PK) – Kein Veto der Länderkammer gab es heute für die Neuregelung des Klimabonus für 2023, der ab September ausbezahlt werden soll. In diesem Jahr wird er laut Neufassung des Klimabonusgesetzes aus einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person bestehen.

Zudem wird der Verein "Licht ins Dunkel" aus Anlass seines 50-jährigen Bestehens ein Sonderbudget in der Höhe von 14,4 Mio. € erhalten. Damit soll die im Herbst zugesagte Verdoppelung der zwischen 18. November und 24. Dezember 2022 eingelangten Spenden realisiert werden.

Grünes Licht gab es auch für eine Abänderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes auf Basis eines Fünf-Parteien-Antrags, um Mittelumschichtungen beziehungsweise eine finanzielle Ermächtigung zur Überschreitung einzelner Höchstgrenzen zu ermöglichen. Die COVID-19-Pandemie und andere globale Krisenentwicklungen könnten laut Prognosen Mehrkosten für die Parlamentssanierung verursachen. Gleichzeitig wird das Budget für das Ausweichquartier nicht ausgeschöpft und es soll umgeschichtet werden.

Angenommen wurde auch ein Entschließungsantrag der SPÖ, der darauf abzielt, Datensicherheit und Datenschutz an Schulen stärker in den Fokus zu rücken. Dafür sollen die Ergebnisse des Forschungsprojekts "privacy4kids" der Universität Wien und der Österreichischen Datenschutzbehörde in den Unterricht implementiert werden.

Mit 1. Juli geht der Vorsitz der Länderkammer an Kärnten. Claudia Arpa (SPÖ/K) rückt als Bundesratspräsidentin nach. Heute bekam sie durch ein einstimmiges Votum zwei Vizepräsidentinnen zur Seite gestellt. Mit Margit Göll (ÖVP/N) und Doris Hahn (SPÖ/N) bildet Arpa somit das erste rein weibliche Präsidium in einer der beiden Kammern des Parlaments.

Klimabonus 2023

Basierend auf einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen zum Klimabonusgesetz, der in Umweltausschuss und Nationalrat noch präzisiert wurde, wird der regionale Klimabonus für 2023 pro Person mit einem Sockelbetrag in der Höhe von 110 € sowie einem gestaffelten Regionalausgleich festgelegt. Sonderregelungen des Jahres 2022 für den Klimabonus sowie für den Anti-Teuerungsbonus wurden damit gestrichen. Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag dann per Verordnung festgelegt werden, wobei sich die Höhe unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientiert.

Keinen Klimabonus erhalten können laut Neuregelung Strafgefangene, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden, und Personen, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden. Auch alle Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, sich aber auf Basis der verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen legal in Österreich aufhalten und die Anspruchsvoraussetzung erfüllen, erhalten Anspruch auf den Klimabonus. Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus wird auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert. Ebenso sind neue Regelungen zur Datenübermittlung und zur Verbesserung der Datenqualität zur Erhöhung der Treffsicherheit vorgesehen.

FPÖ-Bundesrat Michael Bernhard aus Niederösterreich brachte dazu einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, von einem Sanierungszwang für Gebäude und einem De-facto-Verbot von Öl- und Gasheizungen Abstand zu nehmen. Auch auf EU-Ebene soll nach Bernard solchen "eigentumsfeindlichen" Tendenzen entgegengetreten werden. Der FPÖ-Antrag fand keine Mehrheit im Bundesrat.

Plenardebatte: Koalition und Gewessler sehen "Erfolgsgeschichte", Oppositionsfraktionen unterschiedliche Kritikpunkte

Dass es Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes geben muss, sei unbestritten, hielt Daniel Schmid (SPÖ/T) im Plenum fest. Doch müssten diese  auch eine Lenkungswirkung entfalten, was durch den Klimabonus nicht geschehe. Anstatt die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung über "fragwürdige Almosen aus der Staatskasse" wieder zu verteilen, sollten diese besser in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fließen. Dies würde tatsächlich ein klimafreundliches Verhalten fördern, so Schmid. Zudem würden die 1,55 Mrd. € nicht sozial gestaffelt ausgezahlt, weshalb er die soziale Treffsicherheit des Klimabonus in Frage stellte.

Von Seiten der Freiheitlichen erteilten Markus Leinfellner (FPÖ/St) und Michael Bernard (FPÖ/N) der Neuregelung des Klimabonus eine Absage. Ihre Fraktion stimme deshalb nicht zu, da sie auch die CO2-Bepreisung ablehnten, erklärte Bernard. Laut ihm gehöre dies zu jenen "Belastungseskapaden" der Bundesregierung, zu denen auch die NOVA-Erhöhung zähle. Er sprach von den aus seiner Sicht verheerenden Folgen, die der Ausstieg aus fossiler Energie für die Automobilindustrie, ihre Zulieferer und die damit verbundenen Arbeitsplätze bedeute.

NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky aus Wien stieß sich vor allem an der Vorgehensweise der Bundesregierung. So habe das Klimaministerium, noch bevor die Gesetzesänderung alle parlamentarischen Hürden genommen hatte, bereits Informationsschreiben zur Neuregelung des Klimabonus ausgesendet. Dies stelle eine Missachtung des Parlamentarismus dar. Zudem sei die Kategorisierung beim gestaffelten Regionalausgleich nicht nachvollziehbar, wie Arlamovsky bemängelte.

Die CO2-Bepreisung würde jetzt noch keine signifikante Lenkungswirkung entfalten, gestand Adi Gross (Grüne/V) ein, doch werde sich das mit steigenden Preisen – langsam und planbar - ändern. Niemand werde von größeren Preissprüngen überrascht. Es sei jedoch im Sinne des "Überlebensschutzes" unabdingbar, "das was uns kaputt macht" stetig und planbar teurer zu machen. Das Einkommen der Haushalte werde dadurch nicht geschmälert – besonders jener nicht mit geringem Einkommen, erklärte Gross. Letztere würden auch weniger CO2-emittieren, als Haushalte mit hohem Einkommen. Sie profitieren laut Gross also überdurchschnittlich vom Klimabonus, was einen zusätzlichen positiven sozialpolitischen Effekt bedeute. Auch in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs werde nun so viel investiert, wie noch nie.

Sandra Lassnig (ÖVP/K) verwies auf über 40 Mrd. €, die im letzten Jahr an Entlastungs- und Hilfspaketen der Bevölkerung zugutegekommen seien. Mit dem Klimabonus würden speziell Menschen im ländlichen Raum entlastet, wobei auch weiterhin  "wichtige öffentliche Verkehrsprojekte", wie der Koralmtunnel, vorangetrieben würden.

Der Klimabonus sei eine "wirkliche Erfolgsgeschichte" und zudem "das größte Digitalisierungsprojekt, das die Republik je gesehen hat", zeigte sich Umweltministerin Leonore Gewessler überzeugt. Die wesentlichen Änderungen in diesem Jahr beträfen die Einbindung neuer Datenlieferanten, um den Überweisungsanteil von 85 % im letzten Jahr noch zu erhöhen. Der Sockelbetrag sei von 100 € auf 110 € erhöht worden und die Staffelung beim Regionalausgleich basiere auf Daten der Statistik Austria – nicht um Verantwortung abzuschieben, sondern um die Gemeindekategorisierung nicht zur "politischen Manövriermasse machen zu lassen", so Gewessler. Neu sei heuer auch, dass Wien dahingehend "bezirksweise" betrachtet werde.

"Licht ins Dunkel"-Sonderbudget über 14,4 Mio. €

Eine Sonderzuweisung in der Höhe von 14.431.349,32 € soll der Verein "Licht ins Dunkel" anlässlich seines 50-jährigen Bestehens noch heuer erhalten, wie aus einem Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen hervorgeht. Die Mittel dürfen gemäß Entwurf ausschließlich für die Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderung und sozialer Benachteiligung verwendet werden. Die widmungsgemäße Verwendung ist jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüferin zu bestätigen. Die Regierungsparteien gehen davon aus, dass die rund 14,4 Mio. € bis spätestens Ende 2027 aufgebraucht bzw. abgerechnet sein werden, nachdem für geförderte Projekte eine Maximallaufzeit von drei Jahren in Aussicht genommen ist. Ende 2028 soll das Gesetz automatisch außer Kraft treten.

Ein im Zuge der Debatte von Korinna Schumann (SPÖ/W) eingebrachter Entschließungsantrag zur "umfassende Inklusion und Gleichstellung" von Menschen mit Behinderungen blieb in der Minderheit. Darin fordert sie unter anderem die Umstellung der Bezahlung in den Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapie) von "einem Taschengeld" auf einen Lohn bzw. ein Gehalt und die damit einhergehende sozialversicherungsrechtliche Absicherung, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erst nach einer längeren Erprobungsphase, die Einrichtung eines Inklusionsfonds, die Abschaffung der Ausgleichstaxen und die Schaffung eines "echten" Anreizsystems für Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. (Schluss Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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